@franzi
Deinen Beitrag setzt du ja nur deswegen ein,weil die Gruenen darauf draengen,
deutsche IS - Kaempfer und deren deutsche Angehoerige nach Deutschland zu-
rueckzuholen.
Du bedenkst dabei nicht,dass durch die Entwicklungen in den syrischen Kurden-
gebieten,die Gefahr,dass Verbrecher unbestraft untertauchen koennen,sehr gross
geworden ist.
Schon Donald Trump hat die europaeischen Regierungen darauf hingewiesen,diese
Leute entweder zurueckzuholen oder sie werden freigelassen.
Die Regierungen dachten,die Zeit wird es schon richten und waren sehr zoegerlich,
das Problem anzugehen.
So zoegerlich,dass ein deutscher IS - Kaempfer sogar ein Gerichtsverfahren ange-
strengt hat und durchsetzten will,dass er nach Deutschland zurueckkehren kann.
Verwunderlich ist auch,dass ein deutsches Gerichtsurteil,wonach solche Leute An-
spruch haben zurueckgeholt zu werden,von der Bundesregierung beeinsprucht wurde.
Dabei scheint die Rechtslage klar.
Doppelstaatsbuergern kann man in dem Fall die deutsche Staatsbuergerschaft aberken-
nen und man ist nicht mehr zustaendig.
Deutschen Staatsbuerger kann man nicht die Einreise verbieten.
Durch das "Terrorgesetz" ist auch die rechtliche Grundlage geschaffen,sie zur Verant-
wortung zu ziehen.
(Ich will davon ausgehen,dass die Ausformulierung des Gesetzestextes keine Schlupf-
loecher zulaesst.)
Das Argument,dass man die Staatsbuergerschaft verliert,wenn man sich in den Dienst
(militaerisch) eines anderen Staates stellt,zieht nicht,weil der IS kein voelkerrechtlicher
Staat ist bzw.war.
Bei der Ankunft dieser verdaechtigten Personen soll allerdings schon gewaehrleistet sein,
dass sie sofort in Gewahrsam genommen werden,damit nicht wieder ein "Hoppala" ein-
tritt.
Jock