Viel Laerm um nichts?
Offenbar doch nur eine schlechte Uebersetzung und Missverstaendnisse?
Nach neuestem Dementi durch einen gewissen Lt Col Napat Nusen (ein hoeherer Beamter der Immigration):
Es gibt nach wie vor die Moeglichkeit fuer einen auslaendischen Ehepartner als "Abhaengige(r)" (dependent)
eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.
Dabei muss der Ehepartner weder Geld noch Einkommen nachweisen, noch muss er/sie ueber 50 sein.
Was besagt die Klarstellung:
Das Konto fuer den Finanznachweis des "Haushaltsvorstands" (meist Ehemann) muss ausschliesslich auf dessen Namen
lauten und darf keinesfalls ein Gemeinschaftskonto sein.
Was nicht im Artikel steht (meine Annahme): wenn 65k Baht/Monat nachgewiesen werden, muessen die sicher auch
ausschliesslich aus Bezuegen des Haushaltsvorstands stammen (also keine zusammengelegten Renten o.ae.).
Nur wenn ein
Gemeinschaftskonto vorgelegt wird, muessen dort 1.6 Millionen drauf sein bzw. der Wert des
Kontos (fuer Berechnung der Kombination) wird halbiert.
Insgesamt eine absolute Nullnachricht ohne Neuigkeitswert 
Nach eine Nullnachricht: wenn der Ehepartner nicht "Abhaengiger" sein
will, dann kann er/sie die
Aufenthaltserlaubnis unabhaengig beantragen (dann eben mit eigenem Geld).
Ach was

Wer fuer dieses Informationschaos verantwortlich ist, wird nicht zu ermitteln sein.
Und dafuer, dass diese Information des Lt Col jetzt sachlich richtig ist und korrekt uebersetzt wurde, dafuer nehme ich
auch keine Verantwortung

(zumindest passt sie zu den 5 Jahre alten Bestimmungen)
http://www.thaivisa.com/forum/topic/687733-immigration-clarifies-retirement-visa-rules/