Hallo kidpratunam, eine Namensänderung nach deutschem Recht ist äußerst schwierig.
Du schreibst, dass Kind hat den deutschen Pass und dann bin ich in der Annahme, dass eine thail. Geburtsurkunde, evt. deutsche Geburtsurkunde vorliegen, daraus geht ja hervor, dass dieses Kind beide Staatsangehörigkeiten hat, Vater deutsch, Mutter thai, per Gesetz.
Somit ist auch für die Thai Behörde ersichtlich, dass dieses Kind die doppelte Staatsangehörigkeit besitzt.
Ein löschen der deutschen Staatsangehörigkeit ist nicht möglich. Es besteht zwar theoretisch die Chance, auf Antrag der Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlassen, aber praktisch unmöglich. Das weiß ich aus meiner früheren Tätigkeit in diesem Bereich.
Ob die Namensänderung der Thai Behörden nach deutschem Recht gültig ist, muss von deutschen Behörden, Staatsangehörigkeitsbehörde oder Justizverwaltung geprüft werden, ist natürlich kostenpflichtig.
Eine Namensänderung ist in Deutschland nur in Ausnahmefällen möglich. Es wird bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde beantragt, wo das Kind seinen Wohnsitz hat.
Ich ist ein Link, wo das ganze Verfahren gut beschrieben ist: Zu beachten sind auch die Kosten
http://www.rems-murr-kreis.de/2215_DEU_WWW.php?&publish%5BservicebwId2%5D=0aae3212eabb383e24150efeeb3d6a5a&publish%5Bdesc%5D=Namens%E4nderung+nach+dem+Namens%E4nderungsgesetz Jede Behörde hat zu diesem eine eigene Seite, ich möchte hier keine Werbung für eine Region machen.
Soweit erst einmal
Gruß Volkmar