Nitirat-Stellungnahme Teil VI: Der Senat
“1.2.2 Die Genese des Senats
Art. 107 des für das Referendum bestimmten Verfassungsentwurfs legt fest, dass die Wahl der Senatoren, also den Mitgliedern des Oberhauses oder des Senats, unter Bewerbern selbst abzuhalten ist. Diese Bestimmung enstpricht in keiner Weise dem Wahlprinzip eines demokratischen Staats und ist nicht an den Willen des Wählers als Souverän der Staatsgewalt gekoppelt. Denn die Bevölkerung wählt die Senatoren demnach weder direkt noch indirekt. Das fehlende direkte Mandat meint in diesem Zusammenhang, dass die Wähler die Senatoren nicht direkt – also ohne Personen oder Personengruppen zwischen ihnen und den zu wählenden Bewerbern – bestimmen dürfen. Mit dem fehlenden indirekten Mandat ist gemeint, dass die Wähler auch die Personengruppe, die die Senatoren aussuchen soll, nicht wählen.
https://passauwatchingthailand.com/2016/04/23/nitirat-stellungnahme-teil-vi-der-senat/wenn das so weitergeht ist und bleibt Thailand unregierbar, welch ein Stuss