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Autor Thema: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...  (Gelesen 21477 mal)

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Alex

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Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
« Antwort #45 am: 26. Februar 2016, 08:55:57 »

Die Witwen Rente ist schon deswegen notwendig um den Renten Betrug
 auch nur annähernd auszugleichen ! Meine Frau wird wie alle in der Fam 90 Jahre alt !

30 Jahre Pacht Vertrag ... bedenke , daß die anteilige Steuer dann sofort fällig wird .
Desweiteren berechnen Anwälte immer ihre Honorare hier , nach dem Verhandlungswert !
Die Amphoe macht das testamentarisch wie schon erwähnt für 500 THB .

Haus auf Dich Rolf , Grundstück auf die FRau ist immer noch für das von Dir reinzusteckende
Geld , die beste Lösung . Wenn die Frau Kinder hat kommt in das Testament rein , das die das
Grundstück nach dem Tod der Frau erben  und Du das alleinige Wohnrecht lebenslang behälst !

Wer jetzt auch da wieder Rechtslücken sieht , sollte von einer Heirat mit einer Thai sofort Abstand
 nehmen . Bei sowenig Vertrauen in die Verbindung helfen keine wie auch immer gearteten Rechts
Verdreher Abkommen .

Zitat
Aber mein Denkansatz war ja ein anderer: ich keine Rechte, Sie keine Rechte, das ganze an entsprechender Stelle mal auf den Tisch gepackt, und schauen wie die Argumente sind bzw. sich was tut...

Na ja auch das war alles schon klar vor der Übersiedlung nach SOA ... wer das anders will sollte doch
lieber in Deutschland " Rechsstaatlich " investieren ...

Der Thaifrau , die Dich im Alter pflegt , wo Du in D in ein Altenheim abgeschoben wirst auch noch
 die W - Rente nach Deinem Tod abzusprechen , läßt auch tief blicken .

Schlimm sind die Thaifrauen dran , die mit einem Briten verheiratet sind , weil deren W Rente
läuft ein Jahr nach dem Tod des VN aus ... dann gibt es gar nichts mehr !

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bangkok53

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Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
« Antwort #46 am: 26. Februar 2016, 09:05:58 »

arche
deine aussage stimmt nicht. frau war 10 jahre verheiratet geschieden hatte 5 jahre mit freund zusammen gelebt dann geheiratet nach einem jahr ehe man tödlich verunfallt. kriegt keine witwerente
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jock

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Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
« Antwort #47 am: 26. Februar 2016, 09:22:58 »

Wenn wir jetzt schon gewaltig O.T. sind,kommt es auf
den einen auch nicht mehr drauf an.

@hanni

Dein Standpunkt : Ich keine Rechte-sie keine Rechte laeuft
auf ein laenderuebergreifendes Auge um Auge,Zahn um Zahn
hinaus.

@Non2011

Klar,jeder Staat kann seine Gesetze so formulieren,wie er moechte.

Er kann daher auch hineinschreiben,dass "junge"Witwen erst ab
einen gewissen Alter die volle Rente erhalten.

Aber das widerspricht dem Geist eines "Versorgungsgesetzes",denn
auch junge Witwen haben Beduerfnisse,wie Wohnen,Essen u.s.w.
die daraus gedeckt werden sollen.

Jock
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hanni

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Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
« Antwort #48 am: 26. Februar 2016, 10:02:19 »

Hi, Alex
Zitat
Der Thaifrau , die Dich im Alter pflegt , wo Du in D in ein Altenheim abgeschoben wirst auch noch
 die W - Rente nach Deinem Tod abzusprechen , läßt auch tief blicken .

Alex, brauchst garnicht so tief blicken, einfach nur "oberflaechlich geschaut" und entdeckt, das selbst ich fuer TH "niemals als verheiratet gegolten haben soll". Nochmal, sie haben ein Problem damit eine Heirat als das anzuerkennen was es ist, ohne Wenn und Aber.
In meinen Augen "erkaufe" ich mir den Aufenthalt hier, und nicht aus dem Umstand heraus, das ich verheiratet bin, bzw. war. So ist eigentlich die Heiratsurkunde ich sag mal ,"das Papier zu schade auf dem es gedruckt ist". Warscheinlich wird in TH ausschliesslich auf die "Pflichten" hingewiesen bzw. bestanden, Rechte gibts keine.....im Falle eines Falles.

Fakt ausserdem bei vielen: Sie bekommt ihre eigene Altersrente aus z.B. Dach, und andersrum muesste ich ja, da ich eben "nicht Herzlos" bin, auch Sie pflegen, wenn Sie der "Pflegefall" wird.

Den Aufenthalt hier nur begruenden mit "der Traenendruese und Mitleidsschiene, ist wohl nicht passend, in Anbetracht
das Dinge sich auch wandeln koennen, nur dazu muessen Sie benannt/diskutiert werden.

Und spinnt den Fall mal durch mit euren Heimatlaendern. Unweigerlich kaeme man zu dem Schluss, das die Berge in A, und CH zwar schoen sind, aber nicht so schoen um dort seinen Urlaub oder Lebensabend oder einzuheiraten/bzw. verbringen will, wenn nur "Pflichten" und  "Nur das Geld  die Eintrittskarte ist "
Es gaebe auch Laender wo die "Rahmenbedingungen" einfach stimmiger sind. Diese Laender werden sich ja auch was dabei gedacht haben, das es so ist. Und profitieren mit positivem Beigeschmack von ihren Bedingungen!!

 Das sollte der Ansatz zur Diskussion sein.

Und nicht plump : hast du alles vorher gewusst, muss man alles hinnehmen, Laenderhoheit etc. etc.

Und nochwas: Alles konnte man vorher nicht wissen bis ins Detail, ich habe im Vorwege schon vieles bedacht und mich interessiert, aber vieles auch erst erfahren, gesichtet vor Ort in der Realitaet, die einiges mehr zu Tage bringt, als "abstrakt im Vorwege zu "recherchieren", das muesste vielen genauso ergehen.
Ein "Kulturschock" laesst sich wohl erahnen, aber erst die Lebensumgebung foerdert ihn zu Tage oder nicht.
Ich hoffe es ist noch nicht OT, und faellt noch im weitesten Sinne unter Eigentum, wenn nicht dann wohl unter  "..."

Gruss H.


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Alex

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Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
« Antwort #49 am: 26. Februar 2016, 10:22:02 »

Zitat
In meinen Augen "erkaufe" ich mir den Aufenthalt hier,

also ich habe mir hier keinen erkauft , denn ich habe noch nie einen

" Verheirateten Aufenthalt " bei der Immigration beantragt ! Meine Frau

hat nach all der Zeit in D auch selbst verständlich neben ihrer Sozial

Versicherungs Nummer und eigenen allerdings lachhaften Renten Anspruch !

Eine Scheidung in D kann bedeutend teurer werden , als eine solche in Thailand !

Mein Kulturschock hier im Lande hielt sich auch in Grenzen , da ich immer noch

in meiner Kultur lebe und mit den Geister Wissenschaften wenig am Hut habe .

Fuer mich hat sich hier sehr wenig geändert seit ich hier lebe ... einzig der Umrechnungs

Kurs zum Euro hat sich gravierend zu meinen Ungunsten verändert . Das laste ich aber

nicht den Thai`s an ! Meine 2 Häuser und zwei SUV`s habe ich jedenfalls noch zu einem

Kurs von über 50 THB zum Euro erworben .
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Bruno99

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Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
« Antwort #50 am: 26. Februar 2016, 11:30:51 »

Aber das widerspricht dem Geist eines "Versorgungsgesetzes",denn
auch junge Witwen haben Beduerfnisse,wie Wohnen,Essen u.s.w.
die daraus gedeckt werden sollen.

natuerlich haben auch junge Witwen Beduerfnisse, nur dass ihnen eben zugetraut werden kann, fuer ihre Beduerfnisse arbeiten zu gehen, so wie es andere junge Leute ebenfalls tun... im Normalfall.
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Wer Politik und Moral auseinander halten will,
versteht von beidem nichts.
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hanni

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Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
« Antwort #51 am: 26. Februar 2016, 12:05:25 »

hi Alex
Zitat
    In meinen Augen "erkaufe" ich mir den Aufenthalt hier,


also ich habe mir hier keinen erkauft , denn ich habe noch nie einen

" Verheirateten Aufenthalt " bei der Immigration beantragt

Ok, Alex, du bist verheiratet mit einer Thai, ich gehe davon aus......und du hast genug "anerkanntes Geld, um als "kapitaler Bursche/Vollkapital" wie du es machst eine Aufenthaltsgenehmigung zu "erkaufen" oder als "Verheirateter /Teilkapital"

Hypothetisch: faellt jetzt dein VollKapital/Rente weg, oder nur noch als Teilkapital/Rente aus, muesstest du dich berufen auf deine Heirat, somit waere es deine "Eintrittskarte" mit dem noch genuegendem "Rest"Kapital/Rente

Nun weiter, jetzt fiele auch dein Teilkapital/Rente weg oder unter die Nachweisgrenze, so koenntest du dir mit der Heiratsurkunde nur noch .... :-X das Butterbrot einwickeln, und dich, wegen anstehendem "Overstay" "von den Socken" machen, nach Ablauf deiner Aufenthaltgenehmigung.
Dein einziger Lichtblick in dieser Situation, wo du alles hierlassen muesstest, sozusagen einmotten(Auto,Haus etc), waere es im naechsten Urlaub wiederzu kommen, oder wieder mit Non Visum alles von vorn zu beginnen, und da ohne od. wenig  "finanzielles Feedback" wird es dir also nie wieder gelingen laenger als 15 Monate im Land zu bleiben.

Oder du entscheidest dich , und zwar mit deiner Ehefrau, ihr Heimatland zu verlassen, mit dem "Beigeschmack" sie wollen dich eigentlich nicht, und deine Frau auch nicht. Ersichtlich aus der Situation heraus, keine weitere Option als "Verheirateter" zu haben.

Selbst genuegend "Arbeitseinkommen/Kapital deiner Frau wird ja als gemeinsames Nachweiseinkommen auch nicht anerkannt, obwohl es fuer beide reichen wuerde.

So bitte schoen, bin gespannt.

Gruss H.
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Alex

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Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
« Antwort #52 am: 26. Februar 2016, 12:11:35 »

Solly , das sehe ich nach 17 Ehejahren mit einer Thai

und dem Leben in einem 3 Generationen Haushalt hier

im Lande ganz anders ... ach ja und der letzte Wagen ist

immer ein Kombi und das letzte Hemd hat keine Taschen !

Kann es sein , daß Du im Land noch nicht ganz angekommen bist ?
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jock

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Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
« Antwort #53 am: 26. Februar 2016, 12:25:08 »

@Bruno99

Wenn deinem Ansatz Rechnung getragen wird,bedeutet
das eine indirekte Arbeitsverpflichtung fuer junge Witwen.

Ich glaube aber,dass der Grundsatz der freien Lebensge-
staltung hoeher zu bewerten ist.

In Oesterreich ist die Witwenrente das Ergebnis einer komplizierten
Rechenoperation,wo nicht nur das Einkommen des Verstorbenen
sondern auch das Einkommen der Hinterbliebenen Eingang
finden.
Liegt z.B. das Einkommen der Hinterbliebenen ueber einen Grenz-
wert (unabhaengig vom Alter) reduziert sich der Prozentsatz auf
Null.Das heisst,es wird keine Rente ausbezahlt,doch der Anspruch
bleibt bestehen.

Der Anspruch geht aber verloren,wenn eine neue Ehe eingegangen
wird.

Wie wird es in der Schweiz gehandhabt ?

Jock
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hanni

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Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
« Antwort #54 am: 26. Februar 2016, 12:28:27 »

Hi, schoen Alex.....
aber eine wirkliche Diskussionsgrundlage erschliesst sich dir ja dann nur theoretisch.
Hatte leider hier keine Zeit, noch fuer nachkommende Generationen zu sorgen, die mein Aufenthalt "sicherer" machen. Von mir leben alle weiter in EU.

Zitat
Hypothetisch: faellt jetzt dein VollKapital/Rente weg, oder nur noch als Teilkapital/Rente aus, muesstest du dich berufen auf deine Heirat, somit waere es deine "Eintrittskarte" mit dem noch genuegendem "Rest"Kapital/Rente  Nun weiter, jetzt fiele auch dein Teilkapital/Rente weg oder unter die Nachweisgrenze, so koenntest du dir mit der Heiratsurkunde nur noch   :-X das Butterbrot einwickeln, und dich, wegen anstehendem "Overstay" "von den Socken" machen, nach Ablauf deiner Aufenthaltgenehmigung.

Schade da nimmst du nicht Stellung zu, wobei deine 3 Generationen Dir auch nicht helfen, den wenn du nicht genug hast nuetzt dir auch dein Kind nix.
Evtl koennte ja deine Schwiegermutter dir 400tsd leihen, das das Geld nicht aus Dach kaeme, ist wohl nicht so wichtig..... Dann koenntest du es tatsaechlich anders sehen, das verstehe ich dann auch !!
Zitat
Kann es sein , daß Du im Land noch nicht ganz angekommen bist ?

Was heisst denn fuer dich angekommen, "blind" sein fur die "Umgebung"?

Und durchaus koennte meine Frau von ihrerem in D erarbeiteten Rentenanspruch in 20 Jahren, hier gut Leben, wie sie meint.

Gruss H.

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Non2011

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Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
« Antwort #55 am: 26. Februar 2016, 13:45:05 »

@Bruno99@

natuerlich haben auch junge Witwen Beduerfnisse, nur dass ihnen eben zugetraut werden kann, fuer ihre Beduerfnisse arbeiten zu gehen, so wie es andere junge Leute ebenfalls tun... im Normalfall.

Absolut korrekt  ;}
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Alex

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Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
« Antwort #56 am: 26. Februar 2016, 14:17:05 »

Zitat
Und durchaus koennte meine Frau von ihrerem in D erarbeiteten Rentenanspruch in 20 Jahren, hier gut Leben, wie sie meint.

Na ja wenn Deine Frau MdB war , glaube ich das ... ansonsten zweifele ich eher

Zitat
Evtl koennte ja deine Schwiegermutter dir 400tsd leihen,

Meine Thai Schwiegermutter ist im zarten Alter von 94 Jahren friedlich vor Jahren entschlafen !

Das letzte Geld was ich mir im Alter von 28 Jahren fuer einen Bungalow Kauf als Hypothek geliehen

habe ist auch schon ne Zeit her , seit dem kam ich nicht mehr in die Verlegenheit und hab das fuer

mein Restleben auch nicht mehr vor !

Zitat
Hypothetisch: faellt jetzt dein VollKapital/Rente weg, oder nur noch als Teilkapital/Rente aus, muesstest du dich berufen auf deine Heirat, somit waere es deine "Eintrittskarte" mit dem noch genuegendem "Rest"Kapital/Rente  Nun weiter, jetzt fiele auch dein Teilkapital/Rente weg oder unter die Nachweisgrenze, so koenntest du dir mit der Heiratsurkunde nur noch   :-X das Butterbrot einwickeln, und dich, wegen anstehendem "Overstay" "von den Socken" machen, nach Ablauf deiner Aufenthaltgenehmigung.

Solly ich stehe auf dem Schlauch , da ich weder ne Voll Kapital Rente noch ne Teil Kapital Rente habe .

Mein kümmerliches Leben friste ich hier mit 2 Renten  ( vom Staat u. vom Konzern ) und finanziellen Rücklagen

aus meinen letzten 18 Berufsjahren ... also dem was ich davon nicht ausgegeben habe .


« Letzte Änderung: 26. Februar 2016, 14:23:44 von Alex »
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Burianer

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Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
« Antwort #57 am: 26. Februar 2016, 14:52:55 »

 ???  sind wir bei der Rente oder bei dem Eigentum, das uns eh nicht  oder spaeter auch nichtmehr gehoert  :]
 [-] Jeder ist doch seines Glueckes selber Schmied, sagen wir im Germanien.
Somit habe ich mein Glueck gefunden und  meine Frau abgesichert.  }}
Ich bin auch abgesichert, mehr brauche ich nicht,  nichtmehr.
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hanni

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Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
« Antwort #58 am: 26. Februar 2016, 15:16:31 »

ok um nicht weiter OT abzudriften
Zitat
Solly ich stehe auf dem Schlauch , da ich weder ne Voll Kapital Rente noch ne Teil Kapital Rente habe .

Mein kümmerliches Leben friste ich hier mit 2 Renten  ( vom Staat u. vom Konzern ) und finanziellen Rücklagen

aus meinen letzten 18 Berufsjahren ... also dem was ich davon nicht ausgegeben habe .

Thema verfehlt, setzen 6!
Mehr gibts von meiner Seite zu dem Nichtverstehen bzw. Nichtstellungnehmen nicht zu sagen
Lest auch mal in der Zeile und nicht "dauernd dazwischen", wies fuer euch grad so passt

Danach hatte ich nicht gefragt, somit ist eine Antwort in die Richtung auch wieder eine "Verfehlung" des Themas, Alex 
Zitat
Mein kümmerliches Leben friste ich hier mit 2 Renten  ( vom Staat u. vom Konzern ) und finanziellen Rücklagen

aus meinen letzten 18 Berufsjahren ... also dem was ich davon nicht ausgegeben habe

und
Zitat
Na ja wenn Deine Frau MdB war , glaube ich das ... ansonsten zweifele ich eher
Wenn meine Frau MdB gewesen waer, koennt sie sogar in D gut von ihrer "Pension" leben gelle,  die Rede war von "hier leben" und das ist moeglich wie sie meint, dazu muss man nur noch "nicht abgehoben" sein. [-]

Gruss H.
« Letzte Änderung: 26. Februar 2016, 15:52:50 von hanni »
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franzi

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Re: Eigentum, Chanot, Hausbuch ...
« Antwort #59 am: 26. Februar 2016, 15:28:26 »

Aber das widerspricht dem Geist eines "Versorgungsgesetzes",denn
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natuerlich haben auch junge Witwen Beduerfnisse, nur dass ihnen eben zugetraut werden kann, fuer ihre Beduerfnisse arbeiten zu gehen, so wie es andere junge Leute ebenfalls tun... im Normalfall.

Bei der (Stief)Tochter, die derzeit in Holland lebt und eine Witwenrente erhaelt ists so, dass sie derzeit eine bekommt, 2 Jahre nach dem Tod ihres Gatten ist Schluss.
Verheiratet war sie rund ein Jahr, Alter 23.

fr
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Wenn ich nur "hier" schreibe, meine ich Nakhon Si Thammarat und Umgebung
 

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