Thailand listet 10 Berufe auf, die Ausländer trotz Arbeitserlaubnis nicht ausüben dürfen
Ein Blick auf 10 Berufe mit erhöhtem Risiko, deren Ausübung ausländischen Arbeitskräften „strikt untersagt“ ist
Straßenverkauf: Straßenstände, das Aufstellen von Ständen auf Gehwegen, das Ziehen von Handkarren zum Verkauf von Waren oder Lotterielosen.
Vermittlungs- oder Vermittlungsarbeit: ausgenommen Vermittlungstätigkeiten im internationalen Handel.
Schönheitsdienstleistungen, Nagelpflege und Friseurdienstleistungen: Dauerwellen, Haareschneiden und -styling sowie alle Formen der Nagelpflege.
Thai-Massage: Traditionelle Massage und Spa-Massage gelten als thailändisches Kulturgut.
Führen von Kraftfahrzeugen: Fahren von Taxis, Kleinbussen, Dreirädern, Bussen oder anderen Fahrzeugen, mit Ausnahme des Fahrens von Gabelstaplern in Fabriken.
Reiseleitung: Tätigkeit als Reiseleiter oder Organisation von Touren.
Rechtsdienstleistungen: Rechtsanwälte, Rechtsberater oder Prozessführung, mit Ausnahme bestimmter Schiedsgerichtsverfahren.
Handgewebte Textilien: einschließlich des Aufwickelns von Stoffen/Fäden und des Zwirnens von Seide von Hand.
Verschiedene Handwerksarbeiten: Holzschnitzerei, Silberwaren, Goldwaren, steinpolierte Metallwaren und die Herstellung thailändischer Puppen.
Sicherheitsdienst: Bewachung von Räumlichkeiten und Bereitstellung von Sicherheitsschutz.
https://www.nationthailand.com/news/general/40067413