Werden einem Farang 15% Quellensteuer abgezogen von den Zinseinnahmen, so kann er diese auf Antrag beim Steueramt zurueckerhalten.
Im Prinzip richtig malakor.
Es gelten aber die normalen Steuersaetze.
Das heisst.
Zinseinnahmen kann man sich bis 150.000.-Baht voll erstatten lassen.
ueber 150.000,- bis 300.000. sind dann aber 5% zu versteuern.Immerhin noch 10% von 15% zurueck.
ueber 300.000.- bis 500.000.-sind dann 10% zu versteuern
ueber 500.000- bis 750.000.- sind dann 15% zuversteuern
ueber 750.000.-verhaelt man sich am besten still,weil dann 20% zu versteuern waeren.
Zu den Zinseinnahmen muessen aber noch evtl. andere Einnahmen mit angerechnet werden.Ich nenne mal da eine Rente aus D.Wer z.B. eine Rente aus D von sagen wir mal 1200Euro bezieht,haette ja somit schon Einkommen von ca 580.000.- Baht,und dann duerfen es nicht mehr so viel an Zinseinkuenften sein,um ueberhaupt noch ein paar Baht vom Finanzamt zurueckerstattet zu bekommen.
Man kann natuerlich auch beim Ausfuellen ,der Steuererklaerung,die Rentenzahlung aus D wegen zunehmenden Gedaechtnisluecken vergessen,mit anzugeben..

Aber im heutigen IT Zeitalter waere ich da vorsichtig.Muss aber jeder fuer sich selbst entscheiden.
Malakor
Es gibt auch fuer Falangs einen Freibetrag fuers normale Sparbuch von 20.000.-Baht.Also zumindest auf meinen Tagesgeldkonten bei verschiedenen Banken,habe ich noch nie diese 15% abgezogen bekommen.Habe aber immer darauf geachtet,dass ich nie zuviel drauf hatte,dass die Zinsen pro Jahr,und Bank nicht ueber 20.000.-Baht lagen.