Der Pauschalbeitrag kommt
Ab 1. Januar wird für jeden Haushalt eine Abgabe von 17,98 Euro fälligVon Nora Sophie Kienast
BRAUNSCHWEIG. Grundlegendes ändert sich zum 1. Januar in Sachen Rundfunkgebühr: Die Abgabe wird nicht mehr gekoppelt an die genutzten Geräte gezahlt, sondern mit einem Pauschalbetrag pro Haushalt. Dieser beträgt 17,98 Euro im Monat.
Außerdem bekommt die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) einen neuen Namen. Sie wird zum ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice, die Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag. Ziel der Abgabe ist es, unabhängigen Journalismus zu ermöglichen. Von der Änderung profitieren Familien, die beispielsweise mit Kindern in Ausbildung und den Großeltern im Haus leben und die selbst zahlen müssten - und Wohngemeinschaften. In WGs müsste nach der alten Regelung jeder zahlen. Für diejenigen, die nur Radio- und Computergebühr von monatlich 5,76 Euro zahlten, gerät die Neuregelung jedoch zum Nachteil.
Kathrin Körber ist Volljuristin und berät in Göttingen für die Verbraucherzentrale Niedersachsen zu den Rundfunkgebühren. "Viele Verbraucher sind erbost", sagt sie. Die Hälfte ihrer Beratungen machen diejenigen aus, die bislang nur die Radiogebühr gezahlt haben. Es gebe Rentner, die der Fernsehbeitrag zu teuer sei, die sich gegen das Gerät und den dazugehörigen "technischen Fuhrpark" entschieden hätten. Auch die, die sich aus ideologischen keinen Fernseher wollten, würden nicht berücksichtigt. "Wir haben in der Gesetzesbegründung keine Lücke gefunden", erklärt die Juristin. Im Klartext heißt das: Pech gehabt.
Waren gemäß alter Regelung Schwerbehinderte, die in ihrem Behindertenausweis einen "RF"-Vermerk hatten, von der Gebühr befreit, müssen sie laut Körber ab 2013 ein Drittel der Abgabe zahlen. Das sei absolut unverständlich, sagt sie. Menschen, die staatliche Hilfen beziehen und Studenten, die Bafög bekommen, können sich aber weiterhin befreien lassen.
"Die Einwohnermeldeämter werden einmalig ihre Daten an den Beitragsservice weitergeben", berichtet Körber. Die Menschen bekommen ein Schreiben, sich bei der Behörde zu melden. Sollten sie das nicht tun, kann die Behörde sich an die Vermieter wenden. Das, erklärt die Juristin, sei zulässig und das habe es bisher nicht gegeben. Dafür falle der "Außendienst" der Rundfunkanstalten an den Haustüren weg. "Schwarzseher" sollen nicht rückwirkend belangt werden, heißt es. Die Juristin sagt jedoch: "Diese Aussage muss keinen Bestand haben."
Sie rät, sich bald bei der GEZ zu melden, um mögliche Doppelzahlungen zu vermeiden. Grundsätzlich sollten alle wichtigen Unterlagen per Einschreiben geschickt werden, da viel Post an die GEZ verloren gehe.
Ulrich Reimers, Professor an der TU Braunschweig, ist Mitglied in der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten. Er erklärt, warum es zur Umstellung der Rundfunkgebühr kommt: "Es liegt an einer Gemengelage. Elektronische Geräte zum Beispiel sind heute extrem vielfältig. Jeder kann mit dem Smartphone Radio hören und fernsehen. Das berücksichtigt die alte Regelung nicht."
Zudem trauten sich die Kontrolleure in einige Bezirke in Berlin oder Köln nicht mehr hinein. Warum wohl??? Die Musels zahl'n heut nicht.....

Alles in allem hält er die neue Regelung für gerechter.
Weitere Informationen unter
www.rundfunkbeitrag.de oder unter
www.gez.de.
Har har har, sehr gerecht, besonders, wenn man keinen Fernseher hat und will!!!
