Obwohl wir alle bei dem Tatvorgang nicht dabei waren und auch
den Gerichtsakt nicht kennen,wissen wir,dass der EMGR ein Fehl-
urteil gefaellt hat.
Zudem wird noch bekritelt,dass es einem Menschen moeglich ist,
den vorgesehenen Instanzenweg zu beschreiten.
Da durch das zugesprochene Entschaedigungsgeld der Staatsetat der
Schweizer Eidgenossenschaft gewaltig ins Wanken kommt und sich
solche Vorfaelle keinesfalls wiederholen duerfen,waere darueber nach-
zudenken,ob man,insbesondere fuer Menschen mit dunkler Hautfarbe,
nicht die kostenguenstigere Lynchjustiz einfuehren sollte.
Ich frage mich ernstlich ob,dieser Justizfall auch soviel negative Reaktionen
hervorgerufen haette,waere das Opfer ein weisshaeutiger Urschweizer ge-
wesen ?
Ich bin bei solchen Vorfaellen sensibilisiert und zwar,weil ich mich erinnere,
dass in den letzten Jahren in Oesterreich einige Zwischenfaelle bekannt ge-
worden sind,wo ein einem Fall ein abzuschiebender Asylant erstickt ist,weil
die Polizei ihm den Mund verklebt hat.
Bei einem anderen Einsatz,wurde der Arretierte so am Boden fixiert,dass er
ebenfalls daran starb und ein anwesender Rettungsarzt tatenlos zusah.
3 Polizisten entfuehren einen Mann,und schlugen ihn in einer leerstehenden
Lagerhalle so zusammen,dass er in der Intensivstation wochenlang behandelt
werden musste.
Bei einem weiteren Fall,wurde ein Mann grundlos aus der U-Bahn gezogen und
von der Polizei so verpruegelt,dass er seinen Dienst als Lehrer an einer internationalen
Schule in Wien,wochenlang nicht versehen koennte.
In allen Faellen handelt es sich um Dunkelhaeutige(frueher auch unter Neger bekannt),
in allen Faellen wurde bei den polizeiinternen Untersuchungen fehlerfreies Verhalten
der Beamten festgestellt.
Erst die Gerichte kamen zu einer anderen Ansicht und urteilten dementsprechend.
Mississippi burning in Europa - Nein,danke !
Jock