Wie oft Polanski den Fahndern entwischteDie kalifornischen Staatsanwälte haben in der Nacht eine Liste über bisherige Haftbefehle gegen den Regisseur veröffentlicht. Sie zeigt, in wie vielen Ländern Polanski untertauchte.
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Haftbefehl nach Haftbefehl: Polanski blieb in Freiheit, hier im Januar in Montrouge bei Paris. Die Staatsanwaltschaft von Los Angeles reagiert auf die Kritik, sie habe das Verfahren wegen Missbrauchs eines Kindes gegen Roman Polanski vor drei Jahrzehnten nicht korrekt geführt. Es sei unzutreffend, dass sie sich nie um die Verhaftung des Filmemachers bemüht habe, seit dieser 1978 geflüchtet sei.
Die Fahnder veröffentlichten am Montag eine Liste über die mehrfachen Versuche, die Verhaftung Polanskis im Ausland zu erreichen. Zuletzt sei dies im Jahre 2007 mit einem an Israel übermittelten Haftbefehl geschehen. Zuvor habe man sich unter anderem mit England, Thailand und Frankreich um die Festnahme des Regisseurs bemüht.
Verhaftung «sehr ungewöhnlich»Polanskis Anwälte hatten in einer im Juli dieses Jahres eingereichten Eingabe an ein Gericht in Kalifornien erklärt, die Staatsanwaltschaft von Los Angeles habe sich in den vergangenen 30 Jahren nicht einmal um die Auslieferung Polanskis bemüht.
Hätten sie dies getan, wäre das Fehlverhalten der Staatsanwaltschaft in diesem Fall zum Vorschein gekommen, erklärten sie.
Die Anwälte werfen dem damals zuständigen Richter vor, er habe sich nach dem Schuldbekenntnis Polanskis, 1977 eine 13-Jährige sexuell missbraucht zu haben, nicht an eine mit dem Beschuldigten ausgehandelte Vereinbarung über die Strafe gehalten.
Polanskis US-Agent Jeff Berg sagte, die Verhaftung in der Schweiz sei sehr ungewöhnlich, nachdem der Regisseur den Sommer in seinem Haus in Gstaad verbracht habe. Zuvor habe er in aller Öffentlichkeit während sechs Monaten in Deutschland den Film «The Ghost» gedreht. «Ich denke, er möchte dieses Kapitel abschliessen», sagte Berg.
Im Aussenministerium in Washington wollte man sich nicht zu der Affäre äussern. Die Rolle des Aussenministeriums beschränke sich darauf, das von Kalifornien vorbereitete formelle Auslieferungsgesuch darauf zu prüfen, ob es die Bedingungen des bilateralen Auslieferungsvertrags mit der Schweiz erfülle, sagte ein Sprecher. Die Aussenminister Frankreichs und Polens hatten US-Aussenministerin Hillary Clinton schriftlich ersucht, sich für eine Begnadigung Polanskis einzusetzen.
(oku/ap)
Die USA wollen Roman Polanski nun definitiv – dieser gibt sich «kampfeslustig»Die Staatsanwaltschaft in Los Angeles wird bei der Schweiz die Auslieferung von Roman Polanski beantragen. Auf der anderen Seite sind heute auf vielen Kanälen auch Bemühungen um die Freilassung des Regisseurs angelaufen.

Theoretisch haben die US-Behörden 60 Tage Zeit für das definitive Auslieferungsgesuch. Polanskis Zürcher Anwalt Lorenz Erni wird aber schon jetzt beim Bundesstrafgericht seine Freilassung beantragen, möglicherweise unter gewissen Auflagen, teilte Polanskis Pariser Anwalt Hervé Temime am Montag mit.
Die Anwälte haben insgesamt 10 Tage Zeit für diese Eingabe. Bei abschlägigem Bescheid können sie beim Bundesgericht rekurrieren.
Dasselbe Prozedere wiederholt sich nach Eintreffen des endgültigen Auslieferungsgesuchs.
Hoher BesuchAm Montagnachmittag stattete der französische Konsul in der Schweiz, Jean-Luc Fauré-Tournaire, dem Häftling einen ersten Besuch ab. Am Abend tat es ihm der polnische Botschafter Jaroslaw Starzyk gleich. Wo sich Polanski aufhielt, wollten die Zürcher Justizbehörden nicht preisgeben, wie aus einem Bericht der «Tagesschau» von Schweizer Fernsehen SF vom Montagabend hervorgeht.
Auch Polanskis Ehefrau, die Schauspielerin Emanuelle Seigner, und Temime hatten erste Begegnungen mit dem Inhaftierten. Polanski sei «schockiert», aber «kampfeslustig», sagte Temime am Abend in Paris vor den Medien.
Polanskis Rechtsvertreter in Frankreich, der Schweiz und den USA halten «unbedingt» daran fest, dass das Auslieferungsbegehren aufgrund eines 32 Jahre zurückliegenden Vergehens illegal sei. Der Regisseur war wegen Missbrauchs einer Minderjährigen international zur Verhaftung ausgeschrieben. Das Opfer hat ihm inzwischen vergeben und spricht sich für eine Einstellung des Verfahrens aus.
Freilassung eher unwahrscheinlichEine Freilassung auf Kaution sei «nicht ausgeschlossen», werde aber «sehr, sehr selten» gewährt, sagte der Sprecher des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), Guido Balmer, der Nachrichtenagentur SDA. Theoretisch wäre eine Freilassung auf Kaution verbunden mit Hausarrest in Polanskis Gstaader Ferienhaus möglich, ein solcher Fall sei aber noch nie eingetreten.
Seit Montag bereiten die beiden Aussenminister Radoslaw Sikorski und Bernard Kouchner ein Schreiben an ihre amerikanische Amtskollegin Hillary Clinton vor. Es enthalte die Bitte, US- Präsident Barack Obama möge die Anwendung des Begnadigungsrechts erwägen, teilten sie mit.
Wie schon am Sonntag appellierten auch am Montag zahlreiche Kunstschaffende und -interessierte an die Schweizer Behörden, Polanski freizulassen. Ein französischer Aufruf wurde von Stars wie Costa-Gavras und Fanny Ardant unterzeichnet, und auch eine Petition in der Westschweiz wurde innert Kürze von über 100 Menschen signiert.
Es gehe nicht an, dass ein friedliches Festival von der Polizei als «Mausefalle» missbraucht werde, teilte das Genfer Festival Cinéma Tous Ecrans mit. Die Schweiz habe dem polnisch-französischen Regisseur ein Bein gestellt, monierte auch die französische Zeitung «Liberté».
«Kindsmissbrauch bleibt Kindsmissbrauch»Man habe Polanski bewusst in eine Falle gelockt, ist auch Daniel Vischer, Grüner Nationalrat und Strafverteidiger, sicher, wie er «Newsnetz» sagte. Die Behörden hätten den Regisseur vorwarnen müssen. Das hätten sie seinerzeit auch mit Franz Beckenbauer gemacht, als er Steuerprobleme gehabt habe. Vischer vermutet «Liebedienerei» als Ursache für Polanskis Festnahme.
Bundesrätin Doris Leuthard verwies in der «Tagesschau» des Schweizer Fernsehens auf den internationalen Haftbefehl gegen Polanski hin. Die Schweizer Justiz mache keinen Unterschied zwischen prominenteren und weniger prominenten Gesuchten.
Nicht alle Reaktionen waren Schweiz-feindlich. Die Mehrheit der Schweizer macht den hiesigen Behörden keinen Vorwurf: In einer Internet-Umfrage von Tagesanzeiger.ch/Newsnetz gaben zwei Drittel an, einverstanden zu sein mit deren Vorgehen. «Kindsmissbrauch bleibt Kindsmissbrauch, egal von wem er verübt wird», gab ein Leser zu bedenken.
(bru/sda )
Kommentar :Nun beschwert sich dieser mit Haftbefehl seit Jahren gesuchte Kinder Schänder doch tatsächlich über seine Inhaftierung in der Schweiz !
Es ist unglaublich wie viel Länder diesen feinen Herrn bisher geschützt haben , darunter ist auch Thailand !
http://www.blick.ch/news/ausland/sie-wollten-ihn-schon-in-thailand-und-israel-verhaften-129707