@Suksabai -
Im Grunde genommen stimme ich Dir zu.
Es sollte eigentlich jeder Ars,, in der – BRD – sagen können was Er denkt.
Allerdings : Art. 5 Absatz 1 GG garantiert die Meinungsfreiheit.
Dieses Grundrecht schützt die Freiheit, Meinungen frei zu äußern und zu verbreiten. Die Verbreitung erwiesen unwahrer Tatsachenbehauptungen sowie die Verwendung falscher Zitate fallen hingegen nicht unter das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Wenn dann noch die Satzung der ( CDU ) entsprechend ausgelegt, tja dann.