@Bruno
Ich schrieb,ich verstehe die Aufregung um die Vorkommnisse in
Koeln nicht ganz.
Wieso ?
So weit ich der Presse entnehmen konnte,sind in jener Nacht einige
sexuelle Uebergriffe und Entwendungen von Geldboersen,Handys etc.
angezeigt worden.
Nun was sagt das Strafrecht dazu ?
Sexuelle Belaestigung ist kein Straftatbestand und ist im Regelfall auch nicht
gemaess anderen Tatbestaenden strafrechtlich relevant.
In besonderen Faellen greift § 185 ein,der sich aber eher mit Schutzbe-
stimmungen von Minderjaehrigen etc. bezieht.
Man kann daher davon ausgehen,da das Begrapschen und Zwischen-die Beine-
greifen,fuer den Taeter keine strafrechtliche Folgen vorsieht,dass,auch
dann,wenn ein Taeter ausfindig gemacht werden kann,die Staatsanwaltschaft
keine Klage einleiten wird.
Daher ist die Aufregung im juristischem Sinne nicht nachvollziehbar,wenn-
gleich durchaus zu verstehen ist,dass die Bevoelkerung zu einer anderen
Einschaetzung kommt.
Anders ist es bei der Entwendung der Wertsachen.
Hier ist schnell das Delikt des Raubes gesetzt,und dieser ist mit einem
hohen Strafrahmen bedroht.
So,jetzt schreibe ich schon wieder so,als ob die Geschehnisse von Koeln
verniedlichen wollte und mir den Vorwurf dabei einhandle,ein Gruener
oder Gutmensch zu sein.
Um es klar zu sagen,ich bin der Meinung,dass diese Vorfaelle nicht
ohne Konsequenz fuer die Taeter bleiben duerfen,wenn man ihnen hab-
haft werden kann.
Da nicht zu erwarten ist,dass die Gesetzeslage in Hinblick auf sexuelle
Belaestigung geaendert wird,muss es auf einer anderen Seite die Moeg-
lichkeit geben,Taetern die Nichteinhaltung von Recht und Ordnung "spueren"
zu lassen.
Ich kann mir vorstellen,dass diesen Personen die Bearbeitung ihres Asyl-
antrages verweigert wird und dass sie,sobald als moeglich,abgeschoben
werden.
Jock