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Autor Thema: Non Immigrant Visum O/A Longstay  (Gelesen 41951 mal)

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Frank_E

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NON-IMMIGRANT VISA (O-A) LONGSTAY 1 YEAR
« Antwort #105 am: 21. April 2024, 21:32:42 »

Hallo,

Verstehe ich die aktuelle Regelung so richtig, dass zur Einreise nach Thailand und dortiges Verbleiben für 1 Jahr mit mehrmaligem Ein- und Ausreisen nach Deutschland von einem deutschen Ehepaar folgende Visa beantragt werden müssen:

Beide ein NON-IMMIGRANT VISA (O-A) LONGSTAY 1 YEAR und von BEIDEN:

Rentenbescheid mit monatlichem Netto-Betrag von mindestens 65,000 THB (1.700 EUR)

Falls dieser Betrag nicht erfüllt wird, müssen weitere Vermögensnachweise eingereicht werden: Kontoauszüge mit mindestens 800,000 THB (20.000 EUR) Saldo pro Monatsende der letzten 3 Monate

Geht also?

1x NON-IMMIGRANT VISA (O-A) LONGSTAY 1 YEAR (Ehemann mit entsprechender Rente)
1 x NON-IMMIGRANT VISA (O-A) LONGSTAY 1 YEAR (Ehefrau nur mit Nachweis über 800,000 THB)

Kennt jemand alternative Möglichkeiten?

P.S.
Unser aktueller Plan ist es ab 2029 jeweils für 3 Monate in Thailand zu leben oder auch flexibel für mehrere Monate in Thailand und für je 4-8 Wochen variabel in Deutschland unter zu kommen.
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namtok

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Re: NON-IMMIGRANT VISA (O-A) LONGSTAY 1 YEAR
« Antwort #106 am: 21. April 2024, 21:59:08 »

Ich wuerde in diesem Fall mit nicht laenger als 3 Monate Thailandaufenthalt am Stueck fuer das erste Jahr mit einem multiple Entry NON-IMMIGRANT (O) probieren, da muss man weniger nachweisen und bekommt bei jeder Einreise 90 Tage gestempelt, ist die letzte Einreise kurz vor dem Ablauf des Visums, kann man es fast 15 Monate nutzen
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Re: NON-IMMIGRANT VISA (O-A) LONGSTAY 1 YEAR
« Antwort #107 am: 21. April 2024, 22:45:01 »

Das von Frank_E vorgeschlagene NON-OA Visum hat durchaus seine Vorteile.

Das Visum ist ab dem Ausstellungsdatum aktiv.
Ab dem Datum der Einreise nach Thailand wird ein einjähriger Aufenthalt gewährt.
Dies ist ein Visum für die mehrfache Einreise.
Das bedeutet man kann jederzeit Thailand verlassen und jederzeit innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums wieder einreisen.

Das ist das Beste am O-A-Visum, der Aspekt der mehrfachen Einreise ermöglicht einen weiteren einjährigen Aufenthalt bei jeder Einreise.

Nach m.M. einziger Nachteil: Krankenversicherungspflicht (Deckung 3Mio.Baht).
Frage wäre schon, warum  Pendler das NON-O bevorzugen sollten?
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namtok

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Re: NON-IMMIGRANT VISA (O-A) LONGSTAY 1 YEAR
« Antwort #108 am: 21. April 2024, 23:20:14 »

Das "normale" Non O Multiple Entry scheint es nach der neuesten Auflistung des Muenchner Konsulats seit diesem Jahr gar nicht mehr zu geben.

Was aus dem Bedingungen fuer Frank nuetzlich sein koennte:


Wenn der Ehepartner/-in oder die Kinder die Voraussetzungen für ein Non-Immigrant Visa (O-A) nicht erfüllen, haben sie die Möglichkeit, ein Non-Immigrant Visa (O) Non-Thai Family zu beantragen, um mit dem Non-Immigrant Visa (O-A) Inhaber in Thailand bleiben zu können.

Damit "spart" man sich den Finanznachweis fuer die Partnerin und muss nur bei Antragstellung einmalig 30 000 Baht bzw 750 Euro auf dem Konto nachweisen
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riklak

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Re: NON-IMMIGRANT VISA (O-A) LONGSTAY 1 YEAR
« Antwort #109 am: 22. April 2024, 10:54:03 »

Meines Wissens, müssen beide Ehepartner den Vermögens/Einkommensnachweis haben!

Das hieße dann: 2x die 65.000.-THB bzw. 2 x die  800.000,.THB ,oder hat sich da etwas geändert?
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riklak

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Re: Non Immigrant Visum O/A Longstay
« Antwort #110 am: 23. April 2024, 07:21:42 »

Diese Art von Visum wird Antragstellern ausgestellt, die ihren Ehepartner oder Familienangehörige begleiten möchten, die in Thailand arbeiten, studieren oder leben.

Also, für mich eben neu.... ;-)


https://munich.thaiembassy.org/de/page/family
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BAN1

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Re: NON-IMMIGRANT VISA (O-A) LONGSTAY 1 YEAR
« Antwort #111 am: 23. April 2024, 08:48:29 »

Das "normale" Non O Multiple Entry scheint es nach der neuesten Auflistung des Muenchner Konsulats seit diesem Jahr gar nicht mehr zu geben.

Was aus dem Bedingungen fuer Frank nuetzlich sein koennte:


Wenn der Ehepartner/-in oder die Kinder die Voraussetzungen für ein Non-Immigrant Visa (O-A) nicht erfüllen, haben sie die Möglichkeit, ein Non-Immigrant Visa (O) Non-Thai Family zu beantragen, um mit dem Non-Immigrant Visa (O-A) Inhaber in Thailand bleiben zu können.

Damit "spart" man sich den Finanznachweis fuer die Partnerin und muss nur bei Antragstellung einmalig 30 000 Baht bzw 750 Euro auf dem Konto nachweisen
wie kommst du auf das Non-Thai Family, wenn beide ehepartner deutsche sind ?
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Re: NON-IMMIGRANT VISA (O-A) LONGSTAY 1 YEAR
« Antwort #112 am: 23. April 2024, 08:56:04 »

Das von Frank_E vorgeschlagene NON-OA Visum hat durchaus seine Vorteile.

Das Visum ist ab dem Ausstellungsdatum aktiv.
Ab dem Datum der Einreise nach Thailand wird ein einjähriger Aufenthalt gewährt.
Dies ist ein Visum für die mehrfache Einreise.
Das bedeutet man kann jederzeit Thailand verlassen und jederzeit innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums wieder einreisen.

Das ist das Beste am O-A-Visum, der Aspekt der mehrfachen Einreise ermöglicht einen weiteren einjährigen Aufenthalt bei jeder Einreise.

Nach m.M. einziger Nachteil: Krankenversicherungspflicht (Deckung 3Mio.Baht).
Frage wäre schon, warum  Pendler das NON-O bevorzugen sollten?
nein, keine 3 mio baht
auf dem foreign insurance certificate will die immigration 100 tsd us-dollar und covid schutz deckung nachgewiesen haben
steht exakt so in der anleitung, und genau so lasse ich es mir seit jahren von meiner auslandskrankenversicherung ausfuellen und lege es bei der einreise so vor, nebst der versicherungspolice auf englisch
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Re: Non Immigrant Visum O/A Longstay
« Antwort #113 am: 23. April 2024, 09:02:14 »

frank, wenn ihr am anfang definitiv nur 3 monate am stueck bleiben wollt, wuerde ich das 60 tage tourist visa beantragen, und vor ort die 30 tage verlaengerung machen

wer welches visa beantragt ist egal, ein visa ist personenabhaengig, und wenn ein ehepartner visa x beantragt, und der andere visa y dann geht das
folglich kann jede person auch sein vermoegen / einkommen nachweisen, wie er es moechte

eine gescheite auslandskrankenversicherung fuer die dauer des aufenthalts sollte man sowieso immer abschließen, voellig unabhaengig davon, was die immigration verlangt

hinweis in eigener sache, wenn ihr nicht jeder mindestens die geforderten 1700€ an einkuenften habt, ist es meines erachtens auch in thailand recht eng, was die lebenshaltungskosten anbetrifft
da muesst ihr auch dort sehr sparsam leben
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Kern

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Re: NON-IMMIGRANT VISA (O-A) LONGSTAY 1 YEAR
« Antwort #114 am: 23. April 2024, 12:34:30 »

Servus BAN1 und Frank_E

Das "normale" Non O Multiple Entry scheint es nach der neuesten Auflistung des Muenchner Konsulats seit diesem Jahr gar nicht mehr zu geben.

Was aus dem Bedingungen fuer Frank nuetzlich sein koennte:


Wenn der Ehepartner/-in oder die Kinder die Voraussetzungen für ein Non-Immigrant Visa (O-A) nicht erfüllen, haben sie die Möglichkeit, ein Non-Immigrant Visa (O) Non-Thai Family zu beantragen, um mit dem Non-Immigrant Visa (O-A) Inhaber in Thailand bleiben zu können.

Damit "spart" man sich den Finanznachweis fuer die Partnerin und muss nur bei Antragstellung einmalig 30 000 Baht bzw 750 Euro auf dem Konto nachweisen
wie kommst du auf das Non-Thai Family, wenn beide ehepartner deutsche sind ?

"Non-Thai Family" bedeutet doch "Nicht-Thai-Familie".

Zur weiteren Info >> https://munich.thaiembassy.org/de/page/longstay1 <<

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Stefan.B

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Re: Non Immigrant Visum O/A Longstay
« Antwort #115 am: 23. April 2024, 13:12:54 »

Hallo @BAN1

Du schreibst:
Zitat
nein, keine 3 mio baht
auf dem foreign insurance certificate will die immigration 100 tsd us-dollar und covid schutz deckung nachgewiesen haben
steht exakt so in der anleitung, und genau so lasse ich es mir seit jahren von meiner auslandskrankenversicherung ausfuellen und lege es bei der einreise so vor, nebst der versicherungspolice auf englisch

Ich habe die Angabe "Deckung 3Mio.Baht" von hier (Abs.6):
https://www.immigration.go.th/wp-content/uploads/2023/11/%E0%B9%80%E0%B8%AD%E0%B8%81%E0%B8%AA%E0%B8%B2%E0%B8%A3-7-6.-NON-O-%E0%B8%A3%E0%B8%B2%E0%B8%A2%E0%B8%81%E0%B8%B2%E0%B8%A3%E0%B9%80%E0%B8%AD%E0%B8%81%E0%B8%AA%E0%B8%B2%E0%B8%A3%E0%B8%82%E0%B8%AD%E0%B8%AD%E0%B8%A2%E0%B8%B9%E0%B9%88%E0%B8%95%E0%B9%88%E0%B8%AD%E0%B9%83%E0%B8%8A%E0%B9%89%E0%B8%8A%E0%B8%B5%E0%B8%A7%E0%B8%B4%E0%B8%95%E0%B8%9A%E0%B8%B1%E0%B9%89%E0%B8%99%E0%B8%9B%E0%B8%A5%E0%B8%B2%E0%B8%A2-TH-EN.pdf


Dein erwähntes "foreign insurance certificate" gilt für ausländische Versicherer. Diese Verträge werden nicht in THB abgeschlossen, dann gelten die 100k $.

Bei einer ausländischen Versicherungsgesellschaft muss man die Originalpolice und zwei Kopien vorlegen. Außerdem muss die Versicherungsgesellschaft ein Formular auszufüllen und stempeln wie dieses hier:
https://longstay.tgia.org/document/overseas_insurance_certificate.pdf

Bei Nutzung einer Thai-Versicherungsgesellschaft benötigt man nur die zwei Kopien.

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Re: NON-IMMIGRANT VISA (O-A) LONGSTAY 1 YEAR
« Antwort #116 am: 23. April 2024, 19:08:45 »


Wenn der Ehepartner/-in oder die Kinder die Voraussetzungen für ein Non-Immigrant Visa (O-A) nicht erfüllen, haben sie die Möglichkeit, ein Non-Immigrant Visa (O) zu beantragen, um mit dem Non-Immigrant Visa (O-A) Inhaber in Thailand bleiben zu können.

Damit "spart" man sich den Finanznachweis fuer die Partnerin und muss nur bei Antragstellung einmalig 30 000 Baht bzw 750 Euro auf dem Konto nachweisen

Beim genaueren Hinsehen stellt sich aber die Frage, ob das "Non-Thai Family" Visum zur selben Aufenthaltsdauer wie das O- A berechtigt, nach den Bedingungen auf der Website anscheinend nur die 90 Tage und "Single Entry" https://munich.thaiembassy.org/de/page/family
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Re: Non Immigrant Visum O/A Longstay
« Antwort #117 am: 23. April 2024, 19:31:31 »

Kern das habe ich wohl falsch interpretiert  {--
das ist sehr ordentlich wie die muenchner das alles auf ihrer seite aufgeschluesselt haben  ;}
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Re: Non Immigrant Visum O/A Longstay
« Antwort #118 am: 23. April 2024, 19:36:54 »

Hallo @BAN1

Du schreibst:
Zitat
nein, keine 3 mio baht
auf dem foreign insurance certificate will die immigration 100 tsd us-dollar und covid schutz deckung nachgewiesen haben
steht exakt so in der anleitung, und genau so lasse ich es mir seit jahren von meiner auslandskrankenversicherung ausfuellen und lege es bei der einreise so vor, nebst der versicherungspolice auf englisch

Ich habe die Angabe "Deckung 3Mio.Baht" von hier (Abs.6):
https://www.immigration.go.th/wp-content/uploads/2023/11/%E0%B9%80%E0%B8%AD%E0%B8%81%E0%B8%AA%E0%B8%B2%E0%B8%A3-7-6.-NON-O-%E0%B8%A3%E0%B8%B2%E0%B8%A2%E0%B8%81%E0%B8%B2%E0%B8%A3%E0%B9%80%E0%B8%AD%E0%B8%81%E0%B8%AA%E0%B8%B2%E0%B8%A3%E0%B8%82%E0%B8%AD%E0%B8%AD%E0%B8%A2%E0%B8%B9%E0%B9%88%E0%B8%95%E0%B9%88%E0%B8%AD%E0%B9%83%E0%B8%8A%E0%B9%89%E0%B8%8A%E0%B8%B5%E0%B8%A7%E0%B8%B4%E0%B8%95%E0%B8%9A%E0%B8%B1%E0%B9%89%E0%B8%99%E0%B8%9B%E0%B8%A5%E0%B8%B2%E0%B8%A2-TH-EN.pdf


Dein erwähntes "foreign insurance certificate" gilt für ausländische Versicherer. Diese Verträge werden nicht in THB abgeschlossen, dann gelten die 100k $.

Bei einer ausländischen Versicherungsgesellschaft muss man die Originalpolice und zwei Kopien vorlegen. Außerdem muss die Versicherungsgesellschaft ein Formular auszufüllen und stempeln wie dieses hier:
https://longstay.tgia.org/document/overseas_insurance_certificate.pdf

Bei Nutzung einer Thai-Versicherungsgesellschaft benötigt man nur die zwei Kopien.
ja genau da ich immer ueber einen deutschen versicherer abschließe benoetige ich das foreign insurance certificate und die entsprechenden summe von 100 tsd us-dollar, sowie den versicherungsschutz gegen covid
ich werde immer ein deutsches versicherungsunternehmen einem thailändischen vorziehen
zwei kopien wollte von mir noch niemand haben, oder sehen
 ;)
wie gesagt, police auf englisch und ausgefuelltes foreign-insurance-certificate, war bisher immer ausreichend
nachtrag
ich schliesse bei der hanse merkur ab, die kennen das spielchen, was die thais haben wollen, und machen das schnell und unbuerokratisch
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uwelong

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Re: Non Immigrant Visum O/A Longstay
« Antwort #119 am: 24. April 2024, 13:57:35 »

frank, wenn ihr am anfang definitiv nur 3 monate am stueck bleiben wollt, wuerde ich das 60 tage tourist visa beantragen, und vor ort die 30 tage verlaengerung machen

eine gescheite auslandskrankenversicherung fuer die dauer des aufenthalts sollte man sowieso immer abschließen, voellig unabhaengig davon, was die immigration verlangt

Das dürfte für den Anfang wohl das Einfachste sein!
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