Meine Frau befindet sich seit dem 27 Juli 2021 in der – BRD.
Zu diesem Zeitpunkt war nicht absehbar, das für die Wiedereinreise nach – TH – auch für Thailändische Staatsangehörige ein – COE – nebst AQ – 1 Nacht - Hotel + PCR – Test für die Einreise notwendig.
Diese neue Verordnung trat erst zum 01.10.2021 in Kraft.
Am 12.10.2021 wurde ein – COE - für die Wiedereinreise meiner Frau in – TH - zum 25.10.2021 beim Gen. Kons. München beantragt.
Bis zum 19.10.2021 wurde der Antrag nicht bearbeitet.
Um nicht Gefahr zu laufen das meine Frau ( Ablauf Visum ) sich wie es im Amtsdeutsch heißt, unberechtigt in der – BRD – aufhält, wurde beim Ausländeramt eine Visumsverlängerung beantragt. Diese sodann erteilt bis einschl. 07.11.2021.
Der Flug meiner Frau, welcher zum 25.10.2021 hätte stattfinden sollen, wurde auf den 04.11.2021 umgebucht.
Am 22.10.2021 dann der Bescheid vom Gen. Konsulat – COE – abgelehnt.
Begründung, der Vorname meiner Frau im Reisepass stimmt mit dem Namen der Flugbuchung bei der Thai Air nicht überein. Ein Buchstabendreher ( Name geändert ) bei dem Vornamen – Thanporn – wurde versehentlich bei der Flugbuchung das – o – mit einem – a – geschrieben.
Und auch das Hotel / Buchung wäre nicht bezahlt.
Meine Frage nach etlichen Faxen und E-Mail,s, das Gen. Kons. Telefonisch erreicht, dessen Antwort – die Thai Air könnte die Beförderung meiner Frau ablehnen. Meine Antwort, es kann doch dem Gen. Kons. egal sein ob meine Frau aufgrund des Buchstabendreher von der – BRD – nach – TH – befördert wird oder nicht.
Im weiteren Gespräch wurde von mir hinterfragt, warum das Gen. Kons. München behauptet, die Hotelreservierung meiner Frau wäre nicht bezahlt. Meine Antwort - sämtliches wurde im – COE – hochgeladen.
Die Thai Dame am Telefon schnippisch, hochnäsig und sichtlich genervt, hat dann umgeschaltet und nur noch den Buchstabendreher zum Anlass der Ablehnung des – COE – gemacht.
Es wird eine Bestätigung der Thai Air benötigt, das trotz diesem Buchstabendreher meine Frau den Flug antreten kann – bevor ich nochmals erwidern konnte, das sei doch nicht logisch – aufgelegt bzw. Telefonat beendet.
In der Zwischenzeit hat mir die Thai Air bestätigt, das wegen dieser Lappalie meiner Frau der Flug nicht verweigert wird. Habe diese Bestätigung nunmehr per Fax + Mail mit heutigem Datum an das Gen. Kons. geschickt.
Fazit : Erhalte ich nicht Morgen ( 03.11.2021 ) das Ok f. d. COE – Flug muss wieder umgebucht werden, das Geld für den PCR – Test aus dem Fenster geschmissen und erneut ein Antrag bei der Ausländerbehörde um eine erneute Verlängerung.
Ich habe in meinem biblischen Alter schon so Einiges erlebt - aber so viel Mangel an Intelligenz oder nennen wir es einfach Dummheit – ist schlichtweg einmalig.
Dieses Posting mag nicht sämtliche Member vom Hocker reißen, wollte aber einmal die Arbeitsweise der hier im TIP – Forum in Teilen hochgelobten Thai,s kommunizieren.