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Autor Thema: Gerichtsurteil aus D-A-CH  (Gelesen 86111 mal)

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Seeteufel

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #135 am: 25. September 2013, 13:22:18 »

Tobi CR:
Ich streite deine Beobachtungen in keinster Weise ab, ich laufe nicht blind durch die Welt. ;)
Aber, sie helfen in diesem Fall nicht weiter. Ich habe auch schon genug Deutsche und Schweizer unter Alkoholeinfluss
durchdrehen sehen. Wollen wir noch die Russen ins Boot holen... ? Ich weiss noch genau, was hier los war, als diese
(auch von mir!) als Urlauber ohne Benehmen disqualifiziert worden sind. Will sagen- heilig bin ich wahrlich nicht.
Als nächstes kommt dann der folgende Witz:
Woran erkennt man einen vertrauenswürdigen Polen?
Er hat keine Arme!

Jeglicher Spass, meinetwegen, ich kann auch laut lachen, wenn über mich, bzw. über meine Herkunft, gespottet wird.
Aber wenn wir den vorliegenden Fall ernsthaft diskutieren, bringen "gewisse Erlebnisse" nicht viel.
Schubladendenken hilft uns weder bei faulen/fleissigen Thaifrauen, noch bei lieben/bösen Afrikanern.
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Patthama

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #136 am: 25. September 2013, 13:53:39 »

Sicher war keiner von uns TIP Membern als Augenzeuge dabei.So wie man liest wollten die Polizisten nur eine Ausweiskontrolle des Mannes aus Burkina-Faso machen.Und als anstaendiger gut erzogener Mensch.haette er ja die Polizisten freundlich gruessen,und seine Ausweispapiere hervorzeigen koennen.Und wenn alles in Ordnung ist,sich wieder von der Staatsicherheit zu verabschieden.Es muss doch noch fuer die Polizei moeglich sein,an einem bekannten Drogenumschlagsort ein paar Passanten zu kontrollieren.Zumal es ja kein Geheimnis in der Schweiz,und zum Teil auch in D ist,dass eben gerade Asylbewerber aus Schwarzafrika sehr aktiv an diesem Geschaeft teilnehmen,und oft nur aus diesen Gruenden eingereist sind.Frustrierend fuer die Polizei ist dann auch noch,dass es immer wieder sogenannte Gutmenschen sind,die eine Ausweisung,oder wie es in der CH heisst,Ausschaffung von kriminellen Asylwerbern verhindern.

Ich war zwar noch nie in Burkina-Faso,aber ich kann mir nicht vostellen,wenn ich mich dort mit Haenden, und Fuessen gegen eine Ausweiskontrolle gewehrt haette,ob ich dann auch noch eine Praemie von 24.000.- Franken,z.B. vom Polizeichef erhalten haette.

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Tobi CR

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #137 am: 25. September 2013, 14:02:35 »

Na ja,
und zu meinem Beitrag oben:  Ein Weißer, der bei einer Personenkontrolle den DACH-Polizeibeamten als Rassisten beschimpft,
                                        macht sich (ein Stück weit  :D ) unglaubwürdig... (Es sei denn, der Beamte wäre Farbiger).

Aber im Ernst ---- hört blos mit dieser Diskussion auf; es gibt schon zwei "alte, verdiente Hasen" aus diesem Forum, die das Niveau
                         der Beiträge und deren Verfasser ("noch feucht hinter den Ohren", "im Grab umdrehen", "Steintischgeschwätz" usw.)
                         bitter anklagen und beweinen.
                         Der absolute Niedergang des Forums ist offenbar kaum noch aufzuhalten; lediglich die intellektuellen Spitzenleute könnten
                         das Ruder noch herumreissen - aber die sind offenbar dünn gesät (oder kommen nun als Retter in der Not wieder an Bord
                         und heben mit wertvollsten Beiträgen das Niveau in ungeahnte Höhen).  ;} C--
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shaishai

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #138 am: 25. September 2013, 14:41:27 »

....
Aber im Ernst ---- hört blos mit dieser Diskussion auf; es gibt schon zwei "alte, verdiente Hasen" aus diesem Forum, die das Niveau
                         der Beiträge und deren Verfasser ("noch feucht hinter den Ohren", "im Grab umdrehen", "Steintischgeschwätz" usw.)
                         bitter anklagen und beweinen.
                         Der absolute Niedergang des Forums ist offenbar kaum noch aufzuhalten; lediglich die intellektuellen Spitzenleute könnten
                         das Ruder noch herumreissen - aber die sind offenbar dünn gesät (oder kommen nun als Retter in der Not wieder an Bord
                         und heben mit wertvollsten Beiträgen das Niveau in ungeahnte Höhen).  ;} C--


 ;]

ja, dieses forum muss früher einmal kulturell und intellektuell ein meilenstein gewesen sein.
ist marcel reich-ranicki eigentlich ehrenmitglied? unter welchem nick schrieb er?

naja, allerdings sind von diesen elitaeren "alten" wohl nur noch ein dutzend oder weniger über.
und mutter natur wird dafür sorgen, dass es in absehbarer zeit noch weniger werden  C--

diese alte elite sollte sich mal an pedder wenden, dass er die technik wieder so umstellt,
dass man sich hier nicht registrieren kann, so wie es vor ca. exakt einem jahr mehrere monate der fall war.  ;]

dass diese elite dabei vergisst, dass sie bald dann nur noch zu viert oder so sind, dies übersehen wir mal jetzt geflissentlich.
wäre sicherlich ein äusserst interessantes forum  ;]


mfg
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Seeteufel

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #139 am: 25. September 2013, 15:16:12 »

Ich war zwar noch nie in Burkina-Faso,aber ich kann mir nicht vostellen,wenn ich mich dort mit Haenden, und Fuessen gegen eine Ausweiskontrolle gewehrt haette,ob ich dann auch noch eine Praemie von 24.000.- Franken,z.B. vom Polizeichef erhalten haette.

Nein, das kann ich mir auch nicht vorstellen. ;D
Nur sollten wir schon versuchen, wenn es denn so war, "eigenes" Fehlverhalten nicht auf diese Weise zu relativieren.
Und eben, wir wissen offenbar überhaupt nicht, wie es wirklich ablief, nur darum mein Einwand...
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Bruno99

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #140 am: 25. September 2013, 17:20:43 »

3. Schweizer Gerichte sind in solchen Fällen absolut unbefangen, die Idioten in Frankreich keineswegs.


Dass du von Gerichten nicht viel haelst, wissen wir bereits von einem anderen Thread.

Wenn du aber das Urteil des hoechsten Gerichtes der CH zynisch in Frage stellst, musst du auch das EGMR Urteil hinterfragen ... klar?
 
Zitat
Sie befand, dass sich die Polizisten angesichts des Widerstands des Mannes richtig verhalten hätten. Das Bundesgericht schloss sich dem an.


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Jean-Jacques Rousseau

Seeteufel

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #141 am: 25. September 2013, 18:41:46 »

Bruno, ich kann auch dieses Urteil in Frage stellen, natürlich, ich habe kein Problem damit.
Aber am Ende heisst es doch, so oder so: Wir wissen alle nicht, wie es wirklich war, oder? ???

Ich war es übrigens nicht, der hier "abschliessende Urteile" gefällt hat, bitte nicht den Spiess umdrehen, danke. ;)

PS "zynisch": "Dass du von Gerichten nicht viel haelst, wissen wir bereits von einem anderen Thread."  ]-[
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boehm

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #142 am: 25. September 2013, 19:38:40 »

Zitat von: shaishai
ist marcel reich-ranicki eigentlich ehrenmitglied? unter welchem nick schrieb er?

Der schrieb unter A.... :-X

Du solltest erst mal lernen, das es eine Groß- und Kleinschreibung gibt.
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Josef

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #143 am: 28. September 2013, 22:48:03 »

Geschichten aus der BRD….

Also ich bin der Josef und wohne in der Deutschen Provinz mit meiner angetrauten 99,9 %.
Sie hatte eine Freundin ebenfalls aus TH; die „Tick“. Tick ein properes Weib, mit einem erwachsenen Sohn in Thailand und einem verstorbenen germanischen Ehemann. Dieser hat ihr neben einer Beamtenpension ein  schuldenfreies  Anwesen nebst einer netten Dorfgemeinschaft hinterlassen.
Tick machte das, was die Thais am liebsten machen „ mit anderen Thais zusammenglucken, quaken,  kochen und essen usw.
Tick kann sich ziemlich sicher in Deutsch ausdrücken und hat auch die Gabe andere Menschen zu umgarnen und für sich einzunehmen. Es war ihr offensichtlich langweilig und sie dachte sich ein Geschäftsmodell aus in dem sie ihre Fähigkeit gezielt einsetzen konnte….sie gründete eine BANK!
In die Ihre „Lands..Frauen“ aber auch willige Sonstige einzahlen und im Bedarfsfall auch Darlehen erhalten  konnten.  Zinsen wurden ebenfalls vereinbart. Die Freundinnen aus der alten Heimat und auch einige Langnasen trauten ihr Ihre (Schwarz-?) Gelder an. War nun jemand kurzfristig nach TH gerufen oder  der alte Kühlschrank gab den Geist auf, musste nicht mehr der Gatten mühsam über-zeugt werden, man hatte eine eigene Quelle.
Das Geschäft funktionierte hervorragend für alle eine WIN-WIN-Situation , bis zu dem Tag, an dem der  Fluß von Frischgeld versiegte. Da alle Bekannten und Verwandten schon ihren Betrag erbracht hatten und einer Kapitalerhöhung nicht mehr zustimmten. Die Blase platzte !!!!!!!
Die Bank war pleite, das Geld war weg. Nachdem man anfing zu rechnen brach  eine Welt zusammen.
Tick hatte mindestens 100.000,00 € (hunderttausend) eingesammelt und veruntreut. Wie sich später herausstellte hatte sie auch ihre Haus bis an die Grenze beliehen.
Was sich in den nächsten Wochen in der Thaigemeinde abspielte, brauche ich hier im Thaikennerfo- rum nicht schildern.
Also zum Deutsche Rechtssystem: Da der Frau Tick keine böse Absicht beim Start zu beweisen ist, ist sie auch Strafrechtlich nicht zu belangen. D.h. alle Gläubiger müssen  einen  „Antrag  auf Erlass eines Versäumnisurteiles“ stellen um einen pfändbaren Titel zu erhalten.
Viele der Einzelforderungen liegen über 5.000,00 € (fünftausend) und werden daher beim Landge-richt verhandelt. Dort besteht Anwaltszwang, also man muß sich einen Anwalt kaufen.
Acht Gläubiger sind nach meiner Erkenntnis diesen Weg gegangen, andere wiederum halten sich total bedeckt, da sie zu Hause noch nicht gebeichtet haben. Die größte Einzelforderungssumme liegt
Bei 27.000,00 € (siebenzwanzigtausend).
Fazit: das Geld ist weg, da unsere Tick zwischenzeitlich die Privatinsolvenz beantragt hat (Pfändbares Einkommen nur bis 1050,00€) und das Haus kurz vor dem Verkauf steht. Wo das Geld geblieben ist total unklar. Von nach Th geschafft, bis hin in der Spielbank verzockt, reichen die Vermutungen.
Also, schaut euren Mädels auf die Finger, da die Dummheit weit verbreitet ist !!

Grüße aus der Bananen-R.D.
Josef
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somtamplara

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #144 am: 29. September 2013, 10:42:00 »

Sehr interessanter Beitrag!
Pilotenspiel / Schneballsysteme und wie sie auch immer heissen.
Laeuft das tatsaechlich immer noch?
Ich kenne diese Geschichten aus der Berliner Thaiszene seit mind. 10 Jahren und bin erstaunt, dass
immer wieder welche drauf reinfallen.
Dabei lief es aber oft darauf hinaus, das "Lek"."Pim" usw. ploetzlich von der Bildllaeche verschwanden und heute
bei den zwei Reisfeldern mit dem Fischteich in Thailand wohnen  ;]

Na ja, es gibt ja auch immer noch Opfer von Huetchenspielern  :-\
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schiene

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #145 am: 29. September 2013, 11:02:52 »

Nun,wenn der Bankhalter und alle die sich beteiligen zuverlässig sind ist das schon ok.Wir machen in einem uns bekannten Kreis schon 4 Jahre mit (sind immer die selben 14 Personen)
Wir lassen uns immer das Geld als letzte auszahlen und haben somit einen sehr guten "Zinssatz" als Gewinn!
Aber es ist schon richtig,wenn man die Leute nicht genau kennt sollte man die Finger davon lassen.
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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #146 am: 11. Oktober 2013, 08:47:54 »


Eine Thailänderin hat in Deutschland keinen Anspruch darauf, die theoretische Fahrerlaubnisprüfung in ihrer Landessprache ablegen zu dürfen. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschieden. (Az.: 3 K 623/13.NW)

http://www.t-online.de/regionales/id_65900198/keine-theoretische-fahrerlaubnispruefung-in-thai.html
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Vimana

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #147 am: 11. Oktober 2013, 18:13:01 »

@ Schiene bitte trotzdem Vorsicht. Meine Frau hat da vor ungefähr 12 Jahren auch mal mitgemacht und gut 12000 (damals) Mark verloren, obwohl sie eigentlich in Gelddingen (für eine Thai) zuverlässig und erfahren ist.
Eine total zuverlässige Restaurantbesitzerin in Mannheim war die Bankhalterin. Eines Tages konnte das Restaurant nicht öffnen. Die Besitzerin mit dem Schlüssel war nicht zu erreichen. Es stellte sich später heraus, dass alles geplant war. Angefangen mit einem Bankkredit für das Restaurant über Privatkredite bis zu diesem Geldverleihkreis. Der Schaden damals waren fast 200000 Mark.
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crazyandy

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #148 am: 11. Oktober 2013, 20:06:25 »

Nun,wenn der Bankhalter und alle die sich beteiligen zuverlässig sind ist das schon ok.Wir machen in einem uns bekannten Kreis schon 4 Jahre mit

versuche es vielleicht über www.auxmoney.de, lesen wie sicher das ist könntest Du ja mal.
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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #149 am: 11. Oktober 2013, 21:02:13 »

Hallo Andy

   
Zitat
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   Was es nicht alles gibt :o :o Ich bin erstaunt
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Gruß Udo
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