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Autor Thema: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?  (Gelesen 9355 mal)

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Non2011

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Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
« Antwort #30 am: 09. Oktober 2015, 16:23:00 »

@Alex@

,,, Meine Ehe mit einer Thai ( die das auch bleiben möchte ) ist ebenso sowohl bei der Rentenkasse der BFA als auch auf dem Standesamt legalisiert eingetragen ,,,

Meine Ehe ist weder in der BRD - bzw. Rentenkasse registriert bzw. legalisiert. Allerdings beglaubigt d. d. deutsche Botschaft. Sollte so auch ich einmal das Zeitliche segnen - genügt ( Auskunft der DRV - Bund ) der Antrag meiner Frau auf eine Witwenrente.   
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Beeariya

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Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
« Antwort #31 am: 09. Oktober 2015, 18:02:35 »

:]  Alex   {*

Ich denke mal mehr als 70 Prozent der Deutschen sind gar keine Deutsche, die wissen noch nichtmal , dass man dafuer einen Nachweis erbringen muss.
Somit sind sie  nicht Deutsche  und  nur gedultete, anerkannte Asylanten   mit Aufenthaltsrecht in Deutschland  ???   :]

Beeariya
Arier zu sein ist grundsaetzlich nichts schlechtes,  es wurde nur Missbraucht  in einer Zeit.

Ja,so ist es. Über ca. 85% der Deutschen Wissen nicht, da sie keine Deutschen sind, auch keine Unionsbürger sind!
Somit auch kein Recht haben, für sich und ihre Familie, die Charta der EU einzufordern!

Nun zu Ihren zweiten Abschnitt.:

Arier zu sein ist grundsaetzlich nichts schlechtes,  es wurde nur Missbraucht  in einer Zeit.

Was Verstehen sie unter Mißbraucht?

Die Massenabschlachtung von nicht Ariern, in dieser Zeit?

Nur in der Gesetzgebung der Nazis stand nichts von ARIERN!
Können sie Nachlesen unter der Gesetzgebung "Von der Reinheit des Blutes"!

http://www.lostart.de/Content/051_ProvenienzRaubkunst/DE/QuellenDokumente/N%C3%BCrnberger%20Gesetze.pdf?__blob=publicationFile

Dort finden Sie auch das Gesetz über die Reichsstaatsbürgerschaft, welches von der Bundesrepublik auch heute noch angewand wird!
Ich wollte mit so einer Gesetzbegründung nicht deutscher Staatsbürger werden!
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Beeariya

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Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
« Antwort #32 am: 09. Oktober 2015, 18:27:45 »

Hallo Alex, haben sie ein Problem mit der Verfassung der DDR? Haben sie ein Problem mit dem Einigungsvertrag, zwischen der BRD und der DDR?

Last not Least ... die Ostdeutsche EXTRAWURST für Ex DDR ler  :

Deutsche in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik waren und sind noch heute deutsche Staatsangehörige. Sofern Sie die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik (z. B. durch Ausstellung eines Personalausweises) erworben haben, setzen Sie sich bitte mit der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Verbindung.


Was Verstehen Sie nicht an dieser Gesetzgebung?

Ich Versuche es Ihnenzu Erklären.

Die DDR hat in ihrer Verfassung festgehalten, wer DDR Staatsbürger ist!

Im GG. der BRD steht nichts über die Staatsangehörigkeit von deutschen Staatsbürgern!
Nun könnten Sie den Art. 116 hier anführen, aber da steht nicht über die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft!

Artikel 116

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.


1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt !

Den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit müßen Sie Beweisen, Belegen, über Ihre Abstammung, nach dem § 4Abs.1 des RuSTag Gesetz von 1914, oder dem Reichsbürgergesetz
von 1935!

Auch ein ehemaliger Bewohner der DDR,muß sich diesen Staatsbürgerausweis ausstellen lassen,nur ist das Einfacher, über seine Staatsbürgerschaft der DDR !
Wurde so festgeschrieben im Einigungsvertrag!
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Buriman

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Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
« Antwort #33 am: 09. Oktober 2015, 18:49:50 »

Folgendes steht im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html


(2) Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde.


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udo50

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Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
« Antwort #34 am: 09. Oktober 2015, 21:06:00 »

Nabend Alex

     
Zitat
  da ich in Deutschland geheiratet habe , bedurfte es keiner Legalisierung wie bei einer Ehe ,

   Das meinte ich doch. Denn vor 27 Jahren nach unserer Hochzeit in Deutschland meinte die Rentenversicherungsanstalt das dieser Eintrag, wie bei dir genüge


  tschö  Udo
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Gruß Udo

Beeariya

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Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
« Antwort #35 am: 09. Oktober 2015, 21:40:34 »

Folgendes steht im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html


(2) Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde.




Sie müßten aber den gesammten Wortlaut hier Einstellen!

(2) Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit wirkt auf den Zeitpunkt zurück, zu dem bei Behandlung als Staatsangehöriger der Erwerb der Staatsangehörigkeit angenommen wurde. Er erstreckt sich auf Abkömmlinge, die seither ihre Staatsangehörigkeit von dem nach Satz 1 Begünstigten ableiten.

Aber die Auskunft der Behörden wird sein.: Im Gesetz steht die Abstammung, nach dem § 4 Abs. 1 des RuSTag von 1914 oder dem Reichbürgergesetz von 1935.
Die BRD hat kein eigenes Staatsbürgerangehörigkeitsgesetz!

Es steht auch dieser Satz im Gesetzestext.:

Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit wirkt auf den Zeitpunkt zurück, zu dem bei Behandlung als Staatsangehöriger der Erwerb der Staatsangehörigkeit angenommen wurde.

Ich persönlich konnte meine deutsche Staatsbürgerschaft,von 1935 Nachweisen,mit dem Ausstellen ab 1951 eines PA. Da ich ja vom Geburtsjahr 1935 als Deutscher nicht in der Gaskammer gelandet bin!

Die antwort war NEIN!

Dazu noch die VwV zur Staatsangehörigkeit, da steht nichts von der Nachweis erfolgt über den Pass oder PA!

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_18061975_V61241341.htm

Staatsangehörigkeitsurkunden

(1)
    Staatsangehörigkeitsurkunden sind

    1.
        die Einbürgerungsurkunde,

    2.
        die Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung,

    3.
        die Entlassungsurkunde,

    4.
        die Verzichtsurkunde,

    5.
        die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit,

    6.
        der Staatsangehörigkeitsausweis und der Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher,

    7.
        die in Sonderfällen auszustellenden Urkunden wie die Ausschlagungsurkunden nach dem Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit vom 22. Februar 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 65) und dem Zweiten Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit vom 17. Mai 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 431) sowie nach dem Gesetz zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 19. Dezember 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 982) oder die Urkunden über den Erwerb oder den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit.


Dazu noch der § 1.: § 1
Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Ist nun der Besitz eines Passes oder PA, der Beweis für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit?

Noch weitere Fragen?
« Letzte Änderung: 09. Oktober 2015, 21:48:14 von Beeariya »
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tom_bkk

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Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
« Antwort #36 am: 10. Oktober 2015, 03:11:12 »

@bee...

Zitat
Nun Frage ich sie mal, was machen sie ein Polizist hält sie an,fragt nach den Papieren, überprüft die Papiere mit der Meldestelle, diese hätte die Daten über Ihren Staatsangehörigkeit gespeichert und sagt Ihnen dann.: Ach ein Staatenloser?

Tja, wenn meine Tante eine Zipfel haette, dann waers mein Onkel  ;D

Es kann ja durchaus vorkommen, dass ein Polizist jemanden kontrollieren will oder muss - dann hat bis jetzt mein Leben lang der Personalausweis oder der Reisepass genuegt ... meistens war schon der Fuehrerschein genug ... sollte das nicht genuegen, dann hilft vielleicht mir vielleicht im Eifer des Gefechts, dass ich mit einer Deutschen verheiratet bin  ;D, denn die Einbuergerungsurkunde gilt ja nach deinen Quellen auch als Nachweis, sollte ich meinen Staatsbuergerschaftsausweis gerade einmal nicht griffbereit haben  --C.
Eigentlich nehme ich aber nie einen Ausweis mit, man kann ja zur Not noch sagen dass man aus Syrien kommt.

Vorsicht: Mein Beitrag koennte Zynismus oder Satire beeinhalten. Nicht dass du uns dann wieder reaktiv mit deinen Schachtelzitaten hier den Fred vollspulst, im Wiederholungsfall greift §0185 Sonderfall Gscheidmeierei Tip Forum, Achims Kuh wird dich holen  ;)
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Burianer

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Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
« Antwort #37 am: 10. Oktober 2015, 06:21:49 »

 :] 
Zitat
  Staatsbuergerschaftsausweis gerade einmal nicht griffbereit haben 
ton_bkk,  ich wuerde zuerst mal fragen, ob der Polizist selber  solch einen Ausweis hat, Statsbuergschaftsnachweis   :]
Aller Wahrscheinlichkeit nicht.
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Alex

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Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
« Antwort #38 am: 10. Oktober 2015, 06:54:54 »

Zitat
Hallo Alex, haben sie ein Problem mit der Verfassung der DDR?

Wie sollte ich ein Problem mit der Verfassung eines " Unrechtsstaates " haben , die Amiees

würden ihn als " Schurkenstaat "  bezeichnen und ich bin nie in den " Genuß " gekommen

die DDR Verfassung zu beurteilen . Das ist alles History , sowie ich die Reichsgesetzgebung

als für mich persönlich nicht anerkenne , da ich nie in einem Deutschen Reich gelebt habe !

Ich bin1947 in der BRD geboren und aufgewachsen und das Grundgesetz mit all seinen Fehlern

ist für , oder auf mich anwendbar . Sie haben da ein Thema " wachgeküsst " was mich in keinster

Weise je berührt hatte oder tangiert . Ich bin Deutscher Staatsbürger , das weiß der Staat in dem ich

geboren wurde und ich ... das reicht mir . An mich ist noch nie ein Anliegen ergangen indem ich

bitte wem was in Sachen Staatsangehörigkeit nachweisen muß ! Vll. haben die Macher 1914

diesen Unsinn in weiser Voraussicht so verfasst , damit später sogenannte Rußland Deutsche

über die Stammbaum Papiere ihres Deutschen Schäferhundes in den Genuß der Staatsbürgerschaft

kommen konnten . Selbst das würde mich nicht stören , da auch ein solcher Schäferhund in meinem

Haushalt hier in Thailand lebt wie vorher 3 Generationen seiner Art in meinem Heimatland !

Zitat
Vorsicht: Mein Beitrag koennte Zynismus oder Satire beeinhalten.

Mein Beitrag könnte nicht nur .... er trieft quasi gefüllt mit Zynismus u. Satire und das ein EX DDR´ler

ein besserer Deutscher als ich sein soll  , weil er von klein auf gelernt hat sein Maul zu halten , wage ich

auch mal flott zu bezweifeln ! Ach und zu guter letzt ... mein Gehirnstübchen gehört keinem Staat dieser

beschissenen Welt , sein Inhalt und wie ich den zum Ausdruck bringe steht unter meiner alleinigen

Kontrolle , die braucht weder einen staatlichen Nachweis noch sonstige bürokratischen Fürze , wie solche

die hier vermehrt zu Papier gebracht wurden .
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Wir sind nicht auf der Welt , um so zu sein, wie andere uns haben wollen !

Beeariya

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Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
« Antwort #39 am: 10. Oktober 2015, 22:13:23 »

:] 
Zitat
  Staatsbuergerschaftsausweis gerade einmal nicht griffbereit haben 
ton_bkk,  ich wuerde zuerst mal fragen, ob der Polizist selber  solch einen Ausweis hat, Statsbuergschaftsnachweis   :]
Aller Wahrscheinlichkeit nicht.

Schon wieder eine falsche Annahme!

Ein Polizist ist ein Beamter der Bundesrepublik! Darum hat er von Bundesland zu Bundesland, unterschiedlich, den Staatsbürgerausweis selbst erbracht, oder er wurde von der Behörde selbst erbracht!

Keiner kann in Deutschland Beamter werden, ohne den Nachweis seiner deutschen Abstammung,nach dem § 4 Abs.1 der RuSTag von 1.1.1914 oder dem Reichsstaatsbürgergesetz von 1935! Deutsche mit den Wurzeln vom Ausland, nur über ihre Einbürgerung!

Das sind alles Deutsche, mit dem Nachweis, das sie als Deutsche von der Bundesregierung anerkannt sind!

Was sind nun die anderen Bewohner der Bundesrepublik, die sich über ihren Pass, oder PA. als Deutsche fühlen?

STAATENLOS? Oder ist ein § im Staatsbürgergesetz vorhanden, das ohne Antragstellung, die Staatsbürgerschaft über den Pass oder PA nachgewisen ist?

Sind wir Deutschen,im Ausland vollberichtigte Staatsbürger der Bundesrepublik?

NEIN!

Wir sind nicht in den Wählerlisten eingetragen, wir müßen erst einen Antrag stellen, um in diese Wählerlisten wieder eingetragen zu werden, dann erhalten wir auf Antrag die Wahluntrerlagen!
Obwohl viele Deutsche, mit Internetverbindung, sich bei den Botschaften, mit fester Adresse angemeldet haben!
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Bruno99

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Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
« Antwort #40 am: 10. Oktober 2015, 22:37:51 »

@Beeariya

Als Nichtdeutscher, aber hier Mitlesender, frage ich mich doch nun, was zum Teufel, du den Lesern hier eigentlich mitteilen willst  {+

Sind wir Deutschen,im Ausland vollberichtigte Staatsbürger der Bundesrepublik?

was zeichnet den eigentlich ein vollberechtigter Staatsbuerger der Bundesrepublik von einem nicht vollberechtigten Staatsbuerger aus, mit welchen Einschnitten hat denn der Letztgenannte zu rechnen  ???

Obwohl mich diese Pharagraphenreiterei nicht betrifft...
aber was soll ich denn davon halten, wenn sich mir jemand als Deutscher Staatsbuerger ausgiebt   :-)
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Wer Politik und Moral auseinander halten will,
versteht von beidem nichts.
Jean-Jacques Rousseau

Alex

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Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
« Antwort #41 am: 11. Oktober 2015, 06:34:19 »

Zitat
Sind wir Deutschen,im Ausland vollberichtigte Staatsbürger der Bundesrepublik?

NEIN!

Keines meiner Rechte wurde mir entzogen , ich stehe in allen Wahllisten und einzig unsere

auf Zeit gewählte Regierung ist nicht voll berechtigt auf Dauer zu regieren . Meine Staatsbürgerlichen

Rechte noch meine Pflichten wurden durch mein Leben hier beeinträchtigt !
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Wir sind nicht auf der Welt , um so zu sein, wie andere uns haben wollen !

tolää

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Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
« Antwort #42 am: 11. Oktober 2015, 08:17:39 »


 Warum wurde in DA der Heimatschein ab geschafft?

Auszug aus
https://de.wikipedia.org/wiki/Heimatschein
In Österreich gab es den Heimatschein noch bis 1938.[8] Ähnliches galt auch im Deutschen Reich. Heimatscheine sind bei Nachkommen aus dem Ausland noch wichtige Urkunden für den Erwerb oder die Feststellung der Deutschen Staatsangehörigkeit.
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Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
« Antwort #43 am: 11. Oktober 2015, 08:24:10 »

Wo grabt Ihr blos das alles aus ??

Heimatschein  --C {[
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tolää

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Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
« Antwort #44 am: 11. Oktober 2015, 10:22:18 »


 
Zitat
Wo grabt Ihr blos das alles aus ??
Heimatschein
Den Heimatschein hat in der Schweiz jeder Bürger bei sich zu Hause,
resp. den Schriftenempfangsschein dafür.
Würde das in D A ebenso gehandhabt wäre die ganze Diskussion hier überflüssig.
Was dieser *Sesselfurzer-Fred*eigentlich so oder so ist.
LG tolää
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