Thailands gültige Interimsverfassung Art. 39 (12)Nach dem für die Militärmachthaber positiven Ausgang des Verfassungsreferendums am 07.08.2016 scheint für die Junta der Weg frei zu sein, ihre Verfassung zu verabschieden. Gemäß der nach wie vor gültigen Übergangsverfassung von 2014 haben die beiden zuständigen Organe, nämlich die Verfassungskommission und das Verfassungsgericht, insgesamt 90 Tage Zeit, um eine endgültige Verfassung vorzubereiten.
Wie Vize-Premierminister Wissanu Krea-ngam kürzlich erläuterte, erwartet die Militärregierung am 11.10.2016 von der Verfassungskommission die endgültige Version der neuen Verfassung. Dann, so der oberste Rechtsberater der Junta, habe der alleinige Militärmachthaber und Regierungschef General Prayut Chan-ocha 30 Tage Zeit, um König Bhumibhol die Verfassung zur Zeichnung vorzulegen.
Nach seiner Berechnung dürfte dies zwischen dem 03. und 09.11.2016 der Fall sein und er gehe davon aus, dass die neue Verfassung noch im November 2016 in Kraft treten könne. Allerdings räumte der Jurist gleichzeitig auch ein, dass die Regierung offiziell keinen genauen zeitlichen Rahmen dafür bekannt geben könne, wann der König die Verfassung mit seiner Unterschrift absegnen werde...
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https://passauwatchingthailand.com/2016/10/10/thailands-gueltige-interimsverfassung-art-39-12/