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Autor Thema: Thai Banken  (Gelesen 114891 mal)

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alfiso

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Re: Thai Banken
« Antwort #435 am: 30. Januar 2026, 12:02:31 »

Meine Erfahrungen, ob verheiratet mit Thai oder Freundin mit Vollmacht, nach Ableben zuerst mit dem Totenschein, Eheschein oder  Vollmacht auf das zuständige Gericht und mit dessen Papier....Bestätigung, dann Zugriff auf das Konto des Toten. Dauert etwas, kostet nicht viel, aber es funktioniert.
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Herby55

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Re: Thai Banken
« Antwort #436 am: 30. Januar 2026, 12:30:55 »

Da ja wahrscheinlich das Konto nicht ohne Benachrichtigung gesperrt wird
kann man ja jeden Tag 100000.- Baht am Automat ziehen.
Dadurch das wir ja mindestens 2 Konten haben(eins wegen Immi) sind das ja schon
200000.- am Tag.
Das wäre ja am einfachsten.
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jektor

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Re: Thai Banken
« Antwort #437 am: 30. Januar 2026, 14:27:06 »

Hallo herby

Deine Aussagen sind mir ganz neu.

Ich war der Meinung, Banken koennen Konten auch ohne Vorwarnung sperren. Habe ich selbst erlebt.

Barabhebungen amATM gehen bei meiner Bank nur bis 20.000,.. Bath.

Wenn man ans Immi Geld geht, freud sich die Immi bestimmt nicht

Gruesse

Jektor
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alfiso

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Re: Thai Banken
« Antwort #438 am: 30. Januar 2026, 15:16:58 »

ATM pro Tag geht soviel wie man mit seiner Bank vereinbart und jederzeit ändern kann. Bei mir sind es aktuell 50'000 Baht/Tag.
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Suksabai

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Re: Thai Banken
« Antwort #439 am: 30. Januar 2026, 15:18:02 »

Wenn man ans Immi Geld geht, freud sich die Immi bestimmt nicht

Im Falle deines Ablebens wird es der Immi wurscht sein...

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riklak

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Re: Thai Banken
« Antwort #440 am: 30. Januar 2026, 17:46:14 »

Meine Erfahrungen, ob verheiratet mit Thai oder Freundin mit Vollmacht, nach Ableben zuerst mit dem Totenschein, Eheschein oder  Vollmacht auf das zuständige Gericht und mit dessen Papier....Bestätigung, dann Zugriff auf das Konto des Toten. Dauert etwas, kostet nicht viel, aber es funktioniert.

Dauert etwas ist gut ;-)

Die Ausstellung eines Erbscheins in Thailand dauert mindestens 3 Monate, es kann aber je nach Lage auch erheblich länger dauern!

Da ist es eben im Wege der Vorsorge gut, die Partnerin/er mit Mittel auszustatten, worauf der auch sofort Zugriff hat!

Wie z.B. in einem Safe....
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riklak

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Re: Thai Banken
« Antwort #441 am: 30. Januar 2026, 17:51:14 »

Hallo herby

Deine Aussagen sind mir ganz neu.

Ich war der Meinung, Banken koennen Konten auch ohne Vorwarnung sperren. Habe ich selbst erlebt.

Barabhebungen amATM gehen bei meiner Bank nur bis 20.000,.. Bath.

Wenn man ans Immi Geld geht, freud sich die Immi bestimmt nicht

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Jektor

Die Summe, kann man sogar in der Handy App. nach oben ändern ;-)

Da ja das Konto mit den 800.000.-THB bzw. 400.000.-THB nur auf den Namen des Erblassers läuft, kommt ohne Erbschein sowieso Niemand an das Geld!
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Suksabai

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Re: Thai Banken
« Antwort #442 am: 30. Januar 2026, 18:47:19 »

Da ja das Konto mit den 800.000.-THB bzw. 400.000.-THB nur auf den Namen des Erblassers läuft, kommt ohne Erbschein sowieso Niemand an das Geld!

Nicht ganz richtig!
Mit den Zugangsdaten und App oder ATM-Card hat die Hinterbliebene Zugriff, solange das Konto ein normales
Spar/Debitkonto ist.

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Bruno99

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Re: Thai Banken
« Antwort #443 am: 30. Januar 2026, 19:24:52 »

Da ist es eben im Wege der Vorsorge gut, die Partnerin/er mit Mittel auszustatten, worauf der auch sofort Zugriff hat!

Gerade diejenigen, die hier in TH schon laenger ansaessig sind, werden wohl ihre langjaehrige Partnerin in Sachen Finanzen unterdessen kennen.
Wenn sie vernuenftig mit Geld umgehen kann, braucht es keinen Safe, sondern einfach ab und zu mal einen Transfer auf ihr eigenes Konto, damit hat sie genug "Fluessiges" bei ploetzlichem Ableben unsererseits damit sie die anfallenden Kosten stemmen und die Wartezeit ueberbruecken kann.
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jektor

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Re: Thai Banken
« Antwort #444 am: 30. Januar 2026, 19:57:24 »

Bei den obigen Beitraegen wird davon ausgegangen das die Langnase zuerst den Loeffel weglegt. Jedoch soll es auch vorkommen, das die Ehefrau zuerst verstirbt.  Dann ist es nichts mit dem Immi-Geld,  ???   

Jektor
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Seebacher

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Re: Thai Banken
« Antwort #445 am: 30. Januar 2026, 20:36:28 »

So ist es bei mir gewesen, bei der Nachfrage bei der SCB wie ich das Geld auf dem Konto meiner verstorbenen Frau erhalten kann,hat der Bankmanager den ich kannte gefragt kennst du den ATM Code ja
Er ist Persönlich an den ATM und hat mir das Geld bis auf 80 baht alles abgehoben er meinte das Konto wird Automatisch gelöscht nach einem Jahr.
Ich bin da ja mit dem Totenschein aufgeschlagen zum guten Glück hat er das gemacht sonst geht es Monate.unser Auto Töff ist auf den Namen von Frau  eingetragen 3 Monate wurde dass im Amphör ausgeschrieben danach konnte ich für 5 baht pro fz alles auf meinen Namen ändern.
Beim Erwerb der Fz hatte ich ein Tourist Visa deshalb auf meinen Namen nicht möglich.
Jeder Farang der mit einer Thailänderin legal verheiratet ist kann der Manager des Erbes seiner Frau sein . Pu Tschöt Gan Morodog
Er kann sogar das Land verwalten nicht besitzen aber verkaufen.
Ich empfehle jedem Expat unbedingt ein Testament zu machen.
Geld Geruch verändert Leute. Leider
« Letzte Änderung: 30. Januar 2026, 21:13:30 von Seebacher »
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Suksabai

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Re: Thai Banken
« Antwort #446 am: 30. Januar 2026, 20:45:15 »

Bei den obigen Beitraegen wird davon ausgegangen das die Langnase zuerst den Loeffel weglegt. Jedoch soll es auch vorkommen, das die Ehefrau zuerst verstirbt.  Dann ist es nichts mit dem Immi-Geld,  ???   
Jektor

Sorry, kann dir nicht folgen. Wenn die (Thai-)Ehefrau vor dem Falang stirbt, ergeben sich daraus ein paar Hürden.
Aber was hat das mit dem Immi-Geld zu tun ausser evtl. Aufstocken auf 800.000 fürs non-O?

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Patthama

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Re: Thai Banken
« Antwort #447 am: 30. Januar 2026, 21:08:48 »

Alle Thail. Banken sperren nach dem Tod eines Kunden die Konten bis ein Erbschein vorliegt. Es kann natürlich eine Zeit dauern bis die Bank vom Tod eines Kontoinhabers erfährt. Es kommt ja auch auf den Wohnort an. Kann mir vorstellen, dass es in einer anonymen Großstadt länger dauert, als z.B hier bei mir in BanPhai wo es sich schnell herumspricht wer den Loeffel abgegeben hat.

Nur so.
Meine Frau hat hier bei der BKK Bank ein Schließfach ,und meine Wenigkeit hat eine Vollmacht. Bei der Ausstellung dieser Vollmacht hat mir der Filialleiter aber erklärt dass sie nur zu Lebzeiten Gültig ist. Vollmachten nach dem Tode hinaus stellt zumindest diese Bank nicht aus. Sollte meine Frau vor mir versterben ,und ich unbedingt ans Schließfach muss, sollte ich mich beeilen bevor die Bank davon erfährt ,oder halt einige Zeit abwarten bis ein Erbschein vom Gericht vorliegt mit, dem ich dann wieder ran komme bzw.es auflösen kann.

Wir haben unter anderem auch ein wenig Gold, und Schmuck im Schließfach. Hoffen wir mal dass der Einbruch bei einer Sparkasse in Gelsenkirchen hier nicht Schule macht. C--
Leute bleibt heiter
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Seebacher

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Re: Thai Banken
« Antwort #448 am: 30. Januar 2026, 21:19:45 »

Das ist richtig aber woher erfährt die Bank vom ableben? Automatisch wie in der CH nicht.
Daher weis meine Partnerin was zu tun ist da sie vollen Zugriff auf meinen Hand compi hat.
Ich habe ihr sogar beigebracht wie sie im Notfalls alles Geld von der CH auf ihr eigenes transferieren kann.
Es liegt ja an uns ob es reibungslos geht oder nicht.
Um es klar zu stellen ich habe nun eine Partnerin sind aber nicht verheiratet.
Auf dem Tesabaan ist sie als Eigentümer des Landes eingetragen ich bin aber immer noch Manager des Erbes meiner Frau.
Jeder der seine Partnerin nach dem ableben so versorgt haben will wie gedacht muss unbedingt ein Testament verfassen.
Mit einem Testament werden ungerecht gefertigte Ansprüche easy erledigt.
Ohne hat immer Platz für Wunsch Denken und beherbergt Unverständnis internationaler Rechtssprechung.
Die Langnase darf kein Land besitzen,dass einen Titel hat!
Was ist mit Mü Plau ?





« Letzte Änderung: 30. Januar 2026, 21:39:46 von Seebacher »
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BAN1

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Re: Thai Banken
« Antwort #449 am: 01. Februar 2026, 10:44:25 »

ich kann seebacher nur zustimmen
testament machen, willensvollstrecker einsetzen und fertig
dann hat man bzw. die erben keinerlei probleme beim ableben

ich habe im moment ja nur eine bankkonto, aber im testament steht auch drin, das alle meine vermoegenswerte in thailand die ich besitze oder die auf meinen namen registriert sind, die jetzt vorhanden sind oder in zukunft hinzukommen werden, und die nicht in diesem letzten willen und testament erwaehnt sind
auch umfasst sind

dann ist alles geregelt und die erben brauchen dann nur mit dem bankbuechlein, der debitkarte und ihrem pass beim willensvollstrecker antreten und der erledigt alles
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