Wesentlicher Tipp zur Minimierung von GeldverlustZur Zeit gilt für Normalsterbliche:
Wer aus dem Ausland mit einem Flugzeug nach Thailand einreisen will, muss zuvor das Verfahren des COE (Thailand's Certificate of Entry) erfolgreich durchlaufen.
Ein wichtiger Punkt bei diesem Verfahren:
Man muss die schriftliche Bestätigung der Zimmerbuchung in einem der ASQ-Hotels vorweisen können.
Aber fast jedes dieser "Alternative State Quarantine"-Hotels besteht auf 100%iger Bezahlung des 16tägigen Hotel-Aufenthalts vor der Landung in Thailand.
Verlangt wird von Thai-Behörden zur Einreise zusätzlich ein PCR-Covid-19-Test mit negativem Ergebnis, wobei das Test-Zertifikat bei Ankunft nicht älter als 72 Stunden sein darf. Und das jeweils zuständige Thai-Konsulat kann einem auch noch im letzten Moment eine solche Email senden:
If the registration/application is rejected, the applicant will be notified as follows
...
Dear MR. ...
Royal Thai Consulate-General, Munich has rejected your registration/application.
usw.
In solchen Fällen kann man bis zu 100% der Zahlungen für Flug
und Hotel verlieren.
Die Lösung dafür ist eine Reiserücktritts-Versicherung inklusive Reiseabbruch-Versicherung samt Covid-19 Ergänzungs-Versicherung!Jeweils ohne Selbstbeteiligung.
Diese clevere Lösung zeigte mir die freundliche und kompetente Dame in "meinem" Reisebüro.

Dabei spielt es für den eventuellen Schadensfall keine Rolle, dass unsere thailändische Tochter in Thailand von ihrem Konto die Hotel-Rechnung beglich.
Im Reisebüro rechneten wir schnell die Flug- und Hotel-Kosten in Euro zusammen. Davon zahlte ich anschließend sehr gerne und erleichtert zusätzlich zu den Flugtickets die ca. 5% der Gesamtsumme für obige Versicherung.
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Auch nicht unwichtig:
>>
https://www.lufthansa.com/de/de/erweiterte-umbuchungsmoeglichkeiten#:~:text=Bei%20Flugreisen%2C%20die%20bis%20einschlie%C3%9Flich,die%20sie%20jederzeit%20einsehen%20k%C3%B6nnen. <<
Erweiterte Umbuchungsmöglichkeiten
Aufgrund der Umstände durch die Ausbreitung des Coronavirus kommen wir Ihnen stärker entgegen, damit Sie Ihre Reisepläne flexibler gestalten können.
Alle unsere Tarife und Tickets sind umbuchbar, sowohl bei Kurz-, Mittel- und Langstrecken, für bestehende als auch für Neubuchungen. Dies gilt auch für Flüge, die annulliert wurden.
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Bei Flugreisen, die bis einschließlich 28. Februar 2021 gebucht werden, sind weltweit alle Tarife der Airlines der Lufthansa Group gebührenfrei umbuchbar.