Durch etliche Verstöße von Herrn Putin, mit seinen Überfallkrieg gegen die Ukraine, klagt man ihn als Kriegsverbrecher an.
Verstöße die ihm vorgeworfen werden und gegen Institutionen, die diese Gesetze erlassen haben.
--- gegen die " Charta der Vereinten Nationen ", durch den Einmarsch in die Ukraine, eine Verstoß gegen das Menschenrecht und Völkerrecht.
--- gegen den IGH ( Internat. Gerichtshof in Den Haag ), durch die militärische Gewalt und Einzug in einen freien Staat, ein Verstoß gegen das Völkerrecht
--- gegen das " Völkerrecht Art, 4, das besagt, wer einen Verstoß gegen die territoriale Unversehrtheit eines Staates unternimmt, das 193 Staaten der Welt,
auch Rußland zugestimmt haben, dazu gehört auch die politische Unabhängigkeit eines Staates.
--- gegen alle 3 verstößt er, durch die Greueltaten und Mißhandlungen an zivile Personen, der Beschuß mit Raketen auf zivile Objekte und Hospitäler, sowie
humane Einrichtungen wie Hospitäler, Schulen und Kindergärten, ebenso durch die Verwendung von geächteter Munition, sog. Schmetterlings Bomben.
--- der internationale Strafgerichtshof in den Haag ( IStGH ) ermiitelt gegen Herrn Putin eine Klage wegen Kriegsverbrechen.
Putins Argument einen " Genezoid " in der Ost Ukraine zu verhindern, ist bisher nicht bewiesen und gilt als vorgeschobene Begründung.
Wenn es nur um die Ost Ukrainischen Gebiete geht, warum hat er dann die Krim angegriffen und besetzt, so die Erkenntnisse der Ankläger.
Besser erklärt in nachfolgendem Link und mehr.
https://www.waz.de/politik/ukraine-krieg-putin-kriegsverbrecher-frage-voelkerrecht-id234791493.html