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Autor Thema: Steuern in Thailand  (Gelesen 110290 mal)

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GuntramSchlemminger

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #570 am: 15. Januar 2025, 06:56:09 »

Das Town hall meeting von der Schweiz Botschaft habe ich mir auf YouTube angesehen, allerdings nicht bis ganz zu Ende.
Meiner Ansicht nach war es zu undefferenziert und ich haette mir, gerade weil ja jemand von der Finanzbehoerde gesprochen hat, gewuenscht erst einmal eine Erlauterung der Entsprechenden Gesetzesabschnitte zu bekommen.
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Suksabai

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #571 am: 15. Januar 2025, 08:15:42 »



Wie bei allen Themen heutzutage stelle ich auch hier fest:

Fast jeder hier, der sich zu dieser Thematik äussert, hat sich mehr oder weniger bereits für sich festgelegt und
verteidigt seine Ansicht/"Lösung des Problems" mit Zähnen und Klauen.
Eine Unsitte unserer Zeit.
Gerade in Steuersachen sind die Voraussetzungen/Lösungen doch sehr individuell und jedem einzelnen überlassen
und es ist ja gut und schön und wertvoll, Erfahrungen/Möglichkeiten untereinander auszutauschen

aber warum bei Buddha werden - wie erwähnt - individuelle Wege hier diskutiert und bewertet?

Ich freue mich, viele Varianten hier lesen zu können (wie z.B. von Guntram und Jochen) - aber da ich die persönlichen
Umstände jedes einzelnen hier nicht kenne, kann ich sein Posting ausschliesslich für mich selber bewerten ob anwendbar
oder nicht - und dazu braucht es keine öffentliche Meinungsäusserung über Beiträge anderer...

Just my 5 Cents...

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Philipp

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #572 am: 15. Januar 2025, 08:23:49 »

ich war heute auf dem hiesigen Finanzamt und habe meine Steuererklärung abgegeben. Nach Abzug sämtlicher Freibeträge blieb bei meiner kleinen gesetzlichen Rente nichts mehr zu versteuern übrig. Einen entsprechenden Beleg mit Betrag 0 bekam ich unaufgefordert ausgehändigt.

Also wird man beim Finanzamt sofort bedient und es wird alles erledigt und man erhält den aktuellen Steuerbescheid ?

Das wäre ja mal ein Services.
Nur ob dies halt bei allen Finanzämtern so ist.
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Scaramanga

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #573 am: 16. Januar 2025, 17:11:03 »

Thailändisches Steuer-Wirrwarr: Expats werden vor neuen Regeln für Auslandseinkommen gewarnt

Patcha erklärte, dass nicht alle Expats verpflichtet sind, thailändische Steuererklärungen einzureichen. Ausnahmen gelten für Personen, die sich im Jahr 2024 weniger als 180 Tage in Thailand aufhalten, Personen, die kein Geld aus dem Ausland überwiesen haben, Personen, die nur vor dem 31. Dezember 2023 verdientes Einkommen überwiesen haben, und Inhaber eines 10-jährigen Langzeitaufenthaltsvisums (LTR). Für alle anderen ist der Rat klar: Besorgen Sie sich eine Steueridentifikationsnummer und reichen Sie bis März 2025 eine Steuererklärung ein.

„Alle ausländischen Einkünfte müssen deklariert werden, allerdings bedeutet dies nicht immer eine Steuerpflicht.“

Überraschenderweise wurde bekannt, dass die Nutzung ausländischer Kreditkarten in Thailand, wenn sie in Thailändische Baht umgerechnet wird, nun als steuerpflichtiges Einkommen gilt.

https://thailandtip.info/2025/01/16/thailaendisches-steuer-wirrwarr-expats-werden-vor-neuen-regeln-fuer-auslandseinkommen-gewarnt/
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jektor

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #574 am: 16. Januar 2025, 19:56:55 »

Im Internet gibt es unzaehlige Beitraege zur Farangsteuer. Manche sind gut, andere sehr verwirrend. Der Beitrag von Bruno vom 14.01.2025 hat mir zu denken gegeben. So bin ich heute zum oerlichen Finanzamt. Die Beamtin war freundlich, fachkundig und fair. Sie hat durchgerechnet, ob eine Einzelveranlagung oder eine gemeinsame Veranlagung billiger ist. Fuer uns war eine gemeinsame Veranlagung sinnvoller.

Aber der Reihe nach.

In D war ich 35 Jahre berufstaetig. Hieraus erhalte ich eine gesetzl. Rente und eine Betriebsrente. Meine Th-Frau war ebenfalls 12 Jahre in D berufstaetig. Hieraus erhaelt sie ebenfalls eine gesetzl. Rente und eine Betriebsrente. Die genauen Zahlen werde ich hier nicht einstellen.

Die Finanzbeamtin hat in unserem Fall wie folgt gerechnet:

Gesamteinkommen (Ehemann u. Ehefrau...gesetzl.Rente und Betr.Rente )
minus Grundfreibetrag fuer Ehemann u. Ehefrau
minus Alterfreibetrag da Ehemann u. Ehefrau ueber 65 Jahre alt
minus Kinderfreibetrag fuer ein minderjaehriges Kind
minus Beitrag zur Krankenversicherung ( KV muss in Th sein )

Steuer -,- in Worten null Komma null Steuer.

Da die Krankenvers. im Alter sehr teuer wird und ich sie ev, kuendigen werde, habe ich mal die Steuer ohne Krankenvers. ausrechnen lassen. Hier waehren ca. 4.000,-- Steuer faellig gewessen.

Dies ist meine pers. Berechnung. Bei anderen Langnasen kann es anders aussehen.

Gruesse
Jektor


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Patthama

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #575 am: 16. Januar 2025, 21:16:23 »

Ja,@ jektor  {*
Es sieht halt bei jeden etwas anders aus. Ich z.B ,bekomme auch dieses Jahr wieder etwas Geld vom FA zurück. Weil meine Rente nicht so hoch ist , und ich durch die Freibeträge nicht alles von den 15%, die mir die Banken bei den Geldanlagen , im Voraus abgezogen haben versteuern muss. Bei mir kommt im Endeffekt eine Steuer von rund  4% heraus, und  in D hätte ich vermutlich einiges mehr an den Fiskus abdrücken müssen.

Ich würde mal Behaupten , dass für die meisten Deutschen Rentner alles halb so schlimm kommt, und etwas zu viel für Unsicherheit im I-Net gesorgt wird. Zumindest hier in Khonkaen,und wie man so liest auch anderswo sind die Damen und Herren vom Finanzamt in der Regel sehr nett, und geben sogar noch Ratschläge was man evtl. noch geltend machen könnte. Wenn man allerdings, so wie ich vor knapp 20 Jahren zum ersten mal eine Steuererklärung abgegeben hat, wird man jedes Jahr angeschrieben es erneut zu tun. Diese Brief kommt immer so Ende Maerz ,obwohl ich   schon Mitte Januar die Angelegenheit erledigt habe, und die Rückerstattung schon verjubelt ist  ???

Ich kann mir aber allerdings immer noch nicht vorstellen wie die Thais diese Steuer auf Auslandseinkommen durchsetzen wollen, und jeden Expat, der länger als 180 Tage im Land ist ausfindig machen , und evtl. zu  bestrafen weil er keine Steuererklärung abgegeben hat.
 

 

« Letzte Änderung: 16. Januar 2025, 21:28:52 von Patthama »
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GuntramSchlemminger

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #576 am: 17. Januar 2025, 08:15:06 »

Ist den Finanzbeamten bewusst das es sich bei der deutschen Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung um eine Leistung aus der Sozialversicherung gemaess Sektion 42 (25) handeln muesste?
Ich gebe zu Bedenken dass dies nicht unbedingt so bekannt ist, zumal die Beamten es mit Alterseinkommen
Aus Allen moeglichen Laendern nach den unterschiedlichsten Regularien zu tuen haben.
Diese sind freigestellt.
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Bruno99

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #577 am: 17. Januar 2025, 08:41:19 »

Ich kann mir aber allerdings immer noch nicht vorstellen wie die Thais diese Steuer auf Auslandseinkommen durchsetzen wollen, und jeden Expat, der länger als 180 Tage im Land ist ausfindig machen , und evtl. zu  bestrafen weil er keine Steuererklärung abgegeben hat.   

Da Thailand ja OECD-Mitglied werden, oder zumindest deren Standards uebernehmen moechte, ist das mit dem Informationsaustausch (AIA) eine leichte Sache.
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Suksabai

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #578 am: 19. Januar 2025, 19:10:28 »


So, damit die Verwirrung perfekt ist, hier auch das DBA zwischen ÖSTERREICH und THAILAND:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1986_263_0/1986_263_0.pdf

Viel Vergnügen mit dem Beamtendeutsch...

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GuntramSchlemminger

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #579 am: 20. Januar 2025, 00:05:11 »

Gibt es dazu auch eine Thailaendische Version? Oder geht man davon aus das dee englische Text verstanden wird?
Beim ersten durchsehen habe ich festgestellt mit den Begriffen "darf besteuert werden" gearbeitet wird. Der Begriff "muss besteuert werden" ist mir nicht aufgefallen.


« Letzte Änderung: 20. Januar 2025, 00:26:48 von GuntramSchlemminger »
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riklak

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #580 am: 29. Januar 2025, 07:51:05 »

Mal kurz einige Infos..... Nicht aus meiner Feder, daher "Ohne Gewähr"

Bitte beachten Sie, dass für Beamtenpensionen und Altersbezüge von ehemaligen Angestellten des öffentlichen Dienstes andere Bestimmungen gelten können: Diese müssen üblicherweise in Deutschland versteuert werden.

Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens (DTA) kann im Ausland gezahlte Einkommensteuer auf die thailändische Steuer angerechnet werden. Dadurch wird eine Doppelbesteuerung für in Thailand ansässige Personen vermieden.

Zur Geltendmachung ausländischer Steuergutschriften sind Belege in thailändischer oder englischer Sprache erforderlich. Eine Steuerzahlungsbescheinigung der ausländischen Steuerbehörde wird empfohlen.

Welche Nachweise sind für Überweisungen als nicht steuerpflichtiges Einkommen erforderlich?

Sie müssen eindeutige Unterlagen, beispielsweise Kontoauszüge, aufbewahren, um nachzuweisen, dass die Mittel aus nicht steuerpflichtigen Quellen wie Ersparnissen, steuerfreien Renten oder Geschenken stammen.

Der Zusammenhang zwischen CRS und den neuen thailändischen Steuervorschriften

Das Steuerupdate vom September 2023 in Thailand steht im Einklang mit der Verpflichtung des Landes zum Common Reporting Standard (CRS) und dem Start des ersten automatischen Informationsaustauschs (AEOI) im selben Jahr.

Dies bedeutet, dass die thailändische Steuerbehörde nun detaillierten Zugriff auf das Auslandseinkommen derjenigen hat, die als Steueransässige gelten — also Menschen, die mehr als 180 Tage im Jahr in Thailand leben.

Abhebungen und Zahlungen am Geldautomaten

Expats fragen oft, ob das Abheben von Bargeld in Thailand von einem Auslandskonto oder die Zahlung an Dritte, wie z. B. Schulgebühren mit einer ausländischen Kreditkarte, als in Thailand steuerpflichtige Überweisung gilt.

Die Antwort ist ja. Beide Arten von Transaktionen gelten als Überweisungen nach Thailand und sind steuerpflichtig. Im Rahmen des CRS werden diese Transaktionen automatisch an die Finanzbehörde gemeldet, wodurch diese über diese Finanzaktivitäten informiert wird.

Wenn Sie 180 Tage oder länger in Thailand gelebt haben, gelten Sie als Steuerinländer und sind somit eine „meldepflichtige Person“. Ihre Finanzdaten werden daher automatisch ausgetauscht.

Konten, die der CRS-Berichterstattung unterliegen
Bankkonten
Sorgerechtsvereinbarungen
Investmentgesellschaften und Plattformen
Versicherungsprodukte mit Anlageaspekt

Diese Details werden automatisch gemeldet
Name
Adresse
Umsatzsteueridentifikationsnummer
Kontostand oder Wert
Finanzielle Aktivitäten, einschließlich Abhebungen und Einzahlungen

So funktioniert CRS
Im Rahmen des CRS sind verschiedene Finanzinstitute wie Banken, Pensionsfonds und Anlageplattformen verpflichtet, den Steuerbehörden Informationen zu ihren Finanzkonten bereitzustellen.
Für Expats in Thailand bedeutet dies, dass ihre ausländischen Banken Details wie Kontostände, Zinsen, Dividenden und Einkünfte aus dem Verkauf von Finanzanlagen offenlegen.

Ebenso melden thailändische Finanzinstitute die Finanzaktivitäten von Expats an die thailändische Steuerbehörde . Diese Informationen werden dann an die Steuerbehörden in den Ländern weitergegeben, in denen die Expats als Steueransässige gelten.

Ist das LTR-Visum in Thailand von der Steuer befreit?

Das LTR-Visum bietet eine attraktive Einkommensteuerbefreiung für wohlhabende Weltbürger, wohlhabende Rentner und von Thailand aus arbeitende Fachkräfte .
Diese Befreiung gilt für verschiedene Einkommen. Dazu gehören Beschäftigung im Ausland, Geschäftseinkommen oder nach Thailand gebrachtes ausländisches Vermögen.

Fazit. Wer schon vermögend ist.zahlt auch keine Steuer, mit dem richtigen Visa!
https://ltr.boi.go.th/documents/LTRbrochure_DE.pdf


Ich habe meine Steuern in Banglamung bezahlt. Sehr freundliches und hilfsbereites Personal. Gedauert hat es ca.45 Minuten.
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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #581 am: 29. Januar 2025, 14:41:13 »

unter anderem schreiben einige „ich habe meine Steuern bezahlt in…“
Dazu folgende Frage: Hat jemand von der Deklaration eine Kopie? Wann ja würde er sie hier reinstellen, selbstverstandlich mit den persönlichen Angaben geschwärzt.

Dies wäre doch top. Danke im voraus.
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namtok

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #582 am: 29. Januar 2025, 15:30:44 »

Formular  Pho. Ngo. Do. 91

(Phasii Ngoen Dai = Einkommensteuererklärung)
 
ผ.ง.ด 91
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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #583 am: 30. Januar 2025, 09:04:02 »

unter anderem schreiben einige „ich habe meine Steuern bezahlt in…“
Dazu folgende Frage: Hat jemand von der Deklaration eine Kopie? Wann ja würde er sie hier reinstellen, selbstverstandlich mit den persönlichen Angaben geschwärzt.

Dies wäre doch top. Danke im voraus.

Ja, dann mache ich das mal...  Ich habe meine Steuer in Banglamung/Pattaya bezahlt.

Die einzelnen Punkte,kann man sich ja mit dem Handy easy übersetzen (Google Übersetzer)

Mein Einkommen war wie zu sehen ist 645.972.73.-THB

Nach Abzug aller Freigrenzen und der Krankenversicherung war eine Einkommessteuer in Höhe von 42.938.70.-THB zu zahlen. Für mich ok !

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Pete99

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #584 am: 30. Januar 2025, 11:51:26 »

@riklak Danke dafür, dass du es gepostet hast. Dies ist für mich sehr hilfreich.  {* {*
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