Ob des franzi's Ehefrau nach seinem hoffentlich sehr spaeten Ableben Witwen-Rente aus Oesterreich beanspruchen darf, sollte er als liebender Ehemann noch zu seinen Lebzeiten klaeren.
Mache dir um des jock Geschwafel keine Gedanken, zumal er jetzt sogar bis nach Afghanistan ausweicht.
Da darf ich doch auch einmal nach Indonesien ausweichen ? :
In Medan/Sumatra kenne ich persoenlich die islamische Hotel-Besitzerin Ronna, deren Deutscher Ehemann vor reichlich einem Jahr verstarb.
Sie besass in der Jalan Tengah No.33 das legendaere Sputnik Guesthouse - "Ronna's, previously named Sputnik's is probably the cheapest hostel you will find in Medan. Prices start at 25,000Rp. Located in the lane just behind Jalan Sisingamangaraja a few minutes from the Mesjid Raya -
- ist jetzt aber in die Jalan Sisingamangaraja mit ihrem Hotel ausgewichen,wo das billigste Zimmer leider teure 40 000Rp. = 2,53 Euro kostet.
Nach langem hin und her mit der Botschaft in Jakarta und der LVA in Deutschland bekommt Ronna nun endlich eine Witwen-Rente zugesprochen, obwohl sie nur einen islamischen Indonesischen - und keinen Deutschen Ehevertrag besitzt.
Das Deutsche Recht mit islamischen Ehen wird hier abgehandelt:

Auf den Lehren des Korans beruht auch das islamische Recht. So ist das ganze Ehe- und Familienrecht in den meisten islamischen Ländern auf den Grundsätzen des Korans, der Haditen und der Scharia aufgebaut und entspricht daher für Europäer nicht den Vorstellungen eines modernen, besonders die Gleichstellung von Mann und Frau regelnden Familienrechts.
Während man in der vorislamischen Zeit der Frau die Seele absprach und unbeschränkte Vielehe
(Polygynie) zulässig war, gab der Prophet Mohammed der Frau eine angesehene Stellung in der Gesellschaft, erschwerte die Scheidung und beschränkte die Vielehe auf vier Frauen, die der Ehemann gleich und gerecht zu behandeln hatte.
Die Eheschließung, die eine zivilrechtliche Handlung ist, erfolgt im Prinzip durch einen Ehevertrag, der die Stellung der Ehefrau sichern soll.
Zur finanziellen und rechtlichen Sicherstellung der Ehefrau bei Aufhebung der Ehe durch Scheidung oder Tod dient die Braut- oder Morgengabe, da die Ehefrau im islamischen Erbrecht nicht günstig bedacht wird.
Für die Führung der Ehe besagt der Koran unter anderem im 34. Vers der 4. Sure: „Die Männer stehen für die Frauen ein, weil Gott den einen vor den anderen gegeben hat, und weil sie von ihrem Vermögen ausgeben. Tugendhafte Frauen sind gehorsam und bewahren mit Gottes Hilfe das, was geheim bleiben soll. Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch dann gehorchen (auf Untreue und Veruntreuung verzichten) so richtet gegen sie keinen Vorwand.“
Der Ehevertrag sollte auch im Hinblick auf das deutsche Recht die mögliche Rechtswahl (Art. 14
EGBGB), und den Ausschluß der Schlüsselgewalt (§ 1357 BGB) berücksichtigen. Unter Schlüsselgewalt
versteht das deutsche Recht die Befugnis jedes Ehegatten, Geschäfte des gemeinsamen Haushalts
zu besorgen und dabei Verbindlichkeiten zu begründen, für die auch der andere Ehegatte haftet.
Wenn die Ehegatten ins Ausland übersiedeln, verliert der deutsche Versorgungsausgleich meistens seine Funktion. Falls eine baldige Ausreise sicher ist, sollte der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden, wenn insbesondere der deutsche Ehegatte seine Rentenanwartschaften erhalten will.
Empfehlung für einen Text:
„Soweit auf unsere Ehe und deren Auflösung deutsches Recht zur Anwendung kommt oder kommen kann, schließen wir, die Erschienenen, den Versorgungsausgleich ausdrücklich und vollständig aus.“
Obiges Vertragsmuster und die nachstehende Reiseermächtigung können auch vor einem deutschen Konsul im Ausland beurkundet werden. Dazu besteht meist Bedarf, wenn die Ehegatten im Ausland heiraten und dann erst nach Deutschland einreisen, um sich hier dauernd niederzulassen.
Wenn die Ehegatten bereits ohne einen Ehevertrag geheiratet haben, so kann der Mann der Frau die im Ehevertragsmuster genannten Befugnisse und Rechte nur noch einseitig „schenken“ oder versprechen.
Der ganze Text vom Bundesverwaltungsamt:
HIER