Passt zwar nicht zwingend direkt in diese Thread aber :
Was unterschätzt wird oder oft keine Berücksichtigung findet – sind die Zwischenlandungen.
Zwar braucht ein/e Thai - National keinen Nachweis einer Krankenversicherung beim Abflug aus der – BRD – nach – TH -. Genau so wenig wie ein Deutscher Staatsbürger der von – TH – nach Deutschland einreist. Insofern ist das nichts besonderes und schon gar kein Privileg der TH – Staatsbürger.
Bei TH - Fam. Angehörige, Freunden oder Ehefrau etc. , die zu einem Deutschen in den Schengenraum einreisen, wird dieser in der Regel eine sog. Incoming - AKV – für die gen. Personen abschließen.
Hier ist unbedingt darauf zu achten, das die Vers. weltweite Gültigkeit hat, auch wenn diese primär nur für den Schengenraum inkl. – BRD – abgeschlossen wurde.
Es gibt Incoming Vers. die nur : Allianz – Travel
Geltungsbereich: alle Mitgliedsstaaten des Schengener
Abkommens sowie Andorra, Bulgarien, Kroatien, Rumänien,
San Marino, Vatikanstadt, Zypern
Der Versicherungsschutz beginnt mit Einreise in das erste Gastland, frühestens mit Abschluss der Versicherung
Im Klartext : Bei einer dann Zwischenlandung von – TH – in die – BRD - ( Schengenraum ) in z. B. Dubai – besteht in Dubai kein Vers. Schutz. Gilt analog natürlich auch in umgekehrter Reisefolge.