Ich will Rechtssicherheit. Am besten was schriftliches. cabriojoe darf xy machen.
Du scheinst ja wohl ein recht hartnäckiger Fall zu sein. Auf der Webseite von Herrn Winterfeld, die Du da verlinkt hast, steht auch ein Haufen Müll. Dann kommt noch dazu, dass dieser Herr W. gar nicht in Thailand lebt, sondern auf den Philippinen. Aber zurück zum Thema:
Es gibt zwei Arten von Visum, die eine Arbeitsaufnahme in Thailand erlauben. Das sind das Non Immigrant - B und das Non Immigrant - O (basierend auf Heirat mit einem thailändischen Bürger). Es gibt da irgendwo eine Liste, auf der Tätigkeiten aufgeführt sind, die Ausländern grundsätzlich verboten sind. Das alles aufzuzählen würde schon den Rahmen sprengen. Nur mal als kleine Beispiele sei genannt, das jegliche Tätigkeiten im handwerklichen Bereich nicht erlaubt sind. Ein weiterer Punkt ist das gewerbliche Führen von Landfahrzeugen. Mit dem Passus fallen alle Sachen wie Taxi- oder Busfahrer, Lokomotivführer und haste nicht gesehen aus.
Dann heißt es noch irgendwo, dass alle Sachen nicht erlaubt sind, die auch ein Thai machen könnte. Damit ist endgültig die Luft raus, denn Thais können eigentlich alles!
Nun kann aber ein Arbeitgeber dem Labordepartment gegenüber klar machen, warum er nun für einen speziellen Job keinen Thai, sondern einen Ausländer einstellen möchte. Oder er erklärt, dass sich bislang kein Thai dafür beworben hat. Man sieht also, dass auf dieser Ebene wieder ganz andere Möglichkeiten bestehen, wodurch es wieder Hoffnung für den Ausländer geben kann.
Einen Gesellenbrief braucht man sicher nicht zur Bewerbung, da Handwerk ohnehin ausgeschlossen ist. Als Facharbeiter (Industrie) hätte man ggf. Möglichkeiten, besser wäre aber der Nachweis eines Studiums in einem technischen Fach.
Wie ich dann schon mal geschrieben hatte, die ausgestellte WP (Work permit) ist dann aber auch nur für diesen Job bei einem bestimmten Arbeitgeber in einer bestimmten Betriebsstätte gültig.
Auf Deinen schriftlichen Bescheid kannst Du also bis zum Sanktnimmerleinstag warten!