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Autor Thema: Gerichtsurteil aus D-A-CH  (Gelesen 86060 mal)

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Bruno99

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #120 am: 08. Januar 2013, 14:31:07 »

Wir erinnern uns, ein Bauer sollte fuer die Kirche in Naefels das Lampenoel fuer das ewige Licht bezahlen, nur war der Bauer nicht einverstanden damit.

Historie:
Zitat
1357 begeht Müller Mord. Um sich von seiner Sühne loszukaufen, verspricht der der Kirche, das Nussöl für das Ewige Licht zu spenden - für immer. So auf jeden Fall stehts im Näfelser Kirchenarchiv.
...
2010 fordert die Kirche Näfels den Eintrag des jahrhundertealten Usus in das Grundbuchamt und stellt dem Erben der betroffenen Parzelle eine Rechnung von 1400 Franken, die er nicht bezahlen will.
2012 zieht die Kirche vor Gericht

Nun, das Urteil ist gesprochen:

Kein Gratis-Licht mehr für die Kirche Näfels

http://www.20min.ch/schweiz/zentralschweiz/story/Kein-Gratis-Licht-mehr-fuer-die-Kirche-Naefels-26651770

Zitat
Eine Posse nimmt ihr Ende: Ein Landwirt aus Schänis SG muss nicht mehr für den Unterhalt des «Ewigen Lichts» in der Kirche Näfels aufkommen. Das Gericht befreite ihn von einer Grundlast aus dem Jahre 1357.
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Jean-Jacques Rousseau

Bruno99

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #121 am: 11. April 2013, 08:20:33 »

Ein Autofahrer laesst sich provozieren, zeigt den Stinkefinger und wird darauf verpruegelt.
Wegen dem Stinkefinger wurde ihm von der Versicherung das Taggeld halbiert   {+

http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/Obszoene-Geste-wird-Pruegelopfer-zum-Verhaengnis/story/24794200

Zitat
Die Unfallversicherung des Bankers, ..., kürzte dem Opfer Ende Dezember 2010 den Taggeldanspruch um die Hälfte.
Das Zürcher Sozialversicherungsgericht hob diesen Entscheid allerdings auf. Es befand, dass die Geste des Autolenkers zwar als unglückliche Aktion zu werten sei.

Die sozialrechtliche Abteilung des Bundesgerichts in Luzern hat dieser Argumentation nun widersprochen. Sie hiess die Beschwerde der Allianz-Suisse-Versicherung gut und segnete damit die Halbierung der Taggelder ab. Es sei unerheblich, wer mit dem Streit begonnen habe.

Die Rechtsanwaeltin des Ehepaares nach dem Urteil: "Die Begründung des Bundesgerichts, dass ihr Klient mit einer solchen brutalen Gewalteskalation habe rechnen müssen, gehe in Richtung einer Rechtfertigung der Tat.""

diesem Kommentar ist wohl nichts mehr hinzuzufuegen, ausser: unsere Gerichte sind so  {+
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Bruno99

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #122 am: 11. April 2013, 21:35:10 »

Was es nicht so alles gibt  {--

es handelt sich zwar um ein Gerichtsurteil aus Daenemark und nicht aus DACH als solches (aber immerhin ein EU Mitglied)

http://cphpost.dk/national/man-sexsomnia-aquitted-rape
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Bruno99

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #123 am: 27. Mai 2013, 22:19:53 »

Fuer mich immer wieder erstaunlich wie an Gerichten auf eine Mitschuld der Opfer einer kriminellen Tat, Veruntreuung in vorliegenden Fall, plaediert wird   {+

http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/-ber-eine-Million-Franken-weggezaubert-10175738

Zitat
Der Anwalt stellte dabei eine gewisse Opfermitverantwortung in den Vordergrund.
So sei seinem Mandanten keine besondere Raffinesse zu attestieren. Vielmehr hätten die Kontrollen der Firma versagt.
 

Bei einer Firma, die mich grundsaetzlich als moeglicher Veruntreuer ansieht und mich entsprechend kontrolliert, moechte ich keinesfalls angestellt werden  >:

Eine Frage haette ich noch: ...... wer kontrolliert den Kontroller  ???
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crazyandy

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #124 am: 28. Mai 2013, 16:25:26 »


Bei einer Firma, die mich grundsaetzlich als moeglicher Veruntreuer ansieht und mich entsprechend kontrolliert, moechte ich keinesfalls angestellt werden  >:


@ Bruno
in Kummerland gab es bei Discounter öfter "Kontrollen" über Kameras, ich gebe Dir schon recht, bei so einer Firma möchte ich eigentlich auch nicht angestellt sein. Bei meinem Arbeitgeber geht das über Infopost das an die Ehrlichkeit der Mitarbeiter appelliert wird.
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crazyandy

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH / Abschleppen
« Antwort #125 am: 25. August 2013, 00:00:04 »

das Abschleppen darf nach einem Gerichtsentscheid nun nur noch 120 Euro kosten, der Klage wegen der Abzocke von über 300 Euro wurde statt gegeben  }} }} }}.

Quelle : RTL Nachrichten
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Bruno99

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #126 am: 25. September 2013, 09:33:35 »

Zwei Genfer Polizisten sollen einen Mann aus Burkina Faso übermässig brutal behandelt haben: dies das Urteil des Strassburger Gerichtshofs.

http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/die-schweiz-wegen-folter-verurteilt-1.18156009

Zitat
Zu beurteilen war der Fall eines aus Burkina Faso stammenden Mannes, der 2005 in Genf auf einem Drogenumschlagsplatz von zwei Polizisten auf seine Identität kontrolliert wurde.
Was in der Folge genau geschah, darüber gehen die Aussagen auseinander.
Klar ist, dass es zu einem Handgemenge kam, dass der Mann einen der Polizisten biss und selber einen Schlüsselbeinbruch davontrug.
...
Die Genfer Justiz untersuchte den Fall ein erstes Mal und, auf Geheiss des Bundesgerichtes, ein zweites Mal.
Sie befand, dass sich die Polizisten angesichts des Widerstands des Mannes richtig verhalten hätten.
Das Bundesgericht schloss sich dem an.
Der Mann erhob daraufhin Klage beim EGMR und berief sich auf das Folterverbot (Art. 3 Konvention).

Wer unterstuetzt und beraet nur solch renitente Personen  {+
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boehm

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #127 am: 25. September 2013, 10:29:50 »

Irgendwelche dubiosen Anwälte, die sich damit nicht nur doof, sondern auch noch dämlich verdienen.

Das ist das tolle Justizsystem in D.A.CH...... {[ {[
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Bruno99

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #128 am: 25. September 2013, 10:38:29 »

Irgendwelche dubiosen Anwälte, die sich damit nicht nur doof, sondern auch noch dämlich verdienen.

und das wahrscheinlich auch noch auf Kosten der Steuerzahler, wie auch die Abfindung...
Zitat
Die Schweiz muss dem Kläger nun Schadenersatz und Genugtuung im Umfang von gut 24 000 Franken plus Spesen zahlen.
und die Gerichtskosten  {[
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Patthama

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #129 am: 25. September 2013, 10:47:29 »

Die Frage stelle ich mir auch Bruno.Da fallen ja auch Anwalts,und Gerichtskosten an,und die Schweiz ist ja nicht gerade als Billiglohn-Land bekannt.
Dieses Gerichtsurteil ist bestimmt auch nicht gerade gut,fuer die Motivation der Polizisten.Bei der naechsten Kontrolle schauen die dann auch lieber weg,oder gehen gar nicht mehr in manche Gegenden,so wie es  in einigen Grosstadten in Europa  schon jetzt der Fall ist.
Hoffe nur,aber da bin ich mir ziemlich sicher,dass die zwei Polizisten nicht auch noch benachteiligt werden.In einer ruhigen Stunde werden die sich auch denken,wir haben den Kopf hingehalten, und der Mann aus Burina Faso bekommt 24.000.-Franken plus Spesen,und wir evtl. noch einen Rueffel des Dienstherrn

Bruno mach dich auf,und starte eine Iniative die Gesetze in der Schweiz zu aendern,und durch das Volk bestaetigen zu lassen.Wir Deutschen koennen das ja leider nicht.
(nicht ganz ernst gemeint Bruno  [-])
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Bruno99

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #130 am: 25. September 2013, 11:03:12 »

Bruno mach dich auf,und starte eine Iniative die Gesetze in der Schweiz zu aendern,und durch das Volk bestaetigen zu lassen.Wir Deutschen koennen das ja leider nicht.

auch wenn er nicht so ernst gemeint ist, haben doch "Kuscheljustizvorfaelle" und grobe Fehler im Strafvollzug in letzter Zeit grosse Wellen in der Bevoelkerung geworfen und mittlerweile auch Debatten im CH Parlament ausgeloest.
Bleibt nur zu hoffen, dass sich endlich was bewegt.

Bei obigem Urteil kann auch die CH Bevoelkerung mit allen moeglichen Mitteln nachtraeglich nichts mehr aendern, und da traegt auch die Asylpolitik der "Gutmenschen" der letzten Jahre ihre Blueten  >:
« Letzte Änderung: 25. September 2013, 11:11:24 von Bruno99 »
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Seeteufel

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #131 am: 25. September 2013, 12:09:11 »

Ich stelle fest:

1. Männer aus Burkina Faso sind nicht nur per se kriminell, sie erfinden auch polizeiliche Übergriffe.
2. Einige aus dem Forum waren Augenzeugen, wissen im Detail genau, was sich zugetragen hat.
3. Schweizer Gerichte sind in solchen Fällen absolut unbefangen, die Idioten in Frankreich keineswegs.
4. Geldgierige Anwälte prügeln sich um den Reichtum und um das Ansehen, den so ein Fall verspricht.
5. In lockeren Volksabstimmungen kippt das Schweizer Volk, regelmässig und lässig, internationales Völkerrecht.
6. "Die Genfer Justiz untersuchte den Fall ein erstes Mal und, auf Geheiss des Bundesgerichtes, ein zweites Mal." (aha!)
7. Gesetz dem Fall, die Schweizer Polizei wäre ihrem Ruf gerecht geworden und der Mann wurde misshandelt- Schamgefühle?
8. Ich muss nichts beweisen, ihr könnt es ja auch nicht. Die Wahrheit wohnt allerdings in Zürich, verstanden.
9. Viel Spass beim Filetieren am Steintisch...mit Zitrone schmecke ich noch besser. :-) ;)


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jock

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #132 am: 25. September 2013, 12:25:13 »

Obwohl wir alle bei dem Tatvorgang nicht dabei waren und auch
den Gerichtsakt nicht kennen,wissen wir,dass der EMGR ein Fehl-
urteil gefaellt hat.

Zudem wird noch bekritelt,dass es einem Menschen moeglich ist,
den vorgesehenen Instanzenweg zu beschreiten.

Da durch das zugesprochene Entschaedigungsgeld der Staatsetat der
Schweizer Eidgenossenschaft gewaltig ins Wanken kommt und sich
solche Vorfaelle keinesfalls wiederholen duerfen,waere darueber nach-
zudenken,ob man,insbesondere fuer Menschen mit dunkler Hautfarbe,
nicht die kostenguenstigere Lynchjustiz einfuehren sollte.

Ich frage mich ernstlich ob,dieser Justizfall auch soviel negative Reaktionen
hervorgerufen haette,waere das Opfer ein weisshaeutiger Urschweizer ge-
wesen ?

Ich bin bei solchen Vorfaellen sensibilisiert und zwar,weil ich mich erinnere,
dass in den letzten Jahren in Oesterreich einige Zwischenfaelle bekannt ge-
worden sind,wo ein einem Fall ein abzuschiebender Asylant erstickt ist,weil
die Polizei ihm den Mund verklebt hat.

Bei einem anderen Einsatz,wurde der Arretierte so am Boden fixiert,dass er
ebenfalls daran starb und ein anwesender Rettungsarzt tatenlos zusah.

3 Polizisten entfuehren einen Mann,und schlugen ihn in einer leerstehenden
Lagerhalle so zusammen,dass er in der Intensivstation wochenlang behandelt
werden musste.

Bei einem weiteren Fall,wurde ein Mann grundlos aus der U-Bahn gezogen und
von der Polizei so verpruegelt,dass er seinen Dienst als Lehrer an einer internationalen
Schule in Wien,wochenlang nicht versehen koennte.

In allen Faellen handelt es sich um Dunkelhaeutige(frueher auch unter Neger bekannt),
in allen Faellen wurde bei den polizeiinternen Untersuchungen fehlerfreies Verhalten
der Beamten festgestellt.

Erst die Gerichte kamen zu einer anderen Ansicht und urteilten dementsprechend.

Mississippi burning in Europa - Nein,danke !


Jock
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Seeteufel

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #133 am: 25. September 2013, 12:47:17 »

Jock, ich gratuliere dir zu deinem Beitrag!  {*

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #134 am: 25. September 2013, 12:56:54 »

Ich habe allerdings auch schon Schwarze erlebt,
die bei Konfliktsituation VÖLLIG AUSRASTEN und sich überhaupt nicht mehr
unter Kontrolle haben !

Sei es im besoffenen Zustand - oder auch einfach, weil sie sich als Schwarze
irgendwie ungerecht behandelt fühlen. Und dies kommt nicht selten vor.

Insbesondere letztes Szenario findet gerne an solchen Orten statt, bei dem möglichst viele Leute
(Passanten o.ä.) aufmerksam werden.
Mal im Supermarkt -> möge sich der Schwarze doch -wie alle anderen- hinten
anstellen, mal bei einer Fahrscheinkontrolle in der S-Bahn, mal bei einer rechtmäßigen
Ausweiskontrolle durch Polizeibeamte
--- so manches Mal kann man beobachten, wie der schwarze Mann (oder auch die schwarze Frau)
nach kurzem Wortwechsel sogleich das Wort "Rassist" (und speziell in Deutschland "Nazi") herausschreit
und völlig ausrastet.

Dies mag manchmal an den kulturellen Gegebenheiten im Heimatland des Schwarzen liegen, eventuell ein
Mentalitätsproblem darstellen oder warum auch immer -aber doch viele Male habe ich selber schon Schwarze
in Konfliktsituationen völlig durchdrehen gesehen.




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