Die Krux an der Geschichte ist doch, das schon bevor die neuen – 21.11.2021 – Richtlinien / Vorschriften zur Einreise nach – TH – aufgelegt wurden ( auch vor der Pandemie ) , immer der Nachweis eines Flugticket Hin. - Rück. gefordert wurde.
Bei einem – Visa on Arrive – noch in etwa verständlich. Nicht jedoch bei einem ( TR ) und oder ,,, Visum, hier sollte eigentlich ein – one way – Ticket genügen.
Diesen Idiotie endlich einmal zu beenden – daran verschwenden die - TH – Admin,s keinen einzigen Gedanken.
Nach den neuesten Vorschriften muss auch der Nachweis einer Unterkunft / Hotel ( Vollzahler ) im E – Visa zur Eintragung kommen.
Die Einreisegültigkeit resp. Zeitfenster eines Visa ob nun ( TR ) oder Non – o oder ,,, bis hin zur Einreise beträgt – 3 – Monate – in Worten – 90 – Tage.
Warum also müssen sich die potentiellen Touristen bereits beim Antrag hin zu einem Visum auf einen Einreisetag ( X ) festlegen.
Bis zur Entscheidung / Ausstellung des Visum dauert es mindestens – 3 – Wochen, so die einschl. www Seiten der Gen. Konsulate nebst der Botschaft.
Welchen Termin zur Einreise soll dann ein gut betuchter Qualitätstourist z. B. auch ein Rentnerehepaar welches in – TH – überwintern will, im E – Visa System eintragen?
Zu welchem Datum soll der Flug nebst der Unterkunft / Hotel z. B. Sandbox oder meinetwegen auch ( AQ ) ( Vollzahler ) - gebucht werden.
Der logische Ablauf wäre doch :
Antrag E – Visa – zuwarten bis zur Genehmigung und dann Flug und Hotelbuchung.
Denn in den – 3 / 4 Wochen bis hin zur Entscheidung ob Visa genehmigt oder nicht – fließt verdammt viel Wasser den Rhein runter.
Ohnehin müssen diese 3 – 4 Wochen bis zur Genehmigung letztlich ja eingeplant werden. Z. B. Antrag Visum am 01.01.2022 – Buchung Flug u. Hotel vorsorglich erst ab dem 01.02.2022.
Was aber wenn nunmehr ein Ereignis egal welcher Natur eintritt, welches die Reise nach TH – unmöglich macht. Bedeutet im Klartext, Visum - Gebühr geschenkt, Flug muss kostenpflichtig umgebucht oder Storniert werden, und die Kohle für das voll bezahlte Hotel – kann im Prinzip ( zumindest für – TH - ) abgeschrieben werden.
Noch dazu, das die Visa – auch das Arrive um 30 / 60 / 90 Tage vor Ort verlängert werden können. Mit dem vorab – MUSS ) Flugnachweis- Hin. - Rück. wäre, so sich das jew. Individuum für eine Verlängerung seines Aufenthaltes , warum auch immer , entschließen sollte – eine dann kostenpflichtige Umbuchung notwendig.