Also ich finde das schon ein
wenig über Par.
Bei Privatvermögen hört irgendwo der Spaß auf.
Die Frage ist doch woher das „Privatvermögen“ stammt.
Den juristischen Verlauf kann man ja zZ sehr gut mit der Verfolgung der Clan-Kriminalität in Deutschland vergleichen. Hier ist die Justiz nach Jahrzehnten endlich aufgewacht……
Jo eh, schreib auf "aufgewacht".
Der 21 (!) jährige Sprössling eines Araberclans hat gerade die Villa von Bushido um 7,5 Millionen Euro erworben - und keinen juckt es,
es war eine Zwangsversteigerung, er war der einzige Bieter und das zuständige Gericht interessiert sich ausschliesslich, ob er auch zahlen kann...

Trotz allem besteht hier ein riesengrosser Unterschied: es mag deinem Rechtsempfinden widerstreben, aber das Vermögen der russischen Oligarchen
haben sie (mutmasslich, es gilt noch immer die Unschuldsvermutung) RUSSLAND gestohlen und somit geht es Deutschland einen feuchten Kehricht
an, woher das Geld stammt, der deutsche Rechtsstaat kann ein Verfahren wegen mutmasslicher Geldwäsche oder Devisenschmuggel anleiern,
aber keinesfalls dieses Privatvermögen ohne Rechtshilfeansuchen beschlagnahmen.
Anders beim Araberclan: die kamen als Flüchtlinge, also offiziell mittellos, hier wäre Aktion angebracht - aber hier herrscht Funkstille....