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Autor Thema: Steuern in Thailand  (Gelesen 110310 mal)

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GuntramSchlemminger

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #525 am: 11. Januar 2025, 13:57:30 »

Ja, Aber diese (auch due englische) Ausgabe ist unvollstaendig im Bereich der Auslaendischen Einkuenfte. Da wurde die im Gesetze hinterlegte Einschraenkung aud Einkommen aus Arbeit, Geschaeftstaetigkeit oder Eigentum infach weggelassen. Diese drei Dinge stehen Aber im Gesetz.

Die Einkommen aus Rechten beziehen sich auf Einkommen aus zB. Patentrechten, Urbeberrechten und aehnlichen Rechten. Es besicht sich nicht auf dad Recht seine Rente auch zu erhalten Wenn man das Alter erreicht hat.

Diese Rechte wie Patentrecht sind im Bereich des Geldgewinns aus Eigentum anzisiedeln. Es ist hier das nicht materielke Eigentum sondern das geistige Eigentum mit dem man letztlich alles machen kann was such mit materielkem Eigentum geht. Man Kann diese Rechte yebertragen, verksufen, vererben verschenken etc .

Mit dem Recht auf die Altersrente geht das nicht .
Und dieses Recht erlischt mit den Tode. Du kannst es nicht an deine Kinder vererben.

Auch hier ist die original Thaiausgabe dichter an der Wehrheit als die englische Uebersetzung.
« Letzte Änderung: 11. Januar 2025, 14:08:07 von GuntramSchlemminger »
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b.o.bachter

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #526 am: 11. Januar 2025, 14:27:05 »

Es scheint, dass das Vorgehen der Regierung bzw. Steuerbehörde von Thailand nicht so ganz gesetzeskonform ist?

Artikel:
Eine Änderung des Steuergesetzes zielt auf in Thailand lebende Expats ab und erweitert die Meldepflichten

[..]

Herr Kitipong* vergleicht die Haltung, die sich in der neuen Steuerverordnung widerspiegelt, mit der Politik der Vereinigten Staaten im Bereich der Einkommenssteuer, die besagt, dass die Steuererhebung nach einem globalen Prinzip erfolgen sollte.

Das bestehende Steuergesetzbuch gibt der Regierung nur minimale Befugnisse zur Besteuerung von im Ausland erzielten Einkünften und muss möglicherweise geändert werden, wenn dieser Plan umgesetzt wird

Er argumentiert nachdrücklich, dass dies nicht mit dem thailändischen Recht übereinstimmt.

In der Tat weist Herr Kitipong darauf hin, dass Abschnitt 41, Absatz 2 des thailändischen Steuergesetzes der thailändischen Regierung nur einen minimalen Spielraum für die Besteuerung von Einkünften aus dem Ausland einräumt, indem er darauf hinweist, dass in der bestehenden Bestimmung nicht festgelegt ist, dass Einkünfte, die im Ausland außerhalb der Gerichtsbarkeit des Königreichs erzielt werden, überhaupt steuerpflichtig sind.

Die Entschließung der thailändischen Steuerbehörde aus dem Jahr 1985 diente der Klärung dieser Frage. Sie wird seit 38 Jahren als vernünftiger und für die Steuerzahler fairer Kompromiss akzeptiert.

Herr Kitipong meint, dass der neue Beschluss, wenn er am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, wahrscheinlich zu einer Anfechtung vor Gericht führen wird, die das Verfahren zur Erhebung der Einkommensteuer in Thailand durcheinander bringen wird.

Der Rechtsexperte vertritt außerdem die Ansicht, dass die Regierung verpflichtet ist, das Gesetz hinsichtlich der Pflichten der Steuerzahler so vernünftig wie möglich auszulegen und ihnen gegebenenfalls den Vorteil des Zweifels zuzugestehen.

[..]

Darüber hinaus führt Herr Kitipong mehrere maßgebliche Quellen an, um seine Position zu untermauern, darunter Professor Chaisit Trachutham, ein ehemaliger Richter des Obersten Gerichtshofs mit sehr umfassender Erfahrung in Rechtsstreitigkeiten, die sich mit Steuerfragen befassen. Professor Chaisit ist auch ehemaliger Vorsitzender der staatlichen Rechnungsprüfungskommission.

Dieser Rechtsexperte behauptet, dass die neue Verordnung eine fehlerhafte Auslegung des geltenden Steuerrechts darstellt.

Seiner Meinung nach muss das thailändische Steuergesetzbuch streng und in diesem Fall so ausgelegt werden, dass es den Steuerzahler am meisten begünstigt.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine neue Vorschrift, die gegen die Richtlinie von 1985 verstößt, also gegen die Auslegung, die das Finanzamt seit 38 Jahren praktiziert.

[..]

* Herr Kitipong Urapeepattanapong


Link: https://www.thaiexaminer.com/thai-news-foreigners/2023/11/04/tax-change-for-expats-living-in-thailand/


Wenn ich mir den von @Bruno99 eingestellten Link anschaue, dann gewinne ich den starken Eindruck, dass es sich dabei wohl um einen extra für die verblödeten Falangs geschaffenen Abzock-Verein (wie sie mittlerweile überall im Dutzend auftauchen*) handelt, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren mit Beantwortung der Frage: Was verleiht den Auftritten solcher Anbieter ihre Glaubwürdigkeit?

* Wobei ich den Auftritt von Guntram speziell ausnehmen möchte, denn in seinem Video und seinen bisherigen Kommentaren gewinnt man einen anderen, positiven, Eindruck und ich möchte mich auch explizit bei ihm für seine Mühe und Informationen bedanken.
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Klonko

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #527 am: 11. Januar 2025, 14:43:41 »

@Klonko, Kannst du das Belegen?
Auf welche Gesetzlichen Grundlage stuetzt du deine Behauptung? Hast du dir das thailaendische Steuergesetz durchgelesen? Insbesondere die Section 40, 41 und 42.

Relevant ist für mich nicht die wörtliche, historische oder teleologische Auslegung des thailändischen Steuergesetzes sondern dessen Anwendung durch die thailändischen Steuerbehörde, die am Townhall Meeting der Schweizer Botschaft vom 27.2.24 überwiesene Renten explizit, vorbehalten DBA, als steuerbares Einkommen qualifizierte.

Frage: "Wie wird sich die neue Regelung auf Ausländer, insbesondere Rentner, in
Thailand auswirken?" Antwort Nathanan Junprateepchai, stellvertretender Direktor der Rechtsabteilung der thailändischen Steuerbehörde: Alle Rentenzahlungen, die nach dem 1. Januar 2024 im Ausland eingehen, werden in Thailand besteuert, sobald sie nach Thailand überwiesen werden. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Thailand und der Schweiz (DBA) verhindert eine Doppelbesteuerung

Mir ist keine spätere Relativierung dieser Aussage bekannt. Auf dem Steuerformular ist unter steuerbarem Einkommen ein Eintrag für  "Salary, wage, pension, etc." vorgesehen.

Ich würde nie meine Steuerplanung und Steuererklärung darauf ausrichten, dass ein allfälliges Gerichtsurteil Rentenüberweisungen vom steuerbaren Einkommen ausnimmt.
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Pete99

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #528 am: 11. Januar 2025, 14:49:21 »

@Guntram & Beobachter
Finde eure Ausführungen toll. Mein Text von heute 11.38 stammt übrigens von der Schweizer Botschaft.

Nun konkret mit folgendem Text wird die AHV überwiesen.
The Swiss Compensation Office certifies that the benefits due to the above-mentioned person are paid gross
and free from any deductions at source such as commission, fees or taxes. Therefore, they are taxable in the
country of residence in accordance with national legislation.
Swiss Compensation Office SCO

Nun würde dieser Teil in Thailand für alle die mehr als 180 Tage hier sind der Steuer unterworfen oder nicht?

Bin gespannt auf euer Feedback.
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jektor

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #529 am: 11. Januar 2025, 15:14:42 »

Ihr koennt hier seitenlang diskutieren. Fakt ist jedoch, das in Th jede oertliche Behoerde ihr eigenes Sueppchen kocht. Auch jedes oertliche Finanzamt. Wartet halt ab, ob irgendwelche Aktivitaeten  von Seiten staatlicher Stellen erfolgen. Ich wecke auf jeden Fall keine schlafenden Hunde.

Gruesse
Jektor
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GuntramSchlemminger

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #530 am: 11. Januar 2025, 16:14:49 »

@Klonko, Kannst du das Belegen?
Auf welche Gesetzlichen Grundlage stuetzt du deine Behauptung? Hast du dir das thailaendische Steuergesetz durchgelesen? Insbesondere die Section 40, 41 und 42.

Relevant ist für mich nicht die wörtliche, historische oder teleologische Auslegung des thailändischen Steuergesetzes sondern dessen Anwendung durch die thailändischen Steuerbehörde, die am Townhall Meeting der Schweizer Botschaft vom 27.2.24 überwiesene Renten explizit, vorbehalten DBA, als steuerbares Einkommen qualifizierte.

Frage: "Wie wird sich die neue Regelung auf Ausländer, insbesondere Rentner, in
Thailand auswirken?" Antwort Nathanan Junprateepchai, stellvertretender Direktor der Rechtsabteilung der thailändischen Steuerbehörde: Alle Rentenzahlungen, die nach dem 1. Januar 2024 im Ausland eingehen, werden in Thailand besteuert, sobald sie nach Thailand überwiesen werden. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Thailand und der Schweiz (DBA) verhindert eine Doppelbesteuerung

Mir ist keine spätere Relativierung dieser Aussage bekannt. Auf dem Steuerformular ist unter steuerbarem Einkommen ein Eintrag für  "Salary, wage, pension, etc." vorgesehen.

Ich würde nie meine Steuerplanung und Steuererklärung darauf ausrichten, dass ein allfälliges Gerichtsurteil Rentenüberweisungen vom steuerbaren Einkommen ausnimmt.

Wenn ein Finanzamt von mir etwas haben moechte dann ist meine allererste Frage wo es festgelegt ist.
Und da kann dann ur ein Auszug aus den Gesetzen und Vorschriften als Antwort herauskommen und nicht irgendein Verweis auf irgend eine Nachruchtensendung, publikstion oder einen Commic von der Steuerbehierde.
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Klonko

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #531 am: 11. Januar 2025, 16:17:26 »

@Klonko, Kannst du das Belegen?
Auf welche Gesetzlichen Grundlage stuetzt du deine Behauptung? Hast du dir das thailaendische Steuergesetz durchgelesen? Insbesondere die Section 40, 41 und 42.

Relevant ist für mich nicht die wörtliche, historische oder teleologische Auslegung des thailändischen Steuergesetzes sondern dessen Anwendung durch die thailändischen Steuerbehörde, die am Townhall Meeting der Schweizer Botschaft vom 27.2.24 überwiesene Renten explizit, vorbehalten DBA, als steuerbares Einkommen qualifizierte.

Frage: "Wie wird sich die neue Regelung auf Ausländer, insbesondere Rentner, in
Thailand auswirken?" Antwort Nathanan Junprateepchai, stellvertretender Direktor der Rechtsabteilung der thailändischen Steuerbehörde: Alle Rentenzahlungen, die nach dem 1. Januar 2024 im Ausland eingehen, werden in Thailand besteuert, sobald sie nach Thailand überwiesen werden. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Thailand und der Schweiz (DBA) verhindert eine Doppelbesteuerung

Mir ist keine spätere Relativierung dieser Aussage bekannt. Auf dem Steuerformular ist unter steuerbarem Einkommen ein Eintrag für  "Salary, wage, pension, etc." vorgesehen.

Ich würde nie meine Steuerplanung und Steuererklärung darauf ausrichten, dass ein allfälliges Gerichtsurteil Rentenüberweisungen vom steuerbaren Einkommen ausnimmt.

Wenn ein Finanzamt von mir etwas haben moechte dann ist meine allererste Frage wo es festgelegt ist.
Und da kann dann ur ein Auszug aus den Gesetzen und Vorschriften als Antwort herauskommen und nicht irgendein Verweis auf irgend eine Nachruchtensendung, publikstion oder einen Commic von der Steuerbehierde.

Viel Vergnügen vor Gericht.
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GuntramSchlemminger

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #532 am: 11. Januar 2025, 16:21:46 »

@Pete99
"The Swiss Compensation Office certifies that the benefits due to the above-mentioned person are paid gross
and free from any deductions at source such as commission, fees or taxes. Therefore, they are taxable in the
country of residence in accordance with national legislation.”

Also gemaess der nationalen Vorschriften im Land der Residence zu Versteuern.
Wenn die nationalen Vorschriften keine solche Versteuerung vorsehen dann ist dich alles klar.
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GuntramSchlemminger

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #533 am: 11. Januar 2025, 17:47:46 »

Ich denke, man muss genau unterscheiden, was mit "Pension" gemeint ist. In Deutschland könnte das beispielsweise die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenkasse sein, für die man Pflichtbeiträge entrichten musste. Es könnte sich aber auch um eine Betriebsrente oder eine fondsbasierte Rente handeln. In der Schweiz ist es wohl ähnlich. Es gibt offenbar "Pensionen", die vom Arbeitgeber bezahlt werden, sowie die staatliche "Pension".

Kann jemand genau sagen, für welche dieser Formen man gesetzlich verpflichtet ist, Beiträge zu zahlen, oder für welche der Arbeitgeber automatisch Beiträge entrichtet, basierend auf einer Beitragspflicht?

Aus einem Interview der Schweizer Botschaft mit einem Juristen der thailändischen Steuerbehörde habe ich erfahren, dass die "Pensionen" aus der staatlichen Kasse in Thailand nicht steuerpflichtig sind. Steuerpflichtig sind hingegen die "Pensionen", die vom Betrieb bezahlt werden.

Das ergibt durchaus Sinn. Betriebliche "Pensionen" könnten, mit ausreichend gutmütiger Auslegung, als Einkommen aus Arbeit betrachtet werden. Dies gilt insbesondere, wenn sie eher einer Weiterzahlung eines Gehalts entsprechen, ohne dass dafür eine Arbeitsleistung erbracht werden muss. Die staatliche "Pension" hingegen ist kein Einkommen aus Arbeit. Sie ist vielmehr eine Sozialleistung, die auf Grundlage des Sozialversicherungsgesetzes gewährt wird.

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riklak

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #534 am: 11. Januar 2025, 18:22:12 »

Versteuerung des Ruhegehaltes / Beamtenpension

Anders als bei Renten unterliegen Beamtenpensionen in der Regel der deutschen Steuer.

Gemäß DBA
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GuntramSchlemminger

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #535 am: 11. Januar 2025, 18:45:10 »

Kann ich ein Ruhegehalt als eine Gehaltszahlung ohne Arbeitspflicht verstehen?

Ich kenne aus Deutschland den Industrie-Pensions-Verein (IPV). Aus diesem können Arbeitnehmer Altersgelder beziehen, ohne dass zuvor Abzüge auf ihrem Gehaltszettel vorgenommen wurden.

Diese Einkommensarten würde ich tatsächlich am ehesten als Einkommen aus Arbeit gelten lassen. Begründung: Es liegen keine Abzüge während der aktiven Arbeitszeit auf dem Lohnzettel vor, weshalb das Altersgeld für den Rentner als neu dazugekommenes Geld betrachtet werden kann, da vorher keine Abzüge vorgenommen wurden.

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john

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #536 am: 12. Januar 2025, 09:37:10 »

Revenue Dep. Capter 3 INCOME TAX, Section 40 Artikel 1 gibt inhaltlich das wieder was BRUNO geschrieben hat.

Nachzulesen hier:  https://www.rd.go.th/english/37748.html


edit: Link klickbar gemacht
« Letzte Änderung: 12. Januar 2025, 16:47:20 von Bruno99 »
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riklak

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #537 am: 12. Januar 2025, 09:48:06 »

Ich habe geschrieben "Beamtenpensionen"!

Ich bekomme meine Pension als Beamter nach der Beendigung meiner Dienstzeit! 

Beamter bleibe ich aber auch danach,es heißt ja "Beamter auf Lebenszeit"

Bei der Pension von Beamten handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn, der ebenso wie die Vergütung zu der aktiven Dienstzeit dem Lohnsteuerabzug unterliegt.
Die Bezüge von im Ruhestand befindlichen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern und Soldatinnen und Soldaten bzw. deren Witwen und Waisen sind insgesamt steuerpflichtig.

Allerdings wurde ab 2005 ein Versorgungsfreibetrag in Höhe von 40 % dieser Bezüge, höchstens jedoch 3.000 Euro in 2005 gewährt.

https://www.steuerschroeder.de/blog/der-artikel-18-des-dba-zwischen-deutschland-und-thailand-die-besteuerung-von-ruhegehaeltern-und-renten/

DBA Thailand Artikel 18 Absatz 2: Steuerbefreiung unter bestimmten Bedingungen

Der zweite Absatz des Artikel 18 stellt eine Ausnahme von der Regel des ersten Absatzes dar. Er besagt, dass Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit sowie Renten, die von einem Vertragsstaat, einem seiner Länder oder einer seiner Gebietskörperschaften direkt oder aus einem von diesen errichteten Sondervermögen gezahlt werden, in dem anderen Vertragsstaat von der Steuer befreit sind.

Das heißt, wenn zum Beispiel die Bundesrepublik Deutschland eine Rente an einen in Thailand ansässigen ehemaligen Beamten zahlt, dann ist diese Rente in Thailand nicht steuerpflichtig.
Diese Regelung zielt darauf ab, die steuerliche Belastung für öffentliche Renten und Ruhegehälter zu minimieren und die grenzüberschreitende Bewegung von Rentnern zu erleichtern.

Aber ob das alles in Thailand auch so gesehen,angewendet wird...Wir werden es sehen.. ;-)
« Letzte Änderung: 12. Januar 2025, 09:54:20 von riklak »
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jektor

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #538 am: 12. Januar 2025, 10:18:05 »

Glaubt ihr wirklich, das so feine Unterschiede den Th-Beamten gelaeufig sind ?

Gruesse
Jektor
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carsten1

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #539 am: 12. Januar 2025, 14:21:06 »

Das sind keine "feinen Unterschiede"
Der Beamte bezieht ein "Ruhe-Gehalt", also ein ganz normales Gehalt, als ob er arbeiten würde
Alle anderen, also Arbeiter und Angestellte der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes (die aber keine Beamte sind) beziehen eine Rente.
Diese beiden "Sachen" werden steuerlich ganz unterschiedlich behandelt, was in den Doppelbesteuerungs-Abkommen ja auch explizit beschrieben ist.  Und das Dingen ist ja rechtskräftig von Thailand unterschrieben worden, also gültig.
Also wird man sich auf Seiten der thailändischen Finanzämter damit befassen "müssen", ob man will oder nicht.
Oder das ganze halt an eine übergeordnete Stelle abgeben......
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Viele Gruesse
Carsten

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