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Autor Thema: Steuern in Thailand  (Gelesen 110194 mal)

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GuntramSchlemminger

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #540 am: 12. Januar 2025, 14:21:34 »

Revenue Dep. Capter 3 INCOME TAX, Section 40 Artikel 1 gibt inhaltlich das wieder was BRUNO geschrieben hat.

Nachzulesen hier:https://www.rd.go.th/english/37748.html

Section 40 gibt lediglich eine Aufstellung aller Gelder, Zahlungen, Geldwerter Leistungen an welche unter Betracht einer Besteuerung kommen.

Was dann konkret steuerlich wirksam wird ist in Sektion 41 festgelegt.
Und im Einzelnen, im ersten Absatz, wenn das Einkommen in Thailand entsteht und im Absatz darauf wenn das Einkommen ausserhalb Thailands entsteht waehrend die Person Steuerbuerger in Thailand ist .

Erst in Sektion 41 wird es ueberhaupt konkretisiert welche der Einkommensarten, welche aus Sektion 40 Stammen muessen, ueberhaupt in Frage kommen.

Zusaetzlich ist in Sektion 41 dann noch festgelegt dass diese aus Arbeits oder Geschaeftstaetigkeit oder aus Eigentum entstehen muessen.

Und in Sektionen 42 sind dann noch alle Einkommen aufgefuehrt welche in jedem Fall nicht steuerlich zu beruecksichtigen sind.
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GuntramSchlemminger

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #541 am: 12. Januar 2025, 14:29:09 »

Ich habe geschrieben "Beamtenpensionen"!

Ich bekomme meine Pension als Beamter nach der Beendigung meiner Dienstzeit! 

Beamter bleibe ich aber auch danach,es heißt ja "Beamter auf Lebenszeit"

Bei der Pension von Beamten handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn, der ebenso wie die Vergütung zu der aktiven Dienstzeit dem Lohnsteuerabzug unterliegt.
Die Bezüge von im Ruhestand befindlichen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern und Soldatinnen und Soldaten bzw. deren Witwen und Waisen sind insgesamt steuerpflichtig.

Allerdings wurde ab 2005 ein Versorgungsfreibetrag in Höhe von 40 % dieser Bezüge, höchstens jedoch 3.000 Euro in 2005 gewährt.

https://www.steuerschroeder.de/blog/der-artikel-18-des-dba-zwischen-deutschland-und-thailand-die-besteuerung-von-ruhegehaeltern-und-renten/

DBA Thailand Artikel 18 Absatz 2: Steuerbefreiung unter bestimmten Bedingungen

Der zweite Absatz des Artikel 18 stellt eine Ausnahme von der Regel des ersten Absatzes dar. Er besagt, dass Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit sowie Renten, die von einem Vertragsstaat, einem seiner Länder oder einer seiner Gebietskörperschaften direkt oder aus einem von diesen errichteten Sondervermögen gezahlt werden, in dem anderen Vertragsstaat von der Steuer befreit sind.

Das heißt, wenn zum Beispiel die Bundesrepublik Deutschland eine Rente an einen in Thailand ansässigen ehemaligen Beamten zahlt, dann ist diese Rente in Thailand nicht steuerpflichtig.
Diese Regelung zielt darauf ab, die steuerliche Belastung für öffentliche Renten und Ruhegehälter zu minimieren und die grenzüberschreitende Bewegung von Rentnern zu erleichtern.

Aber ob das alles in Thailand auch so gesehen,angewendet wird...Wir werden es sehen.. ;-)

Das mit den "Lebeskaenglichen" Beamten ist natuerlich ein Fall wo man sagen kann, ja es ist Arbeitsentgelt ohne erwartete Gegenkeistung. Ein Verstoss gegen einige gewisse Gesetze kann, so glaube ich auch dazu fuehren das einem due Bezuege gekuerzt werden koennen.

Solches Einkommen waehre dann gut als Einkommen entstanden aus einem Arbeitsverhseltniss anzusehen.

Wenn eine Rente an einen ehemaligen Beamten bezahlt wird dann ist es eine Rente und somit eine Leistung aus der Sozialversicherung .

Das ist dann keine Arbeitsentgelt ohne erwartete Gegenleistung sonden etwas anderes .

Und nach Sektion 42 (25) sind Leistungen aus der Sozialversicherung Steuerfrei.
« Letzte Änderung: 12. Januar 2025, 14:52:31 von GuntramSchlemminger »
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Bruno99

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #542 am: 12. Januar 2025, 15:09:03 »

Wenn ich mir den von @Bruno99 eingestellten Link anschaue, dann gewinne ich den starken Eindruck, dass es sich dabei wohl um einen extra für die verblödeten Falangs geschaffenen Abzock-Verein (wie sie mittlerweile überall im Dutzend auftauchen*) handelt, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren mit Beantwortung der Frage: Was verleiht den Auftritten solcher Anbieter ihre Glaubwürdigkeit?

Ob jeder Farang dies liest auch verbloedet ist, ziehe ich doch mal ganz stark in Zweifel.

Meine Gegenfrage: Was verdient denn dein Auftritt hier an Glaubwuerdigkeit?

Meines Erachtens kommst du nicht mehr, aber auch nicht weniger, glaubwuerdig daher, als alle Youtuber, Vertreter von Anwalts- und Beratungsburoes, wobei die letzteren doch immerhin ueber eine Akkreditierung in Thailand verfuegen.

Wem man mehr Glauben schenken ist doch jedem seine eigene Sache...  oder  >:

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john

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #543 am: 12. Januar 2025, 15:44:42 »

Zitat
GuntramSchlemminger

Section 41 zweiter Absatz sagt

A resident of Thailand who in the previous tax year derived assessable income under Section 40 from an employment or from business carried on abroad or from a property situated abroad shall, upon bringing such assessable income into Thailand, pay tax in accordance with the provisions of this Part.

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Helli

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #544 am: 12. Januar 2025, 16:24:23 »

Das hier ist ein richtig schönes Stammtisch-Thema!
Hat irgendwer denn bis heute von einem thailändischen Finanzamt mal eine Aufforderung bekommen, eine Steuererklärung beizubringen (ohne vorher selbst aktiv geworden zu sein)?
Nach Meinung von Thailand-Kennern ist das ganze Gewese nur eine Aufforderung an inländische "Geschäftsleute" (also Thais), ihre im Ausland erzielten Gewinne auch zu versteuern!
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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #545 am: 12. Januar 2025, 16:31:36 »


Bei der Pension von Beamten handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn, der ebenso wie die Vergütung zu der aktiven Dienstzeit dem Lohnsteuerabzug unterliegt.


Da gibt es keinen Unterschied zu Renten!
Einzig: die Pension der Beamten ist in der Regel so hoch, dass durchweg eine Steuerpflicht besteht und das ist bei Rentnern eben nicht so! Die "Freigrenzen" gelten aber für beide gleichermaßen!
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Scaramanga

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #546 am: 12. Januar 2025, 16:42:26 »

@Helli

Die Thailändischen Steuerbehörden fordern niemanden auf. Es besteht vielmehr die Pflicht sich zu melden.
Meiner Meinung nach ein Systemfehler.

So jedenfalls hat das einmal ein Steuerberater publiziert.
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Helli

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #547 am: 12. Januar 2025, 17:03:20 »

@Helli

Die Thailändischen Steuerbehörden fordern niemanden auf. Es besteht vielmehr die Pflicht sich zu melden.
Meiner Meinung nach ein Systemfehler.

So jedenfalls hat das einmal ein Steuerberater publiziert.

...und das hast Du selbst schon mal überprüft, ob das stimmt?
"ein Steuerberater" kann viel erzählen, der will Geld verdienen!
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Bruno99

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #548 am: 12. Januar 2025, 19:00:24 »

@Helli

Die Thailändischen Steuerbehörden fordern niemanden auf. Es besteht vielmehr die Pflicht sich zu melden.
Meiner Meinung nach ein Systemfehler.

So jedenfalls hat das einmal ein Steuerberater publiziert.

...und das hast Du selbst schon mal überprüft, ob das stimmt?

Steuern sind doch eine Bringschuld, das ist doch nicht ausschliesslich in TH so.
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riklak

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #549 am: 12. Januar 2025, 19:29:35 »


Bei der Pension von Beamten handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn, der ebenso wie die Vergütung zu der aktiven Dienstzeit dem Lohnsteuerabzug unterliegt.


Da gibt es keinen Unterschied zu Renten!
Einzig: die Pension der Beamten ist in der Regel so hoch, dass durchweg eine Steuerpflicht besteht und das ist bei Rentnern eben nicht so! Die "Freigrenzen" gelten aber für beide gleichermaßen!

Einkommenssteuer sind eine Bringschuld !!


https://www.rd.go.th/english/37749.html#section42

Abschnitt 49.

Falls ein Steuerzahler mit Einkommen keine Steuererklärung einreicht oder der Steuerbeamte der Ansicht ist, dass er den Betrag seines steuerpflichtigen Einkommens zu niedrig angibt, ist der Steuerbeamte mit Genehmigung des Generaldirektors befugt, den Betrag seines Nettoeinkommens auf der Grundlage des Geldes oder Eigentums, das diesem Steuerzahler gehört oder das er besitzt, seiner Ausgaben oder seines Lebensstandards oder seines Verhaltens oder der Einkommensstatistiken des Steuerzahlers oder anderer Personen, die ein ähnliches Geschäft betreiben, zu bestimmen. Der Beamte nimmt eine entsprechende Bewertung vor und teilt dem Steuerzahler den zu zahlenden Steuerbetrag mit. In dieser Hinsicht gelten die Bestimmungen der Abschnitte 19 bis 26 entsprechend.

Also einfach unter dem Radar bleiben,könnte auch evt. schlecht ausgehen !
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Bruno99

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #550 am: 12. Januar 2025, 20:12:17 »

Also einfach unter dem Radar bleiben,könnte auch evt. schlecht ausgehen !

Das koennte in der Tat Nachteile verursachen.

Der Thread wurde 2016 eroeffnet, es waere mal nicht schlecht, die Anfaenge der Diskussion nachzulesen.

Abgesehen davon, mit der Veroeffentlichung der neuen Regularien ab 01.01.2024, keimte eine kleine Diskussion auf, wie man denn die "neue Steuerpflicht" umgehen koennte, somit also die Steuerpflicht nicht grundsaetzlich in Frage gestellt wurde, sondern wie man sie umgehen koennte.   >:

Man kann sich natuerlich auf die Seite stellen, dass ueberwiesene Renteneinkommen (sofern im Heimtland nicht bereits versteuert) nicht unter die Steuerregularien von TH fallen, und einfach der Dinge harren.
Sollte dem aber nicht so sein, muss man das Risiko, ein Verfahren wegen Steuerbetrugs und moeglichen Konsequenzen auch klaglos ueber sich ergehen lassen.
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GuntramSchlemminger

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #551 am: 12. Januar 2025, 20:58:41 »


Bei der Pension von Beamten handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn, der ebenso wie die Vergütung zu der aktiven Dienstzeit dem Lohnsteuerabzug unterliegt.


Da gibt es keinen Unterschied zu Renten!
Einzig: die Pension der Beamten ist in der Regel so hoch, dass durchweg eine Steuerpflicht besteht und das ist bei Rentnern eben nicht so! Die "Freigrenzen" gelten aber für beide gleichermaßen!
Es geht darum das Einkommen in eine der drei Kategorien einzuordnen. Ist es Einkommen im Sinne von Arbeitsentgelt, oder entstanden aus einer Geschaeftstaetigkeit, oder aus Kapital.

Ausserdem muss man bewerten koennen ob es nicht einem der unter 42 aufgefuehrten freien Einkommen zuzurechnen ist.
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GuntramSchlemminger

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #552 am: 12. Januar 2025, 21:06:55 »

Zitat
GuntramSchlemminger

Section 41 zweiter Absatz sagt

A resident of Thailand who in the previous tax year derived assessable income under Section 40 from an employment or from business carried on abroad or from a property situated abroad shall, upon bringing such assessable income into Thailand, pay tax in accordance with the provisions of this Part.

Ja hier ist doch bereits alles gesagt.
Es muss etwas sein was in 40 zu finden ist und
es muss aus Arbeit, Geschaeftstaetigkeit oder Eigentum entstanden sein waehrend man Tax resident war
und es ist besteuerbar sobald es nach Theiland verbracht wird, und zwar nach den Regularien wie sie in diesem Gesetz festlegt sind.


Nichts anderes sage Ich ja.

Nun war mir nicht klar ob du das hier gepostet hattedt um mich zu bestaetigen oder mich auf irgend einen Fehler hinzuweisen. Deshalb habe ich hier noch einmal geschrieben.
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GuntramSchlemminger

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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #553 am: 12. Januar 2025, 21:17:20 »

Das hier ist ein richtig schönes Stammtisch-Thema!
Hat irgendwer denn bis heute von einem thailändischen Finanzamt mal eine Aufforderung bekommen, eine Steuererklärung beizubringen (ohne vorher selbst aktiv geworden zu sein)?
Nach Meinung von Thailand-Kennern ist das ganze Gewese nur eine Aufforderung an inländische "Geschäftsleute" (also Thais), ihre im Ausland erzielten Gewinne auch zu versteuern!

Das Gesetz bezieht sich auf keine Nationalitaeten.
Aber in Anbetracht von z.B dem DTV Visum bei dem z.B IT-Nomaden aber such andere Berufe das Arbeiten von Thailand aus, ohne soezielle Work permit, fuer ausschliesslich auslaendische Auftraggeber duerfen und sollen. Da macht das Enforcement dieser Besteuerung Sinn. Diese Personen verdienen Ihr Geld entweder durch Arbeit oder durch Geschaeftstaetigkeit, waehrend sie in TH ansaessug sind, jedoch im Ausland dieser Taetigkeit nachgehen.
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Re: Steuern in Thailand
« Antwort #554 am: 12. Januar 2025, 21:27:22 »

Also einfach unter dem Radar bleiben,könnte auch evt. schlecht ausgehen !

Das koennte in der Tat Nachteile verursachen.

Der Thread wurde 2016 eroeffnet, es waere mal nicht schlecht, die Anfaenge der Diskussion nachzulesen.

Abgesehen davon, mit der Veroeffentlichung der neuen Regularien ab 01.01.2024, keimte eine kleine Diskussion auf, wie man denn die "neue Steuerpflicht" umgehen koennte, somit also die Steuerpflicht nicht grundsaetzlich in Frage gestellt wurde, sondern wie man sie umgehen koennte.   >:

Man kann sich natuerlich auf die Seite stellen, dass ueberwiesene Renteneinkommen (sofern im Heimtland nicht bereits versteuert) nicht unter die Steuerregularien von TH fallen, und einfach der Dinge harren.
Sollte dem aber nicht so sein, muss man das Risiko, ein Verfahren wegen Steuerbetrugs und moeglichen Konsequenzen auch klaglos ueber sich ergehen lassen.

Die fakto wurden keine neuen Regularien veroeffentlicht.
Due alten Regularien wurden in dem internen Schreiben der Seuerbehoerde lediglich, gegenueber den Mitarbeitern der Behoerde,  noch einmal klar formuliert.
Dieses Schreiben war nicht fuer die Oeffentlichkeit bestimmt und auch nicht an diese Addressiert.

Es hat sich rein ueberhaupt nichts an den Steuervorschriften geaendert.
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