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Autor Thema: Sanktionen gegen Russland  (Gelesen 214275 mal)

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vicko

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Re: Sanktionen gegen Russland
« Antwort #915 am: 14. Juni 2015, 22:59:05 »

Das hatten wir schon oder die Glaskugel entscheidet... ;D
"Glauben heißt, nicht wissen wollen, was wahr ist" und das trifft auch auf die Politik zu.
« Letzte Änderung: 14. Juni 2015, 23:06:08 von vicko »
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franzi

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Re: Sanktionen gegen Russland
« Antwort #916 am: 15. Juni 2015, 03:58:13 »

Panzer gegen Russland 
USA wollen schwere Waffen in Osteuropa stationieren


Die USA wollen die baltischen- und osteuropäischen Staaten vor einer möglichen russischen Aggression schützen. Das Pentagon erwägt deshalb einem Zeitungsbericht zufolge, schwere Waffen für bis zu 5000 US-Soldaten in Osteuropa und im Baltikum zu stationieren.

http://www.t-online.de/nachrichten/ausland/internationale-politik/id_74363210/usa-wollen-schwere-waffen-im-baltikum-stationieren.html

Nato-Kampfpanzer in früheren Ostblockstaaten

Nach Angaben der Zeitung würden die USA damit zum ersten Mal seit dem Ende des Kalten Krieges schweres Kriegsgerät wie Kampfpanzer in neueren Nato-Staaten stationieren, die früher zum Einflussgebiet der Sowjetunion gehörten. Hintergrund der Planungen sind demnach die Ukraine-Krise und die Annexion der ukrainischen Halbinsel Krim durch Russland. Dem Bericht zufolge ist das Ziel, Russland von einer möglichen weiteren Aggression in Europa abzuschrecken.


Putin hat dazu kuerzlich gesagt, dass man krank sein muss, um so etwas in Betracht zu ziehen.
Aggressiv gehen bis jetzt nur die Ami, die den Konflikt aus der Ferne geniessen und steuern koennen, vor. Und die europaeischen Waschlappen wagen es bis jetzt nicht, eigenstaendig zu agieren. Trotz aller Nachteile, die diese Sanktionen fuer die Wirtschaft schon brachten.

Aber die Blockadefront ist leicht am Broeckeln.

fr
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vicko

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Re: Sanktionen gegen Russland
« Antwort #917 am: 15. Juni 2015, 04:47:39 »

Putin hat dazu kuerzlich gesagt, dass man krank sein muss, um so etwas in Betracht zu ziehen.

Und warum hat sich dann Putin, bei der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim nicht daran gehalten ? 
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franzi

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Re: Sanktionen gegen Russland
« Antwort #918 am: 15. Juni 2015, 04:58:05 »

Weil es
a) keine voelkerrechtswidrige Annexion war und
b) die Krimbevoelkerung nicht unter die Herrschaft der ukrainischen Faschisten verarmen wollten. Deshalb auch das eindeutige Abstimmungsergebnis.

Du als Demokrat wirst das wohl akzeptieren, nehme ich zumindest an.

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vicko

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Re: Sanktionen gegen Russland
« Antwort #919 am: 15. Juni 2015, 05:53:23 »

Zitat
Weil es
a) keine voelkerrechtswidrige Annexion war und
b) die Krimbevoelkerung nicht unter die Herrschaft der ukrainischen Faschisten verarmen wollten. Deshalb auch das eindeutige Abstimmungsergebnis.

zu 1) Das ist Deine persönliche Auffassung, die niemand teilt.
zu 2) Was für welche Faschisten oder meinst Du die in Russland ?  
         Welche "Wahlen" meinst Du, wo russische Armeeangehörige mit Maschinenpistolen im Anschlag, die "Wahlen"
         kontrollierten und die niemand anerkennt ?

Und was hat das alles mit Demokratie zu tun ?
  
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Alex

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Re: Sanktionen gegen Russland
« Antwort #920 am: 15. Juni 2015, 06:56:36 »

Zitat
Und was hat das alles mit Demokratie zu tun ?

Gar nichts , weil hier nicht Demokratie das Thema ist sondern die Sanktionen .

Der Ami soll ruhig stationieren was er will , soviel Panzer wie er bräuchte um auch

nur annähernd seine Argumentation glaubhaft erscheinen zu lassen , kann er gar nicht

da Russland das easy  an Panzern immer doppeln kann . Dafür muß Russland aber keine

Stationierungskosten zahlen , da sie auf dem eigenen Grund stehen !
« Letzte Änderung: 15. Juni 2015, 07:50:55 von Alex »
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franzi

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Re: Sanktionen gegen Russland
« Antwort #921 am: 15. Juni 2015, 07:10:11 »

Zitat
zu 1) Das ist Deine persönliche Auffassung, die niemand teilt.

@Schachtschneider
Zitat
Das Selbstbestimmungsrecht der Bürger der Krim kann durch völkerrechtliche Verträge oder die Verfassung der Ukraine nicht aufgehoben werden. Die Krim hatte und hat als autonome Republik jedes Recht, einen eigenen Weg zu gehen und sich von der Ukraine zu separieren. Die Hilfestellung Rußlands beim Sezessionsprozeß der Krim war verhältnismäßig und kein Verstoß gegen das Völkerrecht.

https://www.youtube.com/watch?v=Y8OJ07D7gPI&feature=youtu.be

Unter Anderem wegen dieser Sezession wurden die Sanktionen (im Auftrag der USA) verhaengt.

fr

NS- Langfassunghttp://www.wissensmanufaktur.net/krim-zeitfragen
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franzi

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Re: Sanktionen gegen Russland
« Antwort #922 am: 15. Juni 2015, 07:33:07 »

Zitat
Weil es
b) die Krimbevoelkerung nicht unter die Herrschaft der ukrainischen Faschisten verarmen wollten. Deshalb auch das eindeutige Abstimmungsergebnis.
Welche "Wahlen" meinst Du, wo russische Armeeangehörige mit Maschinenpistolen im Anschlag, die "Wahlen"  kontrollierten und die niemand anerkennt ?
    

Zitat
zu 2) Was für welche Faschisten oder meinst Du die in Russland ? 

Mit den Faschisten meine ich das ukrainische Regime und den Rechten Sektor. Die andere Frage lasse ich Merkel (aber nicht diiiiie) beantworten.

Zitat
Der Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg Reinhard Merkel gab dem Sender “wdr” ein bemerkenswertes Interview. Für Ihn gab es keine “Annexion” der Halbinsel Krim durch Russland, da die Krimbewohner sich von der Ukraine abspalten wollten. Jedoch hätten russische Soldaten die Kasernen ukrainischer Armee blockiert [um das Referendum zu ermöglichen] und damit das Völkerrecht gebrochen. Dieser Bruch wöge jedoch “federleicht” im Vergleich zum Bruch des Völkerrechts der USA beim zweiten Irak-Krieg; in dessen Verlauf verloren hunderttausende Iraker ihr Leben. Damals hätte Angela Merkel US-Präsidenten George W. Bush applaudiert. Bei der Krim sieht Merkel dagegen eine “fundamentale” Erschütterung der Nachkriegsordnung und des Völkerrechts [obwohl dort kein einziger Schuss gefallen ist].  Die gleiche “Doppelzüngigkeit” sieht der Professor bei den Luft- und Raketenangriffen der ukrainischen Armee auf Städte der Ost-Ukraine. Dies stellt für Angela Merkel kein Problem dar, anders als beim syrischen Bürgerkrieg, wo sie noch kommentierte:  ”Wer auf das eigene Volk schießt, hat jede Legitimation verloren.”

Der Moderator fragt: “Herr Merkel, Sie sagen die Abspaltung der Krim war keine völkerrechtswidrige Annexion durch die Russen. Was war es denn dann?

“Da muss man ein bisschen differenzieren. Die Russen haben sehr wohl auf der Krim völkerrechtswidrig gehandelt. Sie haben Artikel 2, Abs. 4 der UN-Charta verletzt, das sogenannte Gewaltverbot, das auch einschließt das Verbot einer Androhung von Gewalt und mit der militärischen Präsenz auf der Krim vor den Kasernen der ukrainischen Armee  hat Russland eine Art Drohgeste gemacht, außerhalb des Territoriums, das den Russen dort vertraglich zugesichert ist. (…)

Aber eine andere Frage ist, ob das was da geschehen ist “Annexion” genannt werden kann und schließlich eine dritte Frage ist, ob das Verhalten der Krim-Bewohner selbst und ihrer Verwaltung in irgendeinem Sinne völkerrechtswidrig gewesen ist. Das letztere, das kann man eindeutig sagen, ist nicht der Fall. Die Krim-Bewohner sind schon gar nicht geeignet als Völkerrechtssubjekt völkerrechtliche Normen zu verletzen. “

“Eine “Annexion” setzt voraus nicht nur ein Handeln gegen den Willen der zuständigen Zentralregierung, sondern auch gegen den Willen der deutlichen Mehrheit der Bevölkerung dort und das ist nicht der Fall gewesen.

Russland hat (…) die Krim-Bewohner nicht entführt, die wollten zu Russland und zwar mit einer deutlichen Mehrheit. Davon abgesehen, dass das Referendum (…) juristischen Kriterien nicht genügt hat.

Moderator: “Wollte es wirklich eine Mehrheit? Kann man das so sagen nach einem solchen Referendum?”

“Man kann es gar nicht anders sagen. Das Washingtoner PEW-Institut (…) hat eine ausgiebige Befragung im Frühsommer 2014 in der Ukraine, in Russland und speziell auf der Krim durchgeführt.

Über 90% der Befragten, hunderte von Leuten auf der Krim, haben geantwortet, das Referendum sei frei und fair gewesen. Weit über 90% haben bekundet, sie seien froh, dass sie bei Russland seien. Russland mache einen guten Job sozusagen auf der Krim. (…)”

Moderator: “Es ist keine Annexion. Russland hat sich schuldig gemacht, als es dort mit Soldaten aufmarschiert ist, das war völkerrechtswidrig, aber die Anerkennung der Krim war kein völkerrechtswidriger Akt, weil die Menschen auf der Krim zu Russland wollten. Heißt das für Sie, die Krim ist jetzt zurecht im Reiche Putins?

“Ich finde es richtig, dass die westlichen Staaten diesen Zustand nicht anerkennen, das hat im Völkerrecht eine gewisse Weile zu dauern, bis sich der Zustand sozusagen stabilisiert hat.

http://friedensblick.de/14940/krim-annexion-voelkerrechtler-wirft-angela-merkel-doppelzuengigkeit-vor/

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Alex

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Re: Sanktionen gegen Russland
« Antwort #923 am: 15. Juni 2015, 07:38:48 »

Zitat
Und warum hat sich dann Putin, bei der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim nicht daran gehalten ?  

Welches für Völkerrecht zuständige Gericht hat denn je festgestellt , das die Rückkehr der Krim ins Reich

des Bären " Völker Rechts widrig " war ? Tja und so ein aber Pech auch , die Kriegstreiber Nation No. 1 kann

Den Haag gar nicht anrufen , da sie diesen Gerichtshof nicht anerkennen ... aus guten Gründen . Denn wenn

sie das tun würden , wären sie längst wegen ihrer Verbrechen gegen das Völkerrecht angeklagt und gebrandmarkt

worden .
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vicko

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Re: Sanktionen gegen Russland
« Antwort #924 am: 15. Juni 2015, 08:13:12 »

Mit den Faschisten meine ich das ukrainische Regime und den Rechten Sektor.
 
Die andere Frage lasse ich Merkel (aber nicht diiiiie) beantworten.

a) Die Regierung in Kiew wurde in einer demokratischen Wahl gewählt.
    Du willst also behaupten, dass es keine Faschisten in Russland gibt, früher nannte man sie auch "rotlackierte Faschisten".

b) Krim-”Annexion”: Völkerrechtler wirft Angela Merkel Doppelzüngigkeit vor
   
Nur dazu, ein Auszug eines Kommentars:

“Der Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg Reinhard Merkel ”
Wird in der Überschrift als “Völkerrechtler” bezeichnet… um dann im ersten Satz des Artikels so en passend zuzugeben, dass er gar kein Völkerrechtler ist, sondern Strafrechtler.  :D

Herr Merkel wird aber trotzdem in dieser Frage immer wieder gerne von bestimmten Kreisen als Referenz herangezogen. Kein Wunder. Er ist nämlich auch so ziemlich der einzige, der die Krim-Annexion in dieser Weise beurteilt.

Seine Juristenkollegen, die sich tatsächlich und über viele Jahre schon mit Völkerrecht befassen, sind aber eben ganz anderer Meinung, als der Herr Merkel.


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arthurschmidt2000

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Re: Sanktionen gegen Russland
« Antwort #925 am: 15. Juni 2015, 08:43:08 »

Die Sowjetunion hat im KSZE Abkommen von Helsinki darauf bestanden, dass territoriale Integrität gegenüber dem Selbstbestimmungsrecht der Einwohner vorrangig ist, sprich, dass eine Änderung bestehender Grenzen mindestens der Zustimmung des „abgebenden“ Staates bedarf.  An dieses Abkommen ist auch der Rechtsnachfolger gebunden.

Ist doch eigentlich ganz einfach.  Ich bin mir sicher, die Landräubernation Nr. 1 in Europa weiß das auch.

Dass man es dort mit dem Selbstbestimmungsrecht nicht immer ganz so ernst meint, zeigt der Völkermord in Tschetschenien.
  
« Letzte Änderung: 15. Juni 2015, 08:49:43 von arthurschmidt2000 »
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Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen.

Alex

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Re: Sanktionen gegen Russland
« Antwort #926 am: 15. Juni 2015, 09:23:39 »

AS2000 ,

mit dem " zweiten " sieht man besser . Es ergibt überhaupt keinen Sinn .

Wenn hier das Völkerrecht gebrochen wurde , dann könnte man das doch

in DEN HAAG feststellen lassen ... und wer will das machen ?

Staaten die das Völkerrecht andauernd brechen ?

Wieviele Abhandlungen des Helsinki Abkommens sind schon gebrochen worden ?

Minsker Abkommen eine Farce , die das Papier nicht wert ist auf dem sie steht !

Völker Recht in der UN , sorry wenn ich da lachen muß , dort wird je nach Vasallen

Zugehörigkeit abgenickt und notfalls bei eindeutigen Angelegenheiten mit Veto belegt !

Zitat
Völkermord in Tschetschenien.

Da solltest Du mal die Moskowieter Bevölkerung dazu antworten lassen ... ich war zu

 der Zeit in Moscow als die Tscheschenischen Terroristen sich mit ihren Bombenanschlägen

in Moscows Wohnvierteln ausgetobt haben . Von Dir habe ich aber hier noch kein einziges

Argument gegen die Völkerrechtswidrigen Kriege des Westens ... vornehmlich der USA gelesen .



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jock

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Re: Sanktionen gegen Russland
« Antwort #927 am: 15. Juni 2015, 09:56:33 »

@AS2000

Betreffend:Selbstbestimmungsrecht von Voelkern

Fakt ist,dass Russland mit Waffengewalt eine Abspaltung der
Tschetschenen verhindert hat.

Fakt ist aber auch,dass Spanien die Abspaltung der Katalanen
mit juristischen Mittel verhindert.

Fakt ist auch,dass das verhinderte Selbstbestimmungsrecht in
Nordirland zu jahrzehntelangen Terrorismus auf beiden Seiten ge-
fuehrt hat.

Betreffend:Internationale Vertraege der Sowjetunion

Unabhaengig wie man den Rechtsstatus Russland zur Sowjetunion ein-
stuft,also "Nachfolgestaat""Rechtsnachfolgestaat" etc.hat Russland
viele Verpflichtungen und Rechte uebernommen.

Da faellt schon auf,dass es Oesterreich war,das einseitig einen wesent-
lichen Passus aus dem Staatsvertrag von 1955 anlaesslich des Bei-
tritts zur EU,fuer als obsolet erklaerte und Russland lediglich informierte
und nicht,wie vorgesehen, die Zustimmung Russlands einholte.

Wenn ein kleines Land schon Vertraege missachtet,soll man sich
nicht wundern,wenn es grosse auch tun.

Jock



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franzi

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Re: Sanktionen gegen Russland
« Antwort #928 am: 15. Juni 2015, 09:58:18 »

Die Sowjetunion hat im KSZE Abkommen von Helsinki darauf bestanden, dass territoriale Integrität gegenüber dem Selbstbestimmungsrecht der Einwohner vorrangig ist, sprich, dass eine Änderung bestehender Grenzen mindestens der Zustimmung des „abgebenden“ Staates bedarf.  An dieses Abkommen ist auch der Rechtsnachfolger gebunden.

Ist doch eigentlich ganz einfach.  Ich bin mir sicher, die Landräubernation Nr. 1 in Europa weiß das auch.

Dass man es dort mit dem Selbstbestimmungsrecht nicht immer ganz so ernst meint, zeigt der Völkermord in Tschetschenien.
  


Als die Sezession auf eindeutigen Wunsch der Krimbevoelkerung durch die RF erfolgte, gab es fuer den Staat Ukraine keine Regierung (das Putschregime kann man auch wohlwollendst gemeint nicht Regierung nennen). Es hat also niemand zustimmen koennen, die bestehenden Grenzen zu aendern.

Der von dir sogenannte "Voelkermord" in Tschetschenien hat hauptsaechlich die Terroristen getroffen, leider mit den unvermeidlichen Kollateralschaeden an der Zivilbevoelkerung. Nachtraeglich betrachtet aber doch akzeptabel, sonst wuerden heute die Kopfabschneider wie in Libyen und Syrien dort das KoepfenSagen haben. Das wuerde zwar dem "Westen" gut passen, nicht aber der tschetschenischen Bevoelkerung.

@vicko
Zitat
a) Die Regierung in Kiew wurde in einer demokratischen Wahl gewählt.
    Du willst also behaupten, dass es keine Faschisten in Russland gibt, früher nannte man sie auch "rotlackierte Faschisten".

b) Krim-”Annexion”: Völkerrechtler wirft Angela Merkel Doppelzüngigkeit vor
   
Nur dazu, ein Auszug eines Kommentars:

“Der Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg Reinhard Merkel ”

zu a) dort ist gar nix demokratisch. Alles, was dort passiert, geschieht im Auftrag der USA.

zu b) ob einer Voelkerrechtler oder sonstwas genannt wird, ist schnurzegal. Entscheidend ist eine fachmaennische von Konzernen und Politkasperln unbeeinflusste Analyse. Sogar die FAZ, alles andere als russlandfreundlich,
Zitat
Russland hat völkerrechtliche Ansprüche der Ukraine verletzt. Aber man sollte die Kirche im Dorf lassen. Wer am lautesten nach Sanktionen schreit, lenkt nur ab von der eigenen Blamage.
Hat Russland die Krim annektiert? Nein.
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/die-krim-und-das-voelkerrecht-kuehle-ironie-der-geschichte-12884464.html
hat sich der Meinung von Merkel angeschlossen (sonst haette sie das nicht veroeffentlicht)

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Alex

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Re: Sanktionen gegen Russland
« Antwort #929 am: 15. Juni 2015, 12:49:12 »



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