Ich denke, man muss genau unterscheiden, was mit "Pension" gemeint ist. In Deutschland könnte das beispielsweise die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenkasse sein, für die man Pflichtbeiträge entrichten musste. Es könnte sich aber auch um eine Betriebsrente oder eine fondsbasierte Rente handeln. In der Schweiz ist es wohl ähnlich. Es gibt offenbar "Pensionen", die vom Arbeitgeber bezahlt werden, sowie die staatliche "Pension".
Kann jemand genau sagen, für welche dieser Formen man gesetzlich verpflichtet ist, Beiträge zu zahlen, oder für welche der Arbeitgeber automatisch Beiträge entrichtet, basierend auf einer Beitragspflicht?
Aus einem Interview der Schweizer Botschaft mit einem Juristen der thailändischen Steuerbehörde habe ich erfahren, dass die "Pensionen" aus der staatlichen Kasse in Thailand nicht steuerpflichtig sind. Steuerpflichtig sind hingegen die "Pensionen", die vom Betrieb bezahlt werden.
Das ergibt durchaus Sinn. Betriebliche "Pensionen" könnten, mit ausreichend gutmütiger Auslegung, als Einkommen aus Arbeit betrachtet werden. Dies gilt insbesondere, wenn sie eher einer Weiterzahlung eines Gehalts entsprechen, ohne dass dafür eine Arbeitsleistung erbracht werden muss. Die staatliche "Pension" hingegen ist kein Einkommen aus Arbeit. Sie ist vielmehr eine Sozialleistung, die auf Grundlage des Sozialversicherungsgesetzes gewährt wird.