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Autor Thema: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"  (Gelesen 47848 mal)

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Ozone

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #30 am: 06. August 2009, 08:23:13 »

However, this doesn’t mean that you cannot do work for your daily life at your home. You are still able to clean the dishes, cut grass, cook or whatever in your home, just as anyone does in their normal daily lives.”

Wie auch immer, es heisst nicht, dass man keine Hausarbeiten am eigenen Wohnort ausüben kann. Abwasch, Gras schneiden, Kochen und alles andere was jeder andere zu Hause verrichtet im täglichen Leben.

Tuesday, June 24, 2008    Janya Yingyong, an officer at the Phuket Provincial Employment Office Work Permit Section.


@Changbier

Dann schau zuerst, dass Deine Holde dieses Zitat nicht in die Hände bekommt. Oder Du zeigst ihr nur ....was jeder andere zu Hause verrichtet.... und verweist auf ihre männlichen Verwandten. :D
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Farangs besitzen teure Uhren, Thais haben mehr Zeit

Binturong

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #31 am: 06. August 2009, 11:42:22 »

Aber kann ich für den Schwager, Thaifreunde auf dem Reisfeld, auf dem Bau mithelfen ohne irgendwelche finanzielle Hintergedanken.

Ich machs, so ich Lust dazu habe, weil es der Freundschaft gut tut und
mir einen Einblick in deren Arbeit gibt.

- Ich steh gern ab und zu als Depp da. -
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damkaodaeng

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #32 am: 06. August 2009, 15:06:33 »

Aber kann ich für den Schwager, Thaifreunde auf dem Reisfeld, auf dem Bau mithelfen ohne irgendwelche finanzielle Hintergedanken.

Da genau ist nach meinem Verständnis die Grenze überschritten. Das Reisfeld ist ein wirtschaftlicher Betrieb, wenn du da mithilfst ist das Arbeit und keine Mithilfe im privaten Bereich mehr. Da spielt es keine Rolle ob man es unentgeltlich macht oder nicht. Bei der Hilfe auf dem Bau gilt das genauso wenn es sich nicht um das Haus der eigenen Familie handelt.

Wie gross in diesen die Gefahr ist deswegen zur Rechenschaft gezogen zu werden ist eine ganz andere Frage. Das Risiko ist sicher minimal.
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hansgru

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #33 am: 19. August 2009, 08:59:49 »

 @damkaodaeng     (Da spielt es keine Rolle ob man es unentgeltlich macht oder nicht.)

bei Schwarzarbeit gibt es natürlich auch Schwarzgeld und bei einer Anzeige bezw. Verhaftung wegen Schwarzarbeit, darf dann der

Farang bei einem Thairichter den Nachweis erbringen,kein Schwarzgeld bekommen zu haben.... :-)

Das Risiko ist sicher minimal,bin da deiner Meinung......aber, wenn es dem bösen Nachbarn......... :(

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Binturong

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #34 am: 19. August 2009, 11:36:36 »

 „aber, wenn es dem bösen Nachbarn....“

die lassen wir besser in Pattaya oder Phuket.
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quaychang

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #35 am: 19. August 2009, 12:12:07 »

Zitat
Ozone
Vergehen gegen die Aufnahme von Arbeit ohne entprechende Erlaubnis (Workpermit) und Immigrationsvergehen sind keine Kavaliersdelikte in Thailand. .

Wer er besser weiss, bitte nicht hier ausweinen kommen, wenn's dann kracht.

So wuerde ich das auch sehen! Man sollte nicht vergessen, was bei vielen Leuten in den Pass gestempelt wurde. EINE ARBEITSAUFNAHME IST NICHT GESTATTET!

Wenn jemand gearbeitet hat ohne Workpermit und nichts passiert ist, dann hat er Glueck gehabt. Man sollte es dabei belassen und als nette Erinnerung im Gedaechnis behalten.

Zitat
Das Risiko ist sicher minimal,bin da deiner Meinung......aber, wenn es dem bösen Nachbarn.........
Ich wuerde sagen, das Risiko ist UNBERECHENBAR und wenn es passiert verlierst Du womoeglich ALLES was Dir lieb und wert ist

Ansonsten gilt natuerlich im haeuslichen Bereich oder Verwandschaft wenn eben keine Geschaeftsaktivitaeten stattfinden, ist helfen erlaubt! Notfalls kann man ja von Frau/Freundin einen Wisch in Thai schreiben lassen, das man keinerlei Lohn bekommt.... (moechte das Gesicht des Richters sehen, wenn ploetzlich sowas vor seiner Nase liegt)  :D

@changbier
Selten so gelacht   :D
Nein, Du hast ja auch fuer diese sehr angenehme Arbeit eine sehr spezielle Arbeitserlaubnis erhalten. Wird in der Regel einmal erteilt und haelt (wenn nichts dazwischen kommt) bis zum ableben  ;D


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Frueher dachte ich immer die Geschichten ueber Schilda und die "Streiche" ihrer Buerger sind erfunden... heute weiss ich: Schilda = Thailand

xsarre

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #36 am: 19. August 2009, 13:00:08 »

Bei einem Freund von mir wurde vergangene Woche die Touristenpolizei vorstellig und wollte ein Workpermit sehen (deutsch-Lehrer) nach verweis sollen sich bei der Schule ansehen ,stellte sich heraus das gar kein Permit ausgestellt/bzw.alles noch in der Genehmigungsphase  ware, die Polizei hat in mitgenommen ,nächsten Tag Schnellrichter  4000 Baht Strafe und was der Hammer ist  ,drei Tage später wurde er ABGESCHOBEN  ???







früher flog ich immer in den Zirkus,heute,heute lebe ich in und mit dem Zirkus :-) ;D :'(
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quaychang

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #37 am: 19. August 2009, 13:18:54 »

@xsarre
Danke fuer Deinen Beitrag... DAS MEINTE ICH!
Abschiebung ist im Falle der illegalen Arbeitsaufnahme eigentlich IMMER der Fall. Er hat Glueck gehabt das er nicht erst einige Monate in Abschiebehaft sass. Ist die Sache nicht wert!!!
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Benems Marktleben

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #38 am: 10. Oktober 2009, 10:40:53 »

Das ist tatsaechlich das erste mal das ich konkret von Jemandem hoere, bei dem es wirklich Probleme gab, es waere gut wenn man mehr solche Erfahrungen im Internet nachlesen koennte.
 
Monatelanges halten in Abschiebehaft ist, soweit ich weiss, davon Abhaengig, wie schnell der Beschuldigte das Geld fuer seinen Rueckflug selber auftreiben kann und keine Frage von Glueck.

Auch wenn einige nur warnen moechten, was ja eine gute Sache ist, so wirken sie manchmal etwas unglaubwuerdig, weil die Warnungen oft wenig Substanz haben und ohne wirkliches Hintergrundwissen geschrieben werden.

Schade


Gruss:
Ben
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solliz666

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #39 am: 12. Oktober 2009, 12:11:28 »

Hallo Leute


Hier genaueres--Mit der Liste der für Ausländer verbotenen Berufe und Querverweise

http://www.siam-info.com/german/arbeit.html

Grüße Olaf
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Bnang

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #40 am: 12. Oktober 2009, 15:47:35 »

Hallo Olaf,
und alle anderen Berufe nur mit Arbeitserlaubnis.

Keine Arbeit ohne!!!!!!!!!!!!!!

Gruß

bnang
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Ton

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #41 am: 12. Oktober 2009, 16:15:09 »

Schwieriges Thema, denn Gesetz und Praxis sind zwei verschiedene paar Schuhe.

Per Gesetz ist jegliches Arbeiten verboten, ausser man hat eine Arbeitsbewilligung. Dabei geht es in keinster Weise darum, ob man für die Arbeit entlohnt wird, oder nicht. Die thailändische Justiz kennt kein Auslegungsspielraum.

Dieser Auslegungsspielraum besitzen aber die zuständigen Beamten der verschiedenen Ministerien. Vielfach werden alle Augen zugedrückt, wenn der Ausländer durch die Gesellschaft akzeptiert wird, weil er erstens seine Familie unterhält und zweitens den Begriff Bunkun (etwas an die Gesellschaft zurückgeben) umsetzt. Bunkun kann auf verschiedene Art und Weise ausgeführt werden. Persönlich kenne ich einen Mann, der in einem Dorf (verbotenerweise) als Reisbauer arbeitet und dadurch seine Familie ernährt. Oft ist er im Kloster, hilft dort bei Renovationsarbeiten. Der Mann wurde von einem Fernsehteam besucht und es wurde eine stündige Sendung aufgezeichnet. Darin wird sein Leben (unter anderem als Reisbauer) vorgestellt.

TiT  ;)
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Benems Marktleben

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #42 am: 17. Oktober 2009, 11:09:25 »

Die Liste scheint allerdings veraltet zu sein, der Beruf des Architekten ist schon seit Jahren nicht mehr fuer Auslaender verboten.

Gruss:
Ben
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quaychang

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #43 am: 18. Oktober 2009, 15:02:47 »

Zitat
Benems Marktleben
Monatelanges halten in Abschiebehaft ist, soweit ich weiss, davon Abhaengig, wie schnell der Beschuldigte das Geld fuer seinen Rueckflug selber auftreiben kann und keine Frage von Glueck.

Nicht unbedingt. Auch wenn ausreichend Geld vorhanden ist (oder gerade dann) bleibt man ein bischen laenger in Haft. Fuer die Thai-Obrigkeit ist man dann ein Quell nie versiegender Einkuenfte. Ausserdem geht es nicht nur um die Abschiebung, sondern um den Tatbestand der illegalen Arbeitsaufnahme. Dies zieht ein Gerichtsverfahren nach sich. Wenn der Sachverhalt nicht klar ist, oder das Gericht ueberlastet, dann dauert so etwas. Manchmal Monate!!!

Es gibt noch weitere Faelle...einfach im Internet richtig suchen :-)

Architekt ist im Grunde ein restriktierter Beruf. Darf eigentlich nicht ausgefuehrt werden. Aber auf Antrag und Pruefung koennen Ausnahmen gemacht werden (kostet natuerlich extra, versteht sich)
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thaiman †

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Re: Was heisst "nicht erlaubte Tätigkeiten"
« Antwort #44 am: 20. Oktober 2009, 10:19:34 »


Wer kann erklaeren
        Verboten
     Nicht erlaubt

Meine Auffassung nach, ist "erlaubt"
was nicht "verboten ist"

also grob gesagt, alle Arbeiten, die
ein Thai nicht kann, koennen erlaubt
werden.
hierrunter faellt z.B Internet einwanfrei
zu installieren z.B.Uebertragungen von
Sport, oder Sprachen
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Man wird nicht reich von dem was man verdient, sondern von dem was man nicht ausgibt
 

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