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Autor Thema: Steuern in Thailand  (Gelesen 110204 mal)

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Philipp

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #495 am: 08. Januar 2025, 13:28:46 »

War heute auf dem Finanzamt um die TIN eröffnen zu lassen.
Als die Nummer eröffnet war, hat man mich gefragt, ob ich gleich zahlen wolle oder noch etwas warten möchte.

Was für Beträge hast Du da eigentlich angegeben, die eingegangenen Transfers aus dem Ausland bei Deiner Thai-Bank ?
« Letzte Änderung: 08. Januar 2025, 14:02:15 von Philipp »
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tingtong58

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #496 am: 08. Januar 2025, 13:58:18 »

@scaramanga
das gleiche was Phillip gerade gefragt hat, lag mir auch gerade auf der Zunge. Geldbeträge aus dem Ausland, welche du auf dein Konto in TH transferiert hast?
Ursprung, bzw. Herkunft des Geldes. Rente, oder was hast du angegeben?
« Letzte Änderung: 08. Januar 2025, 14:07:17 von tingtong58 »
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Scaramanga

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #497 am: 08. Januar 2025, 16:17:11 »

Ich habe die Eingänge der Rente angegeben. Andere Eingänge aus dem Ausland habe ich nicht da ich die Bankverbindungen mit der alten Heimat gekappt habe und Sponsoren habe ich auch keine. Zusätzlich habe ich noch die Kapitalerträge (Zinsen) angegeben. Werde ich nächste Jahr nicht mehr machen. Für die Rückerstattung der direkt abgezogenen 15% Steuern muss ich jetzt zur Bank rennen, die müssen mir eine Bestätigung aushändigen und damit kann ich dann zum Finanzamt. Eine Rückerstattung aufgrund der Eintrages im Bankbuch sei nicht möglich.

Übrigens habe ich euch schändlichst angelogen: :-\

Die Gebühr für Kartenzahlung ist nicht 99 Satang sondern 0.9 Satang pro Baht.

NB: Die Abzüge wie sie @Pathama und @riklak angegeben haben wurden von der Dame ohne Zögern und Diskussion auf das Formular geknallt.
« Letzte Änderung: 08. Januar 2025, 16:26:43 von Scaramanga »
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Philipp

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #498 am: 08. Januar 2025, 16:38:24 »

Ich habe die Eingänge der Rente angegeben.


Danke für die schnelle Antwort.

Du bekommst also deine Rente direkt auf ein Thaikonto.
Hat dafür das Banbuch (Kopien) gereicht, wo man die Eingänge sieht oder mußte dies nun auch noch von der Bank bestätigt werden ?
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Scaramanga

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #499 am: 08. Januar 2025, 17:30:21 »

Ich habe die Eingänge der Rente angegeben.


Danke für die schnelle Antwort.

Du bekommst also deine Rente direkt auf ein Thaikonto.
Hat dafür das Banbuch (Kopien) gereicht, wo man die Eingänge sieht oder mußte dies nun auch noch von der Bank bestätigt werden ?

Ich hatte die Bankbücher dabei. Vorher habe ich aber zu meiner Info die betreffenden Beträge auf einem Excell-Sheet zusammengezogen. Die Bankbücher hat sie ganz kurz angeschaut und sich dann auf day Excell konzentriert ohne meine Angaben in den Bankbüchern zu überprüfen.
Das Excell hat sie dann nachher an ihre Unterlagen geheftet.

Somit ist das Thema Steuern für 1 Jahr erledigt. Jetzt muss ich mich nur noch um die Rückerstattung der von der Bank abgezogenen Steuern kümmern.
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Patthama

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #500 am: 08. Januar 2025, 21:17:38 »

Ja @ Saramago
Habe ja schon öfter hier in Sachen Steuern  meinen Senf abgegeben. Im Gegensatz zu dir mache ich mir aber noch die Mühe die Zinsbescheinigungen von den Banken zu holen. Lohnt sich bei mir. Auch, wie schon öfter hier berichtet mache ich die Angaben Online. (Angeber  :-) ) Zu uns kommt eine gute Bekannte, inzwischen mit Handy, nach Hause ,und haut in die Tasten Bei mir sind ja   mit Renteneingang ,und Zinseinkünften  nur wenig Angaben zu machen. Die App spuckt dann sofort das Ergebnis aus. Wobei ich auch dieses Jahr  wieder ein paar Baht zurück bekomme. Nach ca. 10 Tagen erhalte ich dann eine E-Mail mit der Bitte mit den Unterlagen beim FA vorbei zu kommen. Wie du auch, habe ich in D keine Bankverbindung mehr, und lasse mir die Rente direkt auf mein BKK-Bankkonto überweisen. Mache dann eine Kopie vom Sparbuch mit den 12 Eingängen ,uns erstelle noch eine Liste .

Beim FA Khonkaen ist es auch so wie du es geschildert hast. Zumindest bisher. Die Damen dort sind sehr nett, unterhalten sich nebenbei noch etwas mit meiner Frau, und schauen natürlich auch die vorgelegten Belege an. Nach einer freundlichen Verabschiedung freut sich der Patthama auf die Erstattung, die innerhalb von wenigen Tagen auf dem Konto ist ,und hat wieder ein Jahr Ruhe vor dem Fiskus.
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Scaramanga

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #501 am: 08. Januar 2025, 21:44:26 »

Ja @Patthama, du hast hier aber noch nie geschrieben, dass es eine Zinsbescheinigung der Bank braucht. Auch sonst ist dazu nirgends etwas zu lesen.

Darum ist es gut, dass das jetzt zur Sprache kommt das hilft sicher dem Einen oder Anderen und ich habe etwas dazugelernt.
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Patthama

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #502 am: 08. Januar 2025, 22:07:08 »

Ja @Patthama, du hast hier aber noch nie geschrieben, dass es eine Zinsbescheinigung der Bank braucht. Auch sonst ist dazu nirgends etwas zu lesen.

Darum ist es gut, dass das jetzt zur Sprache kommt das hilft sicher dem Einen oder Anderen und ich habe etwas dazugelernt.


 Bevor ich Rentner wurde ,habe ich ja nur Zinseinkünfte gehabt, und da habe ich bestimmt mal geschrieben, dass ich zuerst bei den Banken  die Zinsbescheinigungen hole ,damit ich mir das meiste von den 15% Steuern vom FA wieder zurück erstatten lassen kann. Evtl. aber  schon ein paar Jährchen her, Übrigens die Banken sind  darauf vorbereitet, und der Vorgang ist in wenigen Minuten erledigt. Wobei ich allerdings bei einer Bank mal vor zig Jahren den Pass vorlegen musste.

Gruß aus dem etwas  kühleren Isaan
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namtok

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #503 am: 08. Januar 2025, 23:55:52 »

Ist die ausgestellte TIN immer noch ein nur in Thai beschriftetes und evtl. in Plastikfolie eingeschweisstes Pappkärtchen ?

Meine hat auf der Rückseite einen mittlerweile fast verblichenen Stempelaabdruck auf dem in Thai steht, dass man das lebenslang aufheben soll,  weswegen ich das lange nicht mehr benutzte Teil überhaupt noch habe.
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Pete99

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #504 am: 10. Januar 2025, 10:53:18 »

Meine TIN Pappe ist auch nur in Thai beschriftet. Habe sie vor Jahren auf Empfehlung FA in Plastik einschweissen lassen.
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GuntramSchlemminger

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #505 am: 10. Januar 2025, 16:02:39 »

Ein schöner guter Tag an alle,

ich habe das Gefühl, dass sich einige hier in eine Sache hineinsteigern, wo nichts ist.

Ich habe das Schreiben der Finanzbehörde Por. 161/2566 vom 15. September 2566 in der originalen thailändischen Version sowie die relevanten Abschnitte des Steuergesetzes gelesen. Dazu habe ich auch ein Video erstellt, den Link dazu gibt es am Ende.

Zunächst ist festzuhalten, dass dieses Schreiben eine interne Anordnung für Mitarbeiter der Finanzämter darstellt. Es soll als Leitfaden für die Steuerberechnung und Beratung dienen. Es beinhaltet keine Änderungen der bestehenden Gesetze, Vorschriften oder Verordnungen, sondern klärt lediglich einen spezifischen Fall: den Zeitpunkt, zu dem das thailändische Finanzamt Zugriff auf Erträge aus ausländischen Quellen erhält.

Dieser Zeitpunkt ist gegeben, sobald das entsprechende Geld nach Thailand eingeführt wird. Solches Geld ist dem versteuerungswürdigen Einkommen des Steuerjahres, in dem es eingeführt wird, hinzuzurechnen. Dies entspricht den bestehenden gesetzlichen Regelungen. Bisher wurde jedoch häufig davon ausgegangen, dass Gelder nach einem Jahr Ruhefrist steuerfrei eingeführt werden könnten. Diese Praxis entsprach jedoch nicht der gesetzlichen Vorgabe.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Das Schreiben bezieht sich auf die Einkünfte von "Personen in Thailand". Gemäß Steuergesetz sind das Personen, die sich 180 Tage oder mehr im Steuerjahr (zusammenhängend oder in Abschnitten) in Thailand aufhalten. Es geht dabei ausschließlich um Einkommen aus Arbeit, Geschäftstätigkeit und Eigentum.

Rente fällt nicht in eine dieser Kategorien. Jeder möge sich selbst fragen, aus welcher dieser Einkommensquellen sein Einkommen stammt, insbesondere in Bezug auf Altersrenten.

Wichtig: Das Geld muss in einem Steuerjahr entstanden sein, in dem man bereits als "Person in Thailand" galt.

Steuernummer: Erst wenn man tatsächlich einen zu versteuernden Betrag hat, also etwas an das Finanzamt abführen muss, benötigt man eine Steuernummer.
Man kann dies entweder selbst ermitteln, ein Steuerbüro beauftragen oder es direkt beim Finanzamt klären. Besteht eine Steuerpflicht, wird die Steuernummer automatisch vergeben.

Zum versteuerungswürdigen Einkommen zählen:

1. Alle Einnahmen gemäß Artikel 40 des Steuergesetzes, die in Thailand entstanden sind (z. B. Vermietung eines Condos oder Hauses, Bankzinsen von thailändischen Banken). Hier ist es egal, ob man eine "Person in Thailand" ist oder nicht.


2. Einnahmen aus Arbeit, Geschäftstätigkeit oder Eigentum im Ausland, wenn diese während der Zeit entstanden sind, in der man eine "Person in Thailand" war. Diese Erträge sind jedoch erst in dem Steuerjahr zu versteuern, in dem sie nach Thailand eingeführt werden.



Nach Abzug der Freibeträge wird der verbleibende Betrag nach einem festgelegten Schema besteuert. Nur in diesem Fall ist eine Steuernummer erforderlich.

Artikel 42 enthält außerdem eine Liste steuerfreier Einkünfte.
Dazu gehört unter Punkt (25):
„เงินประโยชน์ทดแทนที่ผู้ประกันตนได้รับจากกองทุนประกันสังคมตามกฎหมายว่าด้วยการประกันสังคม“
Das sind Bezüge aus der Sozialversicherung gemäß dem Sozialversicherungsgesetz. Diese sind steuerfrei und nicht dem versteuerungswürdigen Einkommen hinzuzurechnen. Es wird nicht ausdrücklich erwähnt, dass es sich ausschließlich um die thailändische Sozialversicherung handelt.

Zum DBA (Doppelbesteuerungsabkommen):
Das Abkommen verpflichtet Thailand nicht, Renten zu besteuern. Es eröffnet lediglich die Möglichkeit, eine eventuelle Besteuerung in Thailand in Deutschland gegenrechnen zu lassen. Wenn thailändisches Recht keine Besteuerung von Altersrenten vorsieht, bleibt es dabei.

Die Besteuerung von Renten in Deutschland, insbesondere seit Einführung der nachgelagerten Besteuerung 2005, ist hier nicht das Thema. Das handhabt Deutschland eigenständig.

Hinweis:
Dies ist meine persönliche Sichtweise und keine Rechtsberatung.

 Hier noch die Link zum Video wo alles auch anhand der
Thailaendischen Originale dargestellt ist.
https://youtu.be/0KZQKtbnueg?si=YV7BQMnQrqnX8pgL
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karl

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #506 am: 10. Januar 2025, 17:02:52 »

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Philipp

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #507 am: 10. Januar 2025, 17:49:35 »


Ein weiterer wichtiger Punkt: Das Schreiben bezieht sich auf die Einkünfte von "Personen in Thailand". Gemäß Steuergesetz sind das Personen, die sich 180 Tage oder mehr im Steuerjahr (zusammenhängend oder in Abschnitten) in Thailand aufhalten. Es geht dabei ausschließlich um Einkommen aus Arbeit, Geschäftstätigkeit und Eigentum.

Rente fällt nicht in eine dieser Kategorien.


Genauso so war das von der thailändischen Steuerbehörde gedacht.
 Es geht dabei ausschließlich um Einkommen aus Arbeit, Geschäftstätigkeit und Eigentum.

Aber die meisten Rentner sind ja gleich nervös geworden und haben dann auch noch bei der zuständigen Stelle und sogar der Immi nachgefragt wie sie nun ihre Steuer für die Rente zahlen können.


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GuntramSchlemminger

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #508 am: 10. Januar 2025, 18:02:04 »

Ja, die meisten Rentner sind gleich nervoes geworden. Das liegt aber daran dass die Uebersetzungen der original Dokumente mieserabel und unvollstaendig sind. Dazu kommt das oft auslaendisches Steuerrecht mit dem thailaendischen vermischt wird was dann zu einem komplett schiefen Bild fuehrt. Nur weil in DE irgendetwas steuerlich bestimmt ist muss das nicht auch in TH so sein.
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jektor

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #509 am: 10. Januar 2025, 19:05:16 »

Hallo Guntram

Danke fuer die Aufklaerung. Ein super Beitrag.   ;} ;} ;}

Gruesse
Jektor
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