Keine Ahnung wie weit das noch aktuell ist.
Natürliche Personen, die der Einkommensteuer unterliegenDie persönliche Einkommenssteuer ist eine Steuer, die von der Allgemeinheit erhoben wird, die über Einkünfte jeglicher Art verfügt. Sofern keine Gesetze Ausnahmeregelungen vorsehen, sind sie steuerpflichtig. Zu den natürlichen Personen, die der Einkommensteuer unterliegen, gehören Personen, die im vergangenen Jahr Einkünfte erzielt haben, mit folgendem Status:
1) Einzelpersonen
2) Gewöhnliche Personengesellschaften oder Personenvereinigungen, die keine juristischen Personen sind
3) Personen, die innerhalb des Steuerjahres verstorben sind
4) Unverteilte Nachlässe
5) Gemeinschaftsunternehmen im Sinne des Gesetzes über die gemeinschaftliche Unternehmensförderung, insbesondere Personengesellschaften oder Personenvereinigungen, die keine juristischen Personen sind
Wenn der Einkommensempfänger nach der Erzielung von Einkünften nicht über eine nationale Identifikationsnummer verfügt – beispielsweise ein Ausländer oder ein nicht verteilter Nachlass –, muss der Steuerpflichtige innerhalb von 60 Tagen ab dem Tag der Einkünfteerzielung eine Steueridentifikationsnummer und -karte beantragen. Einkommensbezieher mit einer nationalen Identifikationsnummer können diese Nummer jedoch als Steueridentifikationsnummer verwenden und müssen keine Steueridentifikationsnummer beantragen.
Einkommensbezieher mit Wohnsitz in Bangkok können ihren Antrag bei jedem der 30 Büros des Finanzministeriums in Bangkok oder bei einer Zweigstelle des Finanzministeriums (Bezirksebene) im ganzen Land einreichen. Personen außerhalb Bangkoks können einen Antrag bei den Büros und Zweigstellen des Finanzministeriums ihrer jeweiligen Provinz (Bezirksebene) stellen. Sie sollten ihr Steuerformular einreichen und ihre Steuern zwischen dem 1. Januar und dem 31. März des Folgejahres nach ihrem Einkommensjahr zahlen, mit Ausnahme bestimmter Fälle wie Mieteinnahmen, Einkünfte aus freiberuflichen Berufen, Einkünfte aus Vertragsabschlüssen, Einkünfte aus gewerblicher oder geschäftlicher Tätigkeit. Um die Steuerlast zu verringern, sieht das Gesetz auch eine unterjährige Steuererklärung für die tatsächlich erzielten Einkünfte im ersten Halbjahr vor. In manchen Fällen schreibt das Gesetz außerdem vor, dass der Zahler Steuern an der Zahlungsquelle von den gezahlten Einkünften einbehält, um zusätzliche Steuerzahlungen zu ermöglichen.
Derzeit erlaubt das Finanzamt die Einreichung und Zahlung bei Postämtern nur für Personen mit Wohnsitz in Bangkok per Einschreiben mit beiliegendem Scheck oder Bankwechsel über den gesamten fälligen Steuerbetrag innerhalb der Frist für die Einreichung des Steuerformulars. Die Online-Einreichung ist jetzt auch unter
www.rd.go.th oder über die RD Smart Tax-Anwendung auf Mobiltelefonen möglich.
Daten aktualisiert am 21. November 2020
Quelle: The Revenue Department, 90 Phaholyothin 7, Phayathai, Phayathai, Bangkok 10400
Tel. +66 2272 8000
Weitere Informationen 1
https://www.rd.go.th/548.htmlWeitere Informationen 2
https://www.rd.go.th/fileadmin/download/insight_pasi/personalincome_61.pdfhttps://www.thailand.go.th/useful-information-detail/007_059