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Autor Thema: Aktuelles zur Immigration  (Gelesen 681421 mal)

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goldfinger

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #2010 am: 24. Juli 2019, 16:20:23 »

Immigration Seminar in Pattaya über Geldwäscherei

Hunderte von Einwanderungsbeamten besuchten das Seminar in Bang Lamung unter dem Vorsitz von Generalleutnant Suwat Chaengyortsuk.

https://forum.thaivisa.com/topic/1113659-immigration-checking-bank-accounts-officers-undergo-training-in-money-laundering/
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peter1

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #2011 am: 26. Juli 2019, 14:21:42 »

wer von den foristen hat einen zweiten immi termin erhalten zum zweck 800k pruefung. der zweite termin 3 monate nach erhalt des 12 monats stempels. in pattaya jomtien immi ist es nun die regel.

mfg
peter1
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crazygreg44

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #2012 am: 26. Juli 2019, 14:54:37 »

wer von den foristen hat einen zweiten immi termin erhalten zum zweck 800k pruefung. der zweite termin 3 monate nach erhalt des 12 monats stempels. in pattaya jomtien immi ist es nun die regel.

mfg
peter1

ich könnte diesen Termin gar nicht wahr nehmen, selbst wenn ich wollte. Meine Extension ist immer am 4. Januar, und meine halbjährlicher Aufenthalt endet Anfang/Mitte März. Dann fliege ich zurück nach Deutschland.  Ich kann doch nicht jedesmal warten bis zum 5. April, nur um denen den Bankauszug der letzten drei Monate zu zeigen.

Typisch Immigration, wieder mal etwas eingeführt ohne lange nachzudenken, und jetzt sitzen sie vor ihrem halbgaren Flickwerk
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peter1

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #2013 am: 26. Juli 2019, 15:03:06 »

@crazygreg44

moin, das mit dem zweiten termin gilt nur fuer bankmethode 800k aspiranten !!!

was passiert wenn der termin nicht wahrgenommen werden kann ??

vg
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asien-karl

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #2014 am: 26. Juli 2019, 15:44:20 »

was passiert wenn der termin nicht wahrgenommen werden kann ??

Du kannst davon ausgehen das den Visum dann ungültig wird.
Einfach nach einen ersatz Termin fragen. 
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jock

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #2015 am: 26. Juli 2019, 15:55:15 »

Bei der Massnahme handelt es sich wahrscheinlich darum,zu ueberpruefen,dass
die 800.000 THB nicht innerhalb der 3 Monatsfrist abgehoben/unterschritten werden.

Stellt die Immigration fest,dass man den Nachweis nicht erbringt,also nicht hingeht,
kann die Aufenthaltsbewilligung widerrufen werden und man ist ab diesen Zeitpunkt
als Overstayer unterwegs.

Die Konsequenzen sind bekannt.Fine fuer Overstay bzw. Blacklisting und Ausweisung.

Es wird ihnen auch etwas einfallen,sollte man in diesen 3 Monaten,durch Re-entry diesen
Termin nicht einhalten koennen.Da ist eine Verschiebung moeglich,etwa wie bei der 90 Tage-
Meldung,die sich ja auch durch ein Re-entry verschiebbar wird.

Die Frage wird sein,ob auch hinterher die restlichen 400.000 THB,die ja auf dem Konto
verbleiben muessen/sollen,kontrolliert werden.

Jock

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peter1

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #2016 am: 26. Juli 2019, 16:14:32 »

Bei der Massnahme handelt es sich wahrscheinlich darum,zu ueberpruefen,dass
die 800.000 THB nicht innerhalb der 3 Monatsfrist abgehoben/unterschritten werden.

Stellt die Immigration fest,dass man den Nachweis nicht erbringt,also nicht hingeht,
kann die Aufenthaltsbewilligung widerrufen werden und man ist ab diesen Zeitpunkt
als Overstayer unterwegs.

Die Konsequenzen sind bekannt.Fine fuer Overstay bzw. Blacklisting und Ausweisung.

Es wird ihnen auch etwas einfallen,sollte man in diesen 3 Monaten,durch Re-entry diesen
Termin nicht einhalten koennen.Da ist eine Verschiebung moeglich,etwa wie bei der 90 Tage-
Meldung,die sich ja auch durch ein Re-entry verschiebbar wird.

Die Frage wird sein,ob auch hinterher die restlichen 400.000 THB,die ja auf dem Konto
verbleiben muessen/sollen,kontrolliert werden.

Jock

ein m.e. hervorragener denkansatz  re-entry bewirkt gueltigkeit bleibt , vorrausgesetzt 800k verbleiben auf dem kto.

mfg
peter1
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tom_bkk

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #2017 am: 26. Juli 2019, 16:47:01 »

Diese „Under Consideration..“ also das nochmalige antanzen kenne ich noch von Non Immigrant B, kann mich nur nicht mehr erinnern wie das ist, wenn man ausreist  ???
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namtok

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #2018 am: 26. Juli 2019, 17:32:30 »

„Under Consideration..“ kenne ich nur vom Zeitpunkt des Antrags auf Jahresverlaengerung (sowoh B wie auch O ) bis man dann endlich den Stempel erhalten hat, beim B hiess es dann noch bei vorhandenem WP ergaenzend "Applicant can work during this time"
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crazygreg44

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #2019 am: 26. Juli 2019, 18:45:12 »

@crazygreg44

was passiert wenn der termin nicht wahrgenommen werden kann ??


genau das habe ich ja gefragt bzw zur Diskussion gestellt.

Das hat mit einer Re-Entry Permit überhaupt nichts zu tun, wohlgemerkt.

Wenn ich vor Ablauf der 3 Monate ausreise, beginnt nicht nur bei der nächsten Wiedereinreise meine 90-Tage-Meldungs-Uhr neu bei Null.  Ich konnte darüber hinaus durch meine Abwesenheit von Thailand den Termin zur Überprüfung des Bankbuchs (ungefähr? exakt? Vorlauf? Nachlauf?) drei Monate nach der Erteilung der Extension, nicht wahrnehmen.

Dass dann meine Extension verfällt, das wäre echt krass! Ich könnte ja jederzeit nach der Wiedereinreise innerhalb der einjährigen Aufenthaltsdauer mit einem extra Besuch der Immigration durch die Vorlage meines Bankbuchs nachweisen, dass sich die geforderten 800,000 THB mindestens 3 Monate nach Erteilung der Extension noch auf dem Konto befunden haben, und später die geforderten 400,000 THB nicht unterschritten wurden.  Es geht doch nur darum, die Erfordernisse bis zur nächsten Extension erfüllt zu haben?

Nicht exakt 3 Monate nach der Extension, sondern auch verspätet. Hauptsache die 800K waren noch drei Monate drauf. Das müsste doch möglich sein. Und das war meine Frage. Es geht ja nicht um die Termineinhaltung, sondern um den Finanznachweis. Bis zur nächsten Extension sind es ja noch ein paar Monate.  Ich reise Mitte März aus und komme im Juni/Juli für 4 Wochen, dann erst wieder Anfang Oktober.

Natürlich schliesst das mit ein, dass die Extension ungültig wird, sollte der Betrag von 800,000 THB innerhalb der 3 Monate unterschritten worden sein, denn das ist ja der Sinn der Maßnahme, das sehe ich ein.

Aber ich kann ja bei Abwesenheit aus Thailand weder

*  eine 90-Tage Meldung abgeben
*  mein Bankbuch zur Überprüfung vorlegen
*  ein TM30 ausfüllen und abgeben
*  ein Konto eröffnen oder den Führerschein verlängern

Verfällt deswegen meine Extension ?  Doch wohl nicht, oder ?

 
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peter1

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #2020 am: 27. Juli 2019, 11:06:43 »

@crazygreg44

was passiert wenn der termin nicht wahrgenommen werden kann ??


genau das habe ich ja gefragt bzw zur Diskussion gestellt.

Das hat mit einer Re-Entry Permit überhaupt nichts zu tun, wohlgemerkt.

Wenn ich vor Ablauf der 3 Monate ausreise, beginnt nicht nur bei der nächsten Wiedereinreise meine 90-Tage-Meldungs-Uhr neu bei Null.  Ich konnte darüber hinaus durch meine Abwesenheit von Thailand den Termin zur Überprüfung des Bankbuchs (ungefähr? exakt? Vorlauf? Nachlauf?) drei Monate nach der Erteilung der Extension, nicht wahrnehmen.

Dass dann meine Extension verfällt, das wäre echt krass! Ich könnte ja jederzeit nach der Wiedereinreise innerhalb der einjährigen Aufenthaltsdauer mit einem extra Besuch der Immigration durch die Vorlage meines Bankbuchs nachweisen, dass sich die geforderten 800,000 THB mindestens 3 Monate nach Erteilung der Extension noch auf dem Konto befunden haben, und später die geforderten 400,000 THB nicht unterschritten wurden.  Es geht doch nur darum, die Erfordernisse bis zur nächsten Extension erfüllt zu haben?

Nicht exakt 3 Monate nach der Extension, sondern auch verspätet. Hauptsache die 800K waren noch drei Monate drauf. Das müsste doch möglich sein. Und das war meine Frage. Es geht ja nicht um die Termineinhaltung, sondern um den Finanznachweis. Bis zur nächsten Extension sind es ja noch ein paar Monate.  Ich reise Mitte März aus und komme im Juni/Juli für 4 Wochen, dann erst wieder Anfang Oktober.

Natürlich schliesst das mit ein, dass die Extension ungültig wird, sollte der Betrag von 800,000 THB innerhalb der 3 Monate unterschritten worden sein, denn das ist ja der Sinn der Maßnahme, das sehe ich ein.

Aber ich kann ja bei Abwesenheit aus Thailand weder

*  eine 90-Tage Meldung abgeben
*  mein Bankbuch zur Überprüfung vorlegen
*  ein TM30 ausfüllen und abgeben
*  ein Konto eröffnen oder den Führerschein verlängern

Verfällt deswegen meine Extension ?  Doch wohl nicht, oder ?


moinsen,

du schreibst ja wieder lange immi gedichte , dann streiten wir einmal......nein extension verfaellt nicht

1. bankbuch mit 800k ok
2. immi act 1979 garantiert mit re-entry permit die fortschreibung der gueltigkeit der 12 monatigen extension
3. finanzsanktion wie bei verpasster 90 tagemeldung
4. du koenntest waehrend deiner bwesenheit jemanden beauftragen z.b. agenten , den immi termin anstatt deiner wahrzunehmen.
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mfg
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Pladib

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #2021 am: 27. Juli 2019, 14:03:39 »

Neben der Klima-Hysterie, scheint es auch eine Immi-Hysterie zu geben. ;]

Etwas zum Thema:
Ich kam vorgestern von Bangkok zurück und habe mich gestern auf der hiesigen Immi zurückgemeldet. Kein Problem, man wollte nur die Hotelrechnung sehen, den Rest haben die erledigt. Ausserdem bekam ich einen Beleg, dass ich das ganz brav gemacht habe. Ich habe allerdings nur 17 km bis zur Immi zu fahren, von daher war die Aktion überschaubar.
Überflüssig fand ich die Frage, was ich denn in Bangkok gewollt hätte. Aber würde mich sowas aufregen, müsste ich Khun Thai immer noch ernst nehmen ... lang ist's her.
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crazygreg44

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #2022 am: 27. Juli 2019, 16:57:47 »


4. du koenntest waehrend deiner bwesenheit jemanden beauftragen z.b. agenten , den immi termin anstatt deiner wahrzunehmen.
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peter1

Ja was ist denn nun ? 

"könnte" ich oder "muss" ich ??

Ich bin im Ausland - MUSS ich den Termin wahrnehmen oder andere eine Person damit beauftragen oder nicht ??

Meine Frage war, MUSS ich das oder KANN ich das, ist es zwingend notwendig oder kann es warten bis ich zurück bin?

Verfällt jetzt meine Extension weil ich ausgereist bin und diesen 90-Tage / 3 Monate Termin zur Vorlage des Bankbuchs nicht einhalten kann?  Meine Extension verfällt ja auch nicht weil die 90-Tage Meldung unterbleibt (das wird durch das re-entry permit am Leben gehalten)

Und nochmal: ein Re-entry hält nur die Extension am Leben und setzt die 90-Tage Meldungs-Uhr zurück auf Null.  Ein Re-entry hat mit dieser Pflicht, 3 Monate nach Erteilung der Extension das Bankbuch vorzeigen zu müssen, überhaupt nichts zu tun!  Ausser dass zufällig 90 Tage dasselbe sind wie 3 Monate, ändert ein Re-Entry Permit an der Bankbuch-Vorzeige-Pflicht absolut NICHTS !!

Ich habe zusätzlich zu meiner Extension sowieso immer ein Re-Entry-Permit in meinem Pass, damit bei einer Ausreise die Extension nicht verfällt.

Und nochmal:  Ich bin 90 Tage nach Erteilung der Extension NICHT MEHR IM LAND.

Dann muss ich keine 90 Tage Meldung machen, auch nicht durch eine andere Person mit erteilter "power of attorney".  UND des weiteren nehme ich an, dass ich dann auch KEIN Bankbuch vorlegen muss, auch nicht durch eine andere Person mit erteilter "power of attorney" . . . . . . aus dem einfachen Grund weil ich weder die Pflicht zur 90-Tage Meldung noch die Pflicht zum Vorlegen des Bankbuchs wegen meiner Abwesenheit erfüllen KANN und auch nicht erfüllen MUSS.  Ist doch logisch? 

Also KANN eine Vorlage des Bankbuchs nach erfolgter Rückkehr nach Thailand erledigt werden und der Immigration müsste das doch genügen, oder nicht ? 

Oder wollen sie mir verbieten, auszureisen?
« Letzte Änderung: 27. Juli 2019, 17:14:23 von crazygreg44 »
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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #2023 am: 27. Juli 2019, 18:36:38 »

@crazygreg44

nein deine verlaengerung verfaellt nicht aber du wirst mit finanziellen sanktionen rechnen muessen.

wuerde die verlaengerung verfallen, duerftest du nicht mehr einreisen d.h. re-entry ausgesetzt. die pruefung bankbuch nach 90 tagen ist eine interne immi verfahrensanweisung in jomtien d.h. eine verfahrensanweisung kann nicht die police order von big joke ausser kraft setzen sondern nur ergaenzen.
die orginaere order besagt nur ......3 monate nach stempeldatum muessen 800k auf dem konto liegen .....wann der beweis angetreten werden muss, steht nirgendwo.....koennte also auch nach 12 monaten bei neuantrag sein.

mfg
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crazygreg44

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Re: Aktuelles zur Immigration
« Antwort #2024 am: 27. Juli 2019, 18:46:27 »


die orginaere order besagt nur  .3 monate nach stempeldatum muessen 800k auf dem konto liegen .....wann der beweis angetreten werden muss, steht nirgendwo.....koennte also auch nach 12 monaten bei neuantrag sein.

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Das war es was ich wissen wollte . .. vielen Dank !
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