@ juerken, zunächst einmal erschüttert mich, wie sicher auch die meisten anderen Forenmitglieder die über Jahre deine Beiträge gelesen haben, deine labile Gesundheit.
Bitte schone dich, und versuch, auch wenn es schwer fällt, einigermaßen gesund zu leben, und deine Zeit zu genießen.
Fachmännischen Rat kannst du sicher nur von kompetenter Stelle erhalten. Statt eines Notars, die gibt es in Thailand eh nicht, rate ich dir beim Konsulat vorzusprechen. Da kann man übrigens auch, gegen eine geringe Gebühr, ein wasserdichtes Testament hinterlegen.
In Thailand gilt übrigens Besitz vor Mietrecht.
Zwar kann ein Wohnrecht nicht ohne weiteres angefochten werden, doch Mietrecht ist niederrangig.
Sofern deine Tochter nach deinem Ableben ihre Wohnung verkaufen möchte, entfällt das Mietrecht, insbesondere dann, wenn der Käufer die Wohnung selbst benutzen möchte.
Ehrlich gesagt, ich verstehe die von dir arrangierte Konstellation nicht.
Entweder du vertraust deiner Tochter, dann kann sie mit der Wohnung nach deinem Tod machen was sie will (jetziger Status), oder du vererbst die Wohnung einer anderen Person, z. B. deiner Frau. Was versprichst du dir von der oben genannten Dreieckskonstellation?