Meine Meinung zum Stand der Klage Dr.Wodarg vs. @Volksverpetzer
Der im Namen Dr.Wodarg von der Kanzlei Dr.Fuellmich eingebrachten Klage,ist,
nach einem Buchungsfehler,der beklagten Partei zur Klagsbeantwortung zugestel-
lt worden.
Die beklagte Partei hat nun innerhalb der Frist,Stellung zur Klage zu nehmen.
Die Stellungsnahme wird voraussichtlich dahin gehen,dass die Klage abzuweisen
ist.
Nach ZPO ist vorgesehen,dass das Gericht einen Vergleich herstellen wird wollen,
wo anzunehmen ist,dass keine Seite darauf eingehen wird.
Es wird wohl auf eine strittige Verhandlung hinfuehren.
Da die Klaegerseite zur Untermauerung ihrer Forderung (250.000 Euro)eine ganze
Reihe von Unterlagen angefuehrt hat,wo Veroeffentlichungen von Persoenlichkeiten,
die an dem PCR - Test kein gutes Haar lassen und ihn z.T. als nutzlos bezeich-
nen,wird,da die Sache sehr komplex ist und ein Richter diese nicht beurteilen kann,
wohl ein Sachverstaendiger herangezogen werden.
In dem Fall ist der Klaeger "beweislastpflichtig"d.h.er muss den Vorschuss fuer
die Begutachtung aufwenden,was wegen der voraussichtlichen Dauer von bis zu
1 Jahr,wahrscheinlich 100.000 Euro betragen wird.
Ueber die Sache,PCR - Test tauglich oder nicht,gibt es vorlaeufig kein Urteil,das
rechtskraeftig ist und als Praezedenzfall herangezogen werden kann.
Lustigerweise hat,in einem anderen Fall,eine Beklagte die wegen Missachtung der
Coronaschutzmassnahmen das Bussgeld nicht zahlen will,in ihrem Verfahren be-
weisen,dass der PCR - Test unwirksam ist und hat als Sachverstaendiger aus-
gerechnet Prof.Dr.Christian Drosten angefordert.
Das Gericht hat dem Verlangen stattgegeben und man kann sich ausrechnen,wie
das Gutachten ausfallen wird.
Dieser Fall wird wahrscheinlich schneller abgeschlossen sein,als alleine das Gut-
achten im Fall Wodarg vs.Volksverpetzer vorliegt.
Aber ein Urteil,wo die Klaegerin verliert und zwar unter Bezugsnahme auf ein von Gericht akzeptiertes Gutachten,haette auch Auswirkungen auf das laufende Ver-
fahren Wodarg vs. Volksverpetzer.
Jock