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Autor Thema: Sanktionen gegen Russland  (Gelesen 214048 mal)

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Suksabai

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Re: Sanktionen gegen Russland
« Antwort #1515 am: 21. Juni 2022, 07:52:33 »



Bis vor ganz kurzer Zeit wurde dies DIEBSTAHL VON PRIVATEIGENTUM genannt...

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AndreasH

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Re: Sanktionen gegen Russland
« Antwort #1516 am: 21. Juni 2022, 08:08:25 »



Bis vor ganz kurzer Zeit wurde dies DIEBSTAHL VON PRIVATEIGENTUM genannt...

Falsch. Das ist legitime beschlagnahme von Diebesgut, wobei es egal ist ob das Diebesgut von Privatleuten oder dem Staat stammt.
Beide Sachverhalte sind erfüllt. Daher juristisch völlig I.O
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Suksabai

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Re: Sanktionen gegen Russland
« Antwort #1517 am: 21. Juni 2022, 08:18:40 »

Bis vor ganz kurzer Zeit wurde dies DIEBSTAHL VON PRIVATEIGENTUM genannt...
Falsch. Das ist legitime beschlagnahme von Diebesgut, wobei es egal ist ob das Diebesgut von Privatleuten oder dem Staat stammt.
Beide Sachverhalte sind erfüllt. Daher juristisch völlig I.O

FALSCH! Selbst wenn man das Eigentum dieser Leute als Diebesgut bezeichnet, dann haben sie es dem russischen Staat entwendet
und unterliegt somit der russischen Strafverfolgung. Maximal ein Rechtshilfeansuchen kann so eine Aktion legitimieren...


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tom_bkk

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Re: Sanktionen gegen Russland
« Antwort #1518 am: 21. Juni 2022, 09:04:08 »

Also ich finde das schon ein >: wenig über Par.
Bei Privatvermögen hört irgendwo der Spaß auf.
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AndreasH

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Re: Sanktionen gegen Russland
« Antwort #1519 am: 21. Juni 2022, 09:18:53 »

Bis vor ganz kurzer Zeit wurde dies DIEBSTAHL VON PRIVATEIGENTUM genannt...
Falsch. Das ist legitime beschlagnahme von Diebesgut, wobei es egal ist ob das Diebesgut von Privatleuten oder dem Staat stammt.
Beide Sachverhalte sind erfüllt. Daher juristisch völlig I.O

FALSCH! Selbst wenn man das Eigentum dieser Leute als Diebesgut bezeichnet, dann haben sie es dem russischen Staat entwendet
und unterliegt somit der russischen Strafverfolgung. Maximal ein Rechtshilfeansuchen kann so eine Aktion legitimieren...

Schon mal etwas vom IStGH gehört ? Übrigens werden Straftaten die im Ausland durch Deutsche begangen wurden in Deutschland  auch verfolgt. Man hat diese Tagedieben und Halsabschneidern in Russland viel zu lange freie Hand gelassen.
BTW: glaubst Du an eine unabhängige Justiz in Russland die diese Kriminalität verfolgt ??? ich nicht.
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AndreasH

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Re: Sanktionen gegen Russland
« Antwort #1520 am: 21. Juni 2022, 09:22:22 »

Also ich finde das schon ein >: wenig über Par.
Bei Privatvermögen hört irgendwo der Spaß auf.

Die Frage ist doch woher das „Privatvermögen“ stammt.
Den juristischen Verlauf kann man ja zZ sehr gut mit der Verfolgung der Clan-Kriminalität in Deutschland vergleichen. Hier ist die Justiz nach Jahrzehnten endlich aufgewacht……
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Suksabai

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Re: Sanktionen gegen Russland
« Antwort #1521 am: 21. Juni 2022, 09:42:32 »

Also ich finde das schon ein >: wenig über Par.
Bei Privatvermögen hört irgendwo der Spaß auf.

Die Frage ist doch woher das „Privatvermögen“ stammt.
Den juristischen Verlauf kann man ja zZ sehr gut mit der Verfolgung der Clan-Kriminalität in Deutschland vergleichen. Hier ist die Justiz nach Jahrzehnten endlich aufgewacht……

Jo eh, schreib auf "aufgewacht".
Der 21 (!) jährige Sprössling eines Araberclans hat gerade die Villa von Bushido um 7,5 Millionen Euro erworben - und keinen juckt es,
es war eine Zwangsversteigerung, er war der einzige Bieter und das zuständige Gericht interessiert sich ausschliesslich, ob er auch zahlen kann...

 :D :D :D

Trotz allem besteht hier ein riesengrosser Unterschied: es mag deinem Rechtsempfinden widerstreben, aber das Vermögen der russischen Oligarchen
haben sie (mutmasslich, es gilt noch immer die Unschuldsvermutung) RUSSLAND gestohlen und somit geht es Deutschland einen feuchten Kehricht
an, woher das Geld stammt, der deutsche Rechtsstaat kann ein Verfahren wegen mutmasslicher Geldwäsche oder Devisenschmuggel anleiern,
aber keinesfalls dieses Privatvermögen ohne Rechtshilfeansuchen beschlagnahmen.

Anders beim Araberclan: die kamen als Flüchtlinge, also offiziell mittellos, hier wäre Aktion angebracht - aber hier herrscht Funkstille....

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AndreasH

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Re: Sanktionen gegen Russland
« Antwort #1522 am: 21. Juni 2022, 10:20:32 »

Also ich finde das schon ein >: wenig über Par.
Bei Privatvermögen hört irgendwo der Spaß auf.

Die Frage ist doch woher das „Privatvermögen“ stammt.
Den juristischen Verlauf kann man ja zZ sehr gut mit der Verfolgung der Clan-Kriminalität in Deutschland vergleichen. Hier ist die Justiz nach Jahrzehnten endlich aufgewacht……

Jo eh, schreib auf "aufgewacht".
Der 21 (!) jährige Sprössling eines Araberclans hat gerade die Villa von Bushido um 7,5 Millionen Euro erworben - und keinen juckt es,
es war eine Zwangsversteigerung, er war der einzige Bieter und das zuständige Gericht interessiert sich ausschliesslich, ob er auch zahlen kann...

 :D :D :D

Trotz allem besteht hier ein riesengrosser Unterschied: es mag deinem Rechtsempfinden widerstreben, aber das Vermögen der russischen Oligarchen
haben sie (mutmasslich, es gilt noch immer die Unschuldsvermutung) RUSSLAND gestohlen und somit geht es Deutschland einen feuchten Kehricht
an, woher das Geld stammt, der deutsche Rechtsstaat kann ein Verfahren wegen mutmasslicher Geldwäsche oder Devisenschmuggel anleiern,
aber keinesfalls dieses Privatvermögen ohne Rechtshilfeansuchen beschlagnahmen.

Anders beim Araberclan: die kamen als Flüchtlinge, also offiziell mittellos, hier wäre Aktion angebracht - aber hier herrscht Funkstille....

Nochmals, extra für Dich. Du kannst an Diebesgut kein Eigentum erwerben. Das gilt weltweit.
Das wäre ja so als wenn man jemanden € 1 Million stiehlt, sich davon 3 Eigentumswohnungen kauft und wenn der Staatsanwalt kommt, behaupte das ist Privateigentum.
Dann sollen die Herrschaften doch mal erklären woher sie das Geld haben, allen voran Herr Putin. Der verdient ja offiziell nur $ 100.000 im Jahr und hat nebenbei ein Vermögen von $ 200 - $ 800 Milliarden angehäuft.

Wenigsten beginnt die Justiz in Deutschland jetzt damit gegen die Clans vorzugehen. Ich gebe Dir Recht, viel zu spät und viel zu lasch.
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Suksabai

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Re: Sanktionen gegen Russland
« Antwort #1523 am: 21. Juni 2022, 10:48:12 »



@AndreasH

Zitat
Nochmals, extra für Dich. Du kannst an Diebesgut kein Eigentum erwerben. Das gilt weltweit.

Und nochmals für dich zum Mitschreiben: wo kein Kläger, da kein Richter! Und da der russische Staat keine Forderungen stellt,
gilt die Unschuldsvermutung und kein anderes Land auf der Welt hat das Recht, dieses Vermögen anzutasten!

Btw. ist dein Statement extrem erheiternd - ich will gar nicht annähernd schätzen müssen, wieviel gestohlenes Geld weltweit
in Immobilien fliessen...

So, du kannst jetzt schreiben, was du willst, für mich ist das Thema beendet...

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Re: Sanktionen gegen Russland
« Antwort #1524 am: 21. Juni 2022, 11:12:17 »



@AndreasH

Zitat
Nochmals, extra für Dich. Du kannst an Diebesgut kein Eigentum erwerben. Das gilt weltweit.

Und nochmals für dich zum Mitschreiben: wo kein Kläger, da kein Richter! Und da der russische Staat keine Forderungen stellt,
gilt die Unschuldsvermutung und kein anderes Land auf der Welt hat das Recht, dieses Vermögen anzutasten!

Btw. ist dein Statement extrem erheiternd - ich will gar nicht annähernd schätzen müssen, wieviel gestohlenes Geld weltweit
in Immobilien fliessen...

So, du kannst jetzt schreiben, was du willst, für mich ist das Thema beendet...

Es gilt eben keine „Unschuldsvermutung“. Verstehe ja das Dir das als Putinversteher und Russland Liebhaber nicht gefällt.
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Suksabai

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Re: Sanktionen gegen Russland
« Antwort #1525 am: 21. Juni 2022, 11:34:00 »

Es gilt eben keine „Unschuldsvermutung“. Verstehe ja das Dir das als Putinversteher und Russland Liebhaber nicht gefällt.

Geh bitte, schau ins Gesetzbuch, Schlaukopf...

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Re: Sanktionen gegen Russland
« Antwort #1526 am: 21. Juni 2022, 14:07:47 »

Es gilt eben keine „Unschuldsvermutung“. Verstehe ja das Dir das als Putinversteher und Russland Liebhaber nicht gefällt.

Geh bitte, schau ins Gesetzbuch, Schlaukopf...

Wie so oft, viel Meinung - wenig Wissen…

Bei Vermögensdelikten gibt es keine „Unschuldsvermutung“. Wenn Staatsanwalt oder das Finanzamt bei Dir vor der Tür steht, gilt die sogenannte Beweislastumkehr. Das heißt Du musst beweisen/belegen wie Du zu dem Vermögen gekommen bist.
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Re: Sanktionen gegen Russland
« Antwort #1527 am: 21. Juni 2022, 14:39:42 »

Wie so oft, viel Meinung - wenig Wissen…

Jo eh - nur in diesem (vermuteten) Fall ist Russland der Geschädigte - und das geht die deutsche Justiz nur bei
einem Rechtshilfeansuchen was an...

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franzi

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Re: Sanktionen gegen Russland
« Antwort #1528 am: 21. Juni 2022, 15:33:23 »



Bis vor ganz kurzer Zeit wurde dies DIEBSTAHL VON PRIVATEIGENTUM genannt...

Falsch. Das ist legitime beschlagnahme von Diebesgut, wobei es egal ist ob das Diebesgut von Privatleuten oder dem Staat stammt.
Beide Sachverhalte sind erfüllt. Daher juristisch völlig I.O

Diebesgut? Wo ist der Beweis dafuer?

Zitat
Bei Vermögensdelikten gibt es keine „Unschuldsvermutung“. Wenn Staatsanwalt oder das Finanzamt bei Dir vor der Tür steht, gilt die sogenannte Beweislastumkehr.

Stand der Staatsanwalt oder das Finanzamt vor der Tuer?

Zitat
Dann sollen die Herrschaften doch mal erklären woher sie das Geld haben, allen voran Herr Putin. Der verdient ja offiziell nur $ 100.000 im Jahr und hat nebenbei ein Vermögen von $ 200 - $ 800 Milliarden angehäuft.

Wenn du das ernst meinst (was ich mir bei besten Willen nicht vorstellen kann), kann ich dich leider nicht mehr ernst nehmen.

Etwas Grundsatzliches: Die amihoerige EU und vielmehr noch die USA sind inzwischen abschaeuliche Regimes, Phrasendrescher, deren Slogan "Westliche Werte" nur mehr Minderbemittelte ernst nehmen.
Ausser man fasst die so auf, dass Lug, Betrug und Diebstahl diese Werte sind.

fr
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Wenn ich nur "hier" schreibe, meine ich Nakhon Si Thammarat und Umgebung

AndreasH

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Re: Sanktionen gegen Russland
« Antwort #1529 am: 21. Juni 2022, 15:49:46 »



Bis vor ganz kurzer Zeit wurde dies DIEBSTAHL VON PRIVATEIGENTUM genannt...

Falsch. Das ist legitime beschlagnahme von Diebesgut, wobei es egal ist ob das Diebesgut von Privatleuten oder dem Staat stammt.
Beide Sachverhalte sind erfüllt. Daher juristisch völlig I.O

Diebesgut? Wo ist der Beweis dafuer?

Zitat
Bei Vermögensdelikten gibt es keine „Unschuldsvermutung“. Wenn Staatsanwalt oder das Finanzamt bei Dir vor der Tür steht, gilt die sogenannte Beweislastumkehr.

Stand der Staatsanwalt oder das Finanzamt vor der Tuer?

Zitat
Dann sollen die Herrschaften doch mal erklären woher sie das Geld haben, allen voran Herr Putin. Der verdient ja offiziell nur $ 100.000 im Jahr und hat nebenbei ein Vermögen von $ 200 - $ 800 Milliarden angehäuft.

Wenn du das ernst meinst (was ich mir bei besten Willen nicht vorstellen kann), kann ich dich leider nicht mehr ernst nehmen.

Etwas Grundsatzliches: Die amihoerige EU und vielmehr noch die USA sind inzwischen abschaeuliche Regimes, Phrasendrescher, deren Slogan "Westliche Werte" nur mehr Minderbemittelte ernst nehmen.
Ausser man fasst die so auf, dass Lug, Betrug und Diebstahl diese Werte sind.

fr

Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Ansonsten erkläre mir doch mal wie Hr. Putin zu so einem Vermögen kommt.
Ich bin gespannt und hole schon mal das Popcorn raus.

Der Rest Deines Beitrags entspricht in etwa dem Niveau was wir von Dir hier in diesem Thread gewohnt sind. Also keine Neuigkeiten oder gar eine Überraschung.
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