Es schadet nicht wenn man sich,bevor man den Richtern unterschwellig unter-
stellt,dass sie sich nicht an die Gesetze halten,informiert,um was es wirklich
geht.
Es handelt sich hierbei um eine besondere Gruppe von "Dublin III" - Faelle, die
einen Asylantrag in einem anderen "sicheren" EU - Land gestellt haben und an-
schliesend weitergezogen sind um in Deutschland ( und anderswo)ebenfalls einen
Asylantrag gestellt haben.
Diese werden allerdings nicht bearbeitet,koennen aber diese Personen auch nicht
in bestimmte Laender,wo der Erstantrag gestellt wurde,zurueckgeschoben werden.
Es handelt sich,durch eine obergerichtliche Instanz festgehaltene Laenderliste wie
Griechenland und Italien,wo keine Rueckfuehrungen gestattet sind,aber auch Staaten
wie Malta oder Rumaenien,wo bei bestimmte Gruppen (Schwangere,unbegleitete
Minderjaehrige etc.) nicht Rueckfuehrungen stattfinden duerfen.
Deutschland und andere betroffene Laender haben allerdings das Recht des Selbst-
eintritts,wonach das Asylverfahren hierorts (neu) durchgefuehrt wird.
Diese Handhabung entstammt der EU - Asylrechtsleitlinie,die in die nationale Ge-
setzgebung eingeflossen ist.
Richter koennen daher nur innerhalb dieser Leitplanken urteilen und bewegen sich
gesetzeskonform.
Jock