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Autor Thema: Wohnsitz in Thailand, aber erben in DACH  (Gelesen 4149 mal)

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dolaeh

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Wohnsitz in Thailand, aber erben in DACH
« am: 28. Oktober 2020, 11:17:26 »

....das trifft sicher auf einige zu hier.
Falls irgendjemand hier im Forum schon damit Erfahrungen gemacht hat, her damit.
Nicht das Geerbte sondern die Erfahrung  :D
Oder vielleicht Links zum Thema  :)
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namdock

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Re: Wohnsitz in Thailand, aber erben in DACH
« Antwort #1 am: 28. Oktober 2020, 16:03:33 »


Wer in Thailand seinen Wohnsitz hat und verstirbt, für den gilt das thailändische Erbrecht.

Auch für Vermögen in Deutschland.

mfg

Dieter
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luklak

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Re: Wohnsitz in Thailand, aber erben in DACH
« Antwort #2 am: 28. Oktober 2020, 17:37:45 »


Wer in Thailand seinen Wohnsitz hat und verstirbt, für den gilt das thailändische Erbrecht.

Auch für Vermögen in Deutschland.

mfg

Dieter

Woher hast du das ?

Gerade erst vor 1 Monat :

Schweizer ohne Frau und Kinder seit 9 Jahren hier in Thailand alleine lebend.

Vermoegen ? :

1.
In Thailand : Auto, grosser Roller, 5 Bank-Konti. Hausrat, PC und Co.
Erbe : ein Schweizer Freund von ihm, auch hier lebend.

2.
In der Schweiz : 2 Bank-Konti.
Erbe : sein Sohn in der Schweiz lebend.

3.
Ein TESTAMENT fuer den Nachlass und Erben in Thailand.
Ein TESTAMENT fuer Nachlass und Erben in der Schweiz.

Im jeweiligen Testament ist der Erbe und das Vermoegen des
anderen....nicht erwaehnt.

Erstellt von Schweizer ANWALT/Notar.
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namdock

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Re: Wohnsitz in Thailand, aber erben in DACH
« Antwort #3 am: 28. Oktober 2020, 21:23:04 »


Aus einem Todesfall im Bekanntenkreis, ich habe für die (thai.) Wittwe den ganzen Papierkrieg begleitet. Es war kein Testamament

vorhanden. Ist ein Testament vorhanden sieht es ja ganz anders aus.

mfg

Dieter
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dolaeh

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Re: Wohnsitz in Thailand, aber erben in DACH
« Antwort #4 am: 29. Oktober 2020, 06:17:13 »

Wenn man in Thailand wohnt und man in Deutschland (Dach  :-)) erbt, muss man zuerst einen Erbschein beantragen.
Es sei denn, man hat ein Testament, dann muss man auch nicht diese fuer mich voellig ueberzogenen Gebuehren bezahlen  >:
https://www.finanztip.de/erbschein/
Also es stimmt schon, dass ein Testament alles anders aussehen laesst.
« Letzte Änderung: 29. Oktober 2020, 06:34:36 von dolaeh »
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luklak

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Re: Wohnsitz in Thailand, aber erben in DACH
« Antwort #5 am: 29. Oktober 2020, 09:05:11 »


Aus einem Todesfall im Bekanntenkreis, ich habe für die (thai.) Wittwe den ganzen Papierkrieg begleitet. Es war kein Testamament

vorhanden. Ist ein Testament vorhanden sieht es ja ganz anders aus.

mfg

Dieter

OK.....danke,

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dolaeh

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Re: Wohnsitz in Thailand, aber erben in DACH
« Antwort #6 am: 25. August 2024, 07:28:30 »

Gibt es zwischen Deutschland und Thailand ein Doppelbesteuerungsabkommen?
Laut dieser Webseite gibt es nicht einmal eine Erbschaftssteuer in Thailand  ???
https://www.anwalt.de/rechtstipps/erbschaft-in-thailand-die-fuer-deutsche-erben-relevante-rechtslage_029369.html
Etwas nach unten scrollen bei Thailaendische Erbschaftssteuer da steht das.
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riklak

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Re: Wohnsitz in Thailand, aber erben in DACH
« Antwort #7 am: 25. August 2024, 14:18:15 »

Stimmt nicht ganz.... ;-(

Die 2016 eingeführte Erbschaftssteuer in Thailand gilt sowohl für thailändische Staatsbürger als auch für Ausländer .

Die Steuer wird auf die Übertragung von Vermögenswerten, einschließlich Immobilien, an Erben erhoben.

Dieses Gesetz gilt sowohl für thailändische Staatsbürger als auch für Ausländer, wobei die Steuer auf den Wert des geerbten Vermögens erhoben wird, der 100 Millionen Baht übersteigt.
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dolaeh

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Re: Wohnsitz in Thailand, aber erben in DACH
« Antwort #8 am: 25. August 2024, 16:30:10 »

Stimmt nicht ganz.... ;-(
Die 2016 eingeführte Erbschaftssteuer in Thailand gilt sowohl für thailändische Staatsbürger als auch für Ausländer .
Die Steuer wird auf die Übertragung von Vermögenswerten, einschließlich Immobilien, an Erben erhoben.
Dieses Gesetz gilt sowohl für thailändische Staatsbürger als auch für Ausländer, wobei die Steuer auf den Wert des geerbten Vermögens erhoben wird, der 100 Millionen Baht übersteigt.

Hast du einen Link fuer dieses Gesetzt?
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riklak

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Re: Wohnsitz in Thailand, aber erben in DACH
« Antwort #9 am: 26. August 2024, 09:05:55 »

Es gibt reichliche Seiten im WWW.

Hier einige Beispiele...

https://der-farang.com/de/pages/law-lounge-56

https://kellerhenson.com/inheritance-tax-thailand/#Real_Estate_and_Property_Inheritance_in_Thailand

Fallstudie: Ausländer erbt von einem thailändischen Ehepartner
Bewertung und Steuerberechnung : Das Haus hat einen Wert von 20 Millionen THB. Da Alex der Ehepartner ist, gilt er als direkter Erbe und der Erbschaftssteuersatz beträgt 5 %. Die ersten 100 Millionen THB für direkte Erben sind jedoch steuerfrei, sodass für das Haus keine Erbschaftssteuer anfällt.

Wenn ein Ausländer als gesetzlicher Erbe Land erbt (wie ein thailändischer Ehepartner), hat er ein Jahr Zeit, um über das geerbte Land zu verfügen. Wenn der Ausländer das Land nicht rechtzeitig veräußert, kann das Land Department dies in seinem Namen tun und 5% des Verkaufspreises als Gebühr einbehalten.

https://www.expattaxthailand.com/comprehensive-expats-guide-to-thailand-inheritance-tax/#:~:text=Inheritance%20Tax%20Rates%20in%20Thailand,-Tax%20Threshold%3A%20Inheritance&text=5%25%20Tax%20Rate%3A%20This%20rate,direct%20lineage%20and%20non%2Drelatives.

https://thailawonline.com/inheritance-tax-in-thailand/

Oder sich dieses Gesetz im Internet raussuchen.... : Erbschaftssteuer in Thailand (für Nachlässe über 100 Millionen Baht – siehe Klausel 12 des Erbschaftssteuergesetzes)

Ich habe kein Haus mehr,und mein Condo schon an meine Lebensgefährtin überschrieben.  Also bleibt nur noch das Geld auf der Bank,dafür hat Sie mein Testament!
« Letzte Änderung: 26. August 2024, 09:15:53 von riklak »
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anderl1962

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Re: Wohnsitz in Thailand, aber erben in DACH
« Antwort #10 am: 26. August 2024, 09:29:55 »

Ich habe auch kein Haus oder Condo. Lebe im Haus meiner Lebensgefährtin. Für das Geld und die anderen Dinge von mir gibt es ein Testament. So ist sie abgesichert und es kann keine Ansprüche von meiner "Familie" in D geben.
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