Nun es besteht ja die Moeglichkeit Herrn Dr.Drosten und Herrn Dr.Wieler (RKI)
auf Schadensersatz zu verklagen.
Der Anwalt Dr.Fuellmich wirbt ja um Klienten,die sich einer Sammelklage an-
schliessen wollen.
Kostet halt nur 800 Euro und wenn man Anwaelte,die nicht ans Geldverdienen
denken oder den Querdenkern nahestehen,fraegt,raten sie ab,weil die Aussicht
auf Erfolg auf eines Schadensersatzeanspruchs faktisch Null ist.
Das weiss auch Dr.Fuellmich,der eine Sammelklage gegen eine amerikanische und
kanadische Firma anstrebt,weil dort die Chancen durchzukommen groesser sind,
als in Deutschland.
Ein derartiges,fuer Dr.Fuellmich und seine Klienten erfolgreiches Urteil,hat bei Rechts-
kraft,nur die Auswirkung,dass das "Vermoegen"der geklagten Herren in den USA
konfisziert werden kann.
Da ist die Frage,ob sie ueberhaupt Gelder in den USA haben.
Die Anerkennung eines amerikanischen Urteils in Deutschland ist abhaengig davon,
dass ein deutscher Richter die Causa ebenfalls so beurteilt.
Das groesste Hindernis,fuer Herrn Fuellmich ist,dass die Causalitaet zwischen den
Auswirkungen der Coronamassnahmen und den Beratungen durch Herrn Drosten bzw.
Herr Wieler (RKI) nicht in Deckung zu bringen sind.
Im Paragraph 675 des BGB ist ausdruecklich festgehalten,dass fuer einen Rat keine
Verpflichtung zum Schadensersatz erwaechst.
Wenn man also der Meinung ist,dass man gerichtlich vorgehen solle,so ist eher die
Bundesregierung bzw. Bundesministerium in den Focus zu nehmen,da ja diese die
Moeglichkeit haben,verbindliche Verordnungen zu erlassen.
Aber wenn man sich dieser Tatsachen bzw. Rechtsverlaeufe verschliesst,dem ist nicht
zu helfen.
Jock