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Autor Thema: Neues aus Absurdistan  (Gelesen 23595 mal)

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jock

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Re: Neues aus Absurdistan
« Antwort #60 am: 06. Mai 2019, 14:58:30 »

@Helli

"Unerlaubte Einreisen" regelt der Paragraph 14 des Aufenthaltsgesetzes.

Dort steht zwar drinnen,dass ein Einreisender sich strafbar macht,wenn er nicht ueber die
entsprechenden Dokumente verfuegt,aber das hat nichts mit dem Paragraphen 16 a des GG
(Asylrecht) zu tun.

Zudem kommt in einigen Faellen noch der Artikel 31 der Genfer Fluechtlingskonvention ins
Spiel,der besagt,dass ein Fluechtling,der mit dem Flugzeug kommt und in Deutschland keine
Einreisedokumente vorweisen kann,nicht bestraft wird (wegen unerlaubter Einreise)wenn er
unmittelbar um Asyl ansucht.

Die Praxis zeigt aber auch,dass Einreisende ueber Land,also ueber sichere Drittlaender kommend,
in der Regel ein Verfahren wegen illegalem Grenzuebertritte eingestellt wird.

Deutschland kann jedoch einen Grenzuebertritt an der Grenze zurueckweisen und das Asyl-
ansuchen im Vorhinein verhindern,wenn das nicht gelingt, muss es ein Asylverfahren durch -
fuehren,das entweder abgewiesen wird oder als "Dublin-Fall" zu den Akten kommt.

Jock
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arthurschmidt2000

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Re: Neues aus Absurdistan
« Antwort #61 am: 06. Mai 2019, 15:32:22 »

@Helli

Wie heißt es doch so schön, ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung enorm.

In Absatz 1 heißt es, politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

In Ansatz 2 wird dieses Recht eingeschränkt, auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem EU Land einreist.

Das letzte Wort ist damit aber noch nicht gesprochen.

Denn in Absatz fünf heißt es weiter: Diese Regelung stehe "völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen".  Mit anderen Worten, europäisches Recht geht dem Deutschen vor.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, ich bin kein Jurist. Ich vermute allerdings, durch das Schengen- und Dublin System ist das Asylrecht erheblich kompliziert worden. Bestimmt wird hier Helli genaueres wissen.
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Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen.

arthurschmidt2000

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Re: Neues aus Absurdistan
« Antwort #62 am: 06. Mai 2019, 15:49:20 »

@Gregor

Ja, ich sehe sie schon, die Schilder bei AfD Veranstaltungen, Refugees welcome!
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Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen.

Benno

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Re: Neues aus Absurdistan
« Antwort #63 am: 06. Mai 2019, 17:15:18 »

Ja Arthur Schmidt, tatsächlich sind Flüchtlinge auch bei der AfD willkommen und schützt sie sogar.



Dazu heisst es u.A. im Grundsatzprogramm der Alternative für Deutschland:

Die aktuelle deutsche und europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik kann so nicht weitergeführt werden.
Die unzutreffende Bezeichnung „Flüchtling“ für fast alle Menschen, die irregulär nach Deutschland einreisen, um hier dauerhaft zu bleiben, ist Ausdruck dieser verfehlten Politik.

Es ist demgegenüber notwendig, zwischen politisch Verfolgten und (Kriegs-) Flüchtlingen, die unmittelbar vor ihrer Einreise echten, kriegsbedingten Gefahren ausgesetzt waren, einerseits und irregulären Migranten andererseits zu unterscheiden.

Echte Flüchtlinge will auch die AfD schützen, solange die Fluchtursache im Heimatland andauert.

Irreguläre Migranten aber, die, anders als Flüchtlinge, nicht verfolgt werden, können keinen Flüchtlingsschutz beanspruchen.

Entfällt der Fluchtgrund durch Beendigung von Krieg, politischer oder religiöser Verfolgung im Herkunftsland der Flüchtlinge, endet deren
Aufenthaltserlaubnis. Die betroffenen Flüchtlinge müssen Deutschland wieder verlassen.

Dazu soll Deutschland im Verbund mit den europäischen Partnerländern Rückkehrhilfen gewähren. Es dient dem inneren und äußeren Frieden, wenn die in ihre Herkunftsländer zurückkehrenden Flüchtlinge ihren Beitrag zum politischen, wirtschaftlichen und sozialen Wiederaufbau ihres Heimatlandes leisten.
Ihre Rückkehr sollte durch ein internationales Wiederaufbauprogramm unterstützt werden.

Die überkommene Politik der großzügigen Asylgewährung im Wissen um massenhaften Missbrauch führt nicht nur zu einer rasanten, unaufhaltsamen Besiedelung Europas, insbesondere Deutschlands, durch Menschen aus anderen Kulturen und Weltteilen. Sie ist auch für den Tod vieler Menschen auf dem Mittelmeer verantwortlich. Die AfD will diese zynisch hingenommene Folge eines irregeleiteten
Humanitarismus vermeiden.

Quelle: https://www.afd.de/wp-content/uploads/sites/111/2018/01/Programm_AfD_Druck_Online_190118.pdf 
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jock

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Re: Neues aus Absurdistan
« Antwort #64 am: 06. Mai 2019, 18:29:16 »

Dieser Absatz zu der Fluechtlings-Asylproblematik steht so gut wie wortgleich in jedem
Grundsatz - oder Parteiprogramm der anderen politischen Parteien auch.

Auch von der Gesetzeslage her kann man es ableiten.

Ob jemand Anspruch auf Asyl hat,stellt das Verfahren fest.Dazu werden Aussagen,Do -
kumente und Recherchen etc.herangezogen.

Das haette sich allerdings etwas als schwierig erwiesen,wenn  die AfD mit ihrer Forderung
nach einem Schiessbefehl an der Grenze durchgekommen waere.

Jock
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Bruno99

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Re: Neues aus Absurdistan
« Antwort #65 am: 06. Mai 2019, 19:37:31 »

...wenn  die AfD mit ihrer Forderung nach einem Schiessbefehl an der Grenze durchgekommen waere.

Der Jock halt, der mal wieder eine Aussage ohne nachpruefbaren Link hier reinstellt... oder holt er dies noch nach ?

Das wird sich allerdings etwas schwierig erweisen, oder nur unter der Annahme, dass EINE Aussage (wir erinnern uns an die "selbstaendige Computer-Maus" von Storch) die Meinung der ganzen Partei oder gar DAS Parteiprogramm, in diesem Fall der AfD, repraesentiert.
Gelten dann die Aussagen von Van der Bellen stellvertretend auch fuer die Gruenen in A... kompromisslos?
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Gregor

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Re: Neues aus Absurdistan
« Antwort #66 am: 06. Mai 2019, 20:28:55 »

Dieser JOCK kann ja Diskussionsgruppen mit dieser Klientel veranstalten. Er wird sie bestimmt zur Heimkehr bewegen können.
Klugscheißen kann man aus der Ferne gut. Aber was ist, wenn es konkret wird?


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boehm

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Re: Neues aus Absurdistan
« Antwort #67 am: 06. Mai 2019, 21:17:28 »

Man sollte das Wort "Gutmensch" ändern in "Jock", ist kürzer und genau das gleiche!

Du bist ein Jock.... :] :]
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Helli

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Neues aus Absurdistan
« Antwort #68 am: 06. Mai 2019, 23:48:58 »

Das haette sich allerdings etwas als schwierig erwiesen, wenn die AfD mit ihrer Forderung nach einem Schiessbefehl an der Grenze durchgekommen waere.
Jock
Was bist Du nur für ein XXXX, Jock?
Ist Dir der Deutschlandfunk gutmenschlich genug?
http://blogs.deutschlandfunk.de/berlinbruessel/2016/01/30/schusswaffengebrauch-an-der-grenze/
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Re: Neues aus Absurdistan
« Antwort #69 am: 07. Mai 2019, 01:45:00 »

Thema "Neues aus Absurdistan"

Ich bitte bei diversen Beiträgen zu berücksichtigen, dass Jock und Arthurschmidt2000 fast ganzjährig körperlich zwischen 9.000 km und 10.000 km von den Realitäten in DACH entfernt sind.
Deren diesbezügliche geistige Distanzen kann ich leider nicht ermessen, denn ich bin nur ein unterbelichteter Moderator.  :'(
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arthurschmidt2000

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Re: Neues aus Absurdistan
« Antwort #70 am: 07. Mai 2019, 07:30:29 »

Ich verstehe die Aufregung nicht:

Aus der FAZ vom 31.01.2016:

Die Berliner AfD-Chefin und stellvertretende Bundesvorsitzende Beatrix von Storch hat die Forderung nach einem Schusswaffeneinsatz gegen Flüchtlinge auf die Spitze getrieben. Von Storch will die deutsche Polizei an der Grenze auch auf Frauen und Kinder schießen lassen. „Wer das HALT an unserer Grenze nicht akzeptiert, der ist ein Angreifer“, schrieb sie am Samstag auf Facebook. „Und gegen Angriffe müssen wir uns verteidigen.“

Ein Facebook-Nutzer fragte nach: „Wollt Ihr etwa Frauen mit Kindern an der grünen Wiese den Zutritt mit Waffengewalt verhindern?“ Von Storch antwortete: „Ja.“

Auch die Bundesvorsitzende der Alternative für Deutschland Frauke Petry hatte die Polizei aufgefordert, bei illegalen Grenzübertritten von Flüchtlingen „notfalls von der Schusswaffe Gebrauch zu machen“. So stehe es im Gesetz, sagte sie der Zeitung „Mannheimer Morgen“.

Vor kurzem wurde meine Forderung nach sauberem Zitieren hier als Anmache gelöscht. Trotzdem: 
Frau von Storch bezeichnete später beim Politischen Aschermittwoch der AfD in Baden-Württemberg in Blaubeuren ihre Ausführungen als Fehler und entschuldigte sich dafür.

Da Bruno so viel Wert auf Links legt:

Google.com entpersonalisiert mit den Suchbegriffen: afd schusswaffengebrauch grenze
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pierre

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Re: Neues aus Absurdistan
« Antwort #71 am: 07. Mai 2019, 07:47:41 »

Zitat
Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG)
§ 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst
(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.
(2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes- und Landesaufgaben, die den in Absatz 1 bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind.
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arthurschmidt2000

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Re: Neues aus Absurdistan
« Antwort #72 am: 07. Mai 2019, 08:27:20 »

Und schon wieder hat jemand die Klausur nicht bestanden!

Selbstverständlich hätte auch BGH, 26.10.1988 - 3 StR 198/88 berücksichtigt werden müssen:

"Auch wenn die in den §§ 11 ff. UZwG umschriebenen Voraussetzungen für den Schußwaffengebrauch im Grenzdienst erfüllt sind, darf nicht ohne weiteres auf sich der Kontrolle entziehende Personen geschossen werden. Der Beamte muß vor dem Einsatz der Schußwaffe die in der jeweiligen Situation auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter der öffentlichen Sicherheit und der körperlichen Unversehrtheit der Fliehenden unter sorgfältiger Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gegeneinander abwägen."

Auf Wiedersehen im nächsten Semester!


P.S. @Bruno

Rein interessehalber, wie ist das in der Schweiz geregelt?
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Bruno99

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Re: Neues aus Absurdistan
« Antwort #73 am: 07. Mai 2019, 08:48:02 »

P.S. @Bruno

Rein interessehalber, wie ist das in der Schweiz geregelt?

Die Schweiz hat eine ausgewiesene Schiesstradition.
Ich persoenlich bin da eher konservativ und stehe fuers Faustrecht ein, ganz nach der SPD Loesung:

https://bundesdeutsche-zeitung.de/headlines/politics-headlines/bizarre-aussagen-spd-will-seehofer-quaelen-und-in-die-fresse-hauen-970942
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Jean-Jacques Rousseau

arthurschmidt2000

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Re: Neues aus Absurdistan
« Antwort #74 am: 07. Mai 2019, 09:28:06 »

Zitat
Die Schweiz hat eine ausgewiesene Schiesstradition.

Jetzt endlich verstehe ich, warum die Schweiz in Europa mit weitem Abstand Spitzenreiter bei Todesfällen durch Schusswaffengebrauch ist.

Aber so richtig vorstellen kann ich mir immer noch nicht, dass z.B. Schweizer Grenzorgane auf jemanden schießen, der mit einem Koffer voller Schwarzgeld auf der Flucht vor den deutschen Behörden die grüne  Grenze überquert. 
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