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Autor Thema: Kommt eine Pflichtversicherung für Touristen?  (Gelesen 55546 mal)

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Non2011

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Helli

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für Touristen?
« Antwort #151 am: 15. März 2017, 06:15:38 »

Jetzt warte ich noch auf die Einschätzung der Aufsichtsbehörde.
Schade, der mittlerweile eingetroffene Bescheid der Aufsichtsbehörde ist ebenfalls negativ.
@Non2011, der von Dir eingestellte Link ist in seinen Aussagen mit Vorsicht zu genießen.
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Non2011

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für Touristen?
« Antwort #152 am: 15. März 2017, 06:41:18 »

@Helli. Der Wortlaut bzw.die Begründung d. Aufsichtsbehörde würde mich interessieren. Auch kenne ich deinen Fall nicht in den Einzelheiten um hier weitere Aussagen machen zu können.
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Helli

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für Touristen?
« Antwort #153 am: 15. März 2017, 06:54:10 »

@Helli. Der Wortlaut bzw.die Begründung d. Aufsichtsbehörde würde mich interessieren. Auch kenne ich deinen Fall nicht in den Einzelheiten um hier weitere Aussagen machen zu können.
Da kann ich mit dienen:
Den in der nachfolgenden Stellungnahme erwähnten Bescheid hab' ich per Papierbrief erhalten. Er ist gleichlautend.

Alexander Schupp <Alexander.Schupp@bvamt.bund.de>  Mo 06.03, 09:45
Sehr geehrter Herr XXXX,
die Beurteilung meiner Kollegin, die Ihre Eingabe bearbeitet hat, ist zutreffend.
Ihre Aufenthalte in Thailand sind von vornherein zeitlich begrenzt auf wenige Monate. Es besteht stets die Absicht nach Deutschland zurückzukehren. Anzumerken ist hier, dass vorübergehende Auslandsaufenthalte grundsätzlich auch mehrere Jahre andauern können, ohne dass es zu einer Verlegung des Wohnsitzes bzw. gewöhnlichen Aufenthaltes ins Ausland kommt. Die GKV geht zutreffend davon aus, dass Sie nicht "auswandern" und Ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft nach Thailand verlegen. Ausschließlich in diesem Fall ist wäre die Pflichtmitgliedschaft in der KVdR zu beenden. Ihre Abmeldung beim Einwohnermeldeamt ist hier nicht maßgeblich. Entscheidend für den gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des Sozialrechts (§ 30 SGB I) sind allein die objektiv gegebenen Umstände - insbesondere ihre Absicht nach Deutschland zurückzukehren.

Die Versicherungspflicht in der KVdR (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V) besteht solange, wie die im Gesetz genannten Voraussetzungen vorliegen. Versicherte haben darauf keinen Einfluss; auch können sie die Versi­che­rungspflicht nicht beenden. Die Versicherungspflicht endet erst, wenn mindestens eine der sie begründenden Voraussetzungen entfällt. Solange Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, besteht für Sie kraft Gesetzes Versicherungspflicht in der KVdR (§ 3 SGB IV).

Beiträge sind auch bei Abwesenheit in unveränderter Höhe zu zahlen. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB IV regelt einheitlich für alle Sozialversicherungszweige, dass die Beitragsansprüche der Versicherungsträger entstehen, sobald ihre im Gesetz bestimmten Voraussetzungen vorliegen. Die Beitragspflicht besteht hier seit dem Eintreten der Versicherungspflicht in der KVdR. Ergänzend bestimmt § 223 Abs. 1 SGB V für die gesetzliche Krankenversicherung, dass für jeden Kalendertag einer Mitgliedschaft Beiträge zu zahlen sind, die Beitragszeit also identisch mit der Zeit der Mitgliedschaft ist.

Die von Ihnen angedeuteten hiervon abweichenden Verfahrensweisen gelten ausschließlich für freiwillige Mitglieder und Pflichtmitglieder nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Hier ist bei Erfüllung der maßgeblichen Voraussetzungen eine Anwartschaftsversicherung zu verminderten Beiträgen möglich. Auch kann bei Nachweis einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall, z. B. einer privaten Auslandskrankenversicherung, in bestimmten Fällen die Mitgliedschaft für die Dauer der Abwesenheit beendet werden.

Sie erhalten bei Aufenthalt in Thailand kein Äquivalent für Ihre Beiträge und müssen sich zusätzlich privat absichern. Der Gesetzgeber hat für die grundsätzlich beitragsgünstigere KVdR-Mitgliedschaft die Möglichkeit einer Anwartschaftsversicherung dennoch nicht vorgesehen. Eine weitere Beitragvergünstigung wird - auch im Falle längerer Auslandsaufenthalte - als nicht erforderlich angesehen.

Wir können Ihren Unmut aus den genannten Gründen nachvollziehen. Aufgrund der eindeutigen Rechtslage können wir Ihnen in der Sache jedoch nicht helfen. Die nun von der DAK praktizierte Verfahrensweise ist nicht zu beanstanden.

Soweit Sie mit der Entscheidung der GKV weiterhin nicht einverstanden sein sollten, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, von Ihren Rechtsbehelfen (Widerspruch und ggf. anschließende Klage) Gebrauch zu machen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Alexander Schupp
Bundesversicherungsamt
Referat 414
 Internationales Sozialversicherungsrecht
 Friedrich-Ebert-Allee 38
 53113 Bonn
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Non2011

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für Touristen?
« Antwort #154 am: 15. März 2017, 15:42:47 »

@Helli - Der sicher Konflikt freie Weg wäre natürlich die Abmeldung aus der – BRD – mit dem dann amtlichen Eintrag in den Perso oder R – Pass / keine Hauptwohnung in Deutschland. Die ( nur ) Aufenthaltsregelung birgt halt so einige Fallstricke, so auch ein Urteil des BSG : Urteil v. 15.3.1995, 5 RJ 28/94, SozR 3-1200 §30 Nr.13).

Jedoch, auch das BVA / kocht nur mit Wasser. So greift nach meinem Dafürhalten der  (§ 30 SGB I ) hier nicht, sondern ist dem - § 190 Abs. 13 Nr. 2 SGB V – untergeordnet. Einen Bezug zu diesem - § - kann ich aus dem Schreiben d. BVA auch nicht eruieren.

Habe nunmehr die Essenzen einmal an meine Bekannte - Inhaberin einer grossen Kanzlei ( Fachanwältin f. Sozialrecht ) weitergereicht. Auch habe ich den Alexander Schupp / BVA per Mail kontaktiert und in meinem Namen um div. Auskünfte gebeten. Melde mich wieder, wenn ich in dieser Causa ein Feedback bekommen habe.   
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Helli

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Kommt eine Pflichtversicherung für Touristen?
« Antwort #155 am: 15. März 2017, 19:26:28 »

@Helli - Der sicher Konflikt freie Weg wäre natürlich die Abmeldung aus der – BRD – mit dem dann amtlichen Eintrag in den Perso oder R – Pass / keine Hauptwohnung in Deutschland. Die ( nur ) Aufenthaltsregelung birgt halt so einige Fallstricke, so auch ein Urteil des BSG : Urteil v. 15.3.1995, 5 RJ 28/94, SozR 3-1200 §30 Nr.13).
Was habe ich denn Anderes gemacht? Ich habe mich jeweils beim Einwohnermeldeamt zu meinem Zweiwohnsitz nach Thailand abgemeldet (eine Kopie der Ab- und Wiederanmeldung hab ich der GKV zukommen lassen). Einen entsprechenden "Eintrag" im Personalausweis gibt es nicht, im Reisepass schon gar nicht! In der Zeit meiner Abwesenheit war ich also kein Bürger der BRD. Das hab' ich dem Typ ja vorgehalten und das war eigentlich sein Grund, mir mit der Mail nochmal den Bescheid seiner Kollegin zu "erklären".
Wenn Du oder Dein Bekannter Interesse haben, kann ich Dir auch den kompletten Vorgang (über PN oder Mail) zukommen lassen! Ich habe eine Reise-RS beim ADAC und habe in deren Rechtsabteilung mal nachgefragt, was die davon halten und ob sie eine rechtliche Auseinandersetzung übernehmen. Bei Streit mit dem ÖD bezahlen die RS-Versicherungen ja meist nicht. 
 
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Helli

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Kommt eine Pflichtversicherung für Touristen?
« Antwort #156 am: 25. März 2017, 21:04:08 »

Ich habe eine Reise-RS beim ADAC und habe in deren Rechtsabteilung mal nachgefragt, was die davon halten und ob sie eine rechtliche Auseinandersetzung übernehmen. Bei Streit mit dem ÖD bezahlen die RS-Versicherungen ja meist nicht. 
Habe heute die Info bekommen, dass der ADAC-RS abwinkt! Keinen Schutz bei einem Streit mit der GKV. Hätte nichts mit "Reise" zu tun!
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goldfinger

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für Touristen?
« Antwort #157 am: 05. Juni 2017, 16:15:37 »

Pflichtversicherung offenbar jetzt wieder Brandaktuell

Wie eine gut unterrichtete Quelle verlauten lässt, müssen alle ausländischen Touristen in Kürze eine Reiseversicherung abschließen bevor sie, nach einem Vorschlag des Komitees des Tourismus- und Sportministeriums, nach Thailand einreisen.

http://www.bangkokpost.com/news/general/1262919/insurance-to-be-compulsory-for-travellers-to-thailand
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Non2011

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für Touristen?
« Antwort #158 am: 05. Juni 2017, 17:37:55 »

Wie bitte soll das funktionieren.

Die Thai,s ohnehin so viel Ahnung von Orga - u. Logistik haben, wie eine Kuh vom Eierlegen.
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tom_bkk

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für Touristen?
« Antwort #159 am: 05. Juni 2017, 17:42:41 »

Vielleicht ja schon beim Checkin ...
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Suksabai

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für Touristen?
« Antwort #160 am: 05. Juni 2017, 17:48:23 »



Ich würde nicht sehr viel darauf geben, dass dieses Vorhaben auch durchgeführt wird.

Die liebe Frau Kobkarn hat diese Sau schon letztes Jahr durchs Dorf getrieben.. . .

lg
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Ich kann, wenn ich will. Und wer will, dass ich muss, der kann mich mal !

Non2011

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für Touristen?
« Antwort #161 am: 05. Juni 2017, 21:05:00 »

,,,, Vielleicht ja schon beim Checkin ...

Ja, möglich - wenn sodann die MItarbeiter an den jew. Schaltern der Fluglinien zumindest verdreifacht werden.

Wenn, dann nur über die jew. Airlines und oder Reisebüros direkt bei der Buchung. Im Klartext, die Logistik müsste mal wieder an Dritte vergeben – um damit v. d. Touristen zusätzliche Milliarden Bath für den Kauf von Unterseebooten zu generieren. 
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Non2011

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für Touristen?
« Antwort #162 am: 07. Juni 2017, 06:24:25 »

,,,, Dabei gibt es noch die Gruppe der Expats, die sich permanent in Thailand aufhalten, und von denen laut den Berichten ebenfalls viele keinen Versicherungsschutz nachweisen können. Auch hier müsste eine Regelung gefunden werden, damit sie während ihres gesamten Aufenthalts in Thailand Krankenversichert sind ,,,,

Das allerdings wäre sehr einfach zu Händeln. Keine - KV - keine 90 Tage. Allerding so ist zu vermuten - müssten dann so einige Expat,s das Ländle verlassen.
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franzi

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für Touristen?
« Antwort #163 am: 07. Juni 2017, 07:44:59 »

Unterschaetze nicht den Erfindungsreichtum jener Farangs, welche keine KV wollen oder sich nicht leisten koennen :-X

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Wenn ich nur "hier" schreibe, meine ich Nakhon Si Thammarat und Umgebung

malakor

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für Touristen?
« Antwort #164 am: 07. Juni 2017, 07:54:22 »

Unterschaetze nicht den Erfindungsreichtum jener Farangs, welche keine KV wollen oder sich nicht leisten koennen :-X

fr

Oder die aufgrund hohen Alters keine mehr bekommen koennen.
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