@AS2000
Ja,so steht es im Gesetz.
Nur ist es leider so,dass sich die Situation so entwickelt hat,dass man
situationselastisch handelt bzw.handeln muss,
Da waren in Ungarn geschaetzte 30.000 illegale Grenzuebertrittler im
Lande.
Ungarn weist alle,die nicht in Ungarn um Asyl ansuchen ab und fordert sie
auf,das Land zu verlassen.
Zwangsweise von ihnen einen Asylantrag zu verlangen kann man nicht.
Sie alle verhaften und 3 Jahre ins Gefaengsnis stecken,wird man auch nicht.
Soviele Zellen sind in Ungarn nicht frei.Der Aufwand,sie festzunehmen und
ein Verfahren durchzufuehren,kostet Zeit und Geld.
Abgesehen davon,dass das neue Gesetz eben erst verabschiedet wurde.
Der Aufforderung,das Land unverzueglich zu verlassen,wollen fast alle nach-
kommen,stossen allerdings auf Hindernisse,fuer die die Ungarn verantwortlich
sind.
Ein Ausweg bot sich an,indem Oesterreich und Deutschland das Dublin-
Abkommen voruebergehend ausgesetzt haben.
Das heisst,dass sowohl in Oestereich als auch in Deutschland,Asylansuchen nicht
mit dem Hinweis auf "sicheres Drittland " oder Einreise aus einem anderen EU-
Land,ablehnt.
Sind diese Menschen nun mal in Deutschland eingereist,stellen sie Asylantrag.
Damit ist es amtlich,dass das Asylverfahren in Deutschland abgewickelt wird.
Es gaebe jetzt,wenn man schon befuerchtet,sie nicht mehr loszuwerden,die Moeg-
lichkeit,anstatt einem Asylantrag stattzugeben,eine voruebergehende "Duldung"
(mit Ablaufdatum),auszusprechen.
Rechte Bazillen werden jetzt mit dem Einwand kommen,dass die Geduldeten dann
nicht mehr auffindbar sein werden und daher vorschlagen,alle Ankoemmlinge zu
chippen um sie,gegebenenfalls, via GPS aufzustoebern.
Technisch moeglich,moralisch unmoeglich.Hunde und Katzen befuerchten Verwechs-
lungen und verweisen auf einen Stern aus frueherer Zeit.
Deutschland kann nicht und Oesterreich wird nicht die Landesgrenzen so abdichten,
dass niemand illegal einreisen kann.
Daher ist situationselastisch vorzugehen,besonders dann,wenn sich die Buchstaben
des Gesetzes als unanwendbar erweisen.
Jock