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Autor Thema: Gerichtsurteil aus D-A-CH  (Gelesen 91170 mal)

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Ma Prao

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #150 am: 11. Oktober 2013, 22:13:11 »

Könnte eventuell sehr mühsam werden, wenn man dann seinem Geld hinterherrennen darf. Vor allem dann, wenn der Schuldner bereits anderweitig bis über beide Ohren verschuldet ist.
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crazyandy

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #151 am: 20. Dezember 2013, 15:50:26 »

Kölner Staatsanwälte ermitteln wegen Porno-Abmahnwelle

Im Zusammenhang mit der Serie von Abmahnungen gegen Nutzer einer Erotik-Plattform hat die Staatsanwaltschaft Köln ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet.

http://web.de/magazine/digitale-welt/sicher-im-netz/18450258-koelner-staatsanwaelte-ermitteln-porno-abmahnwelle.html#.news_spotlight.Redtube:%20neue%20Ermittlungen.491.1068

klar auf der Seite war keiner von uns  {-- {;, allerdings ich zum Glück echt nicht, nur so zur Warnung und natürlich das nicht gleich jede Mahnung bezahlt werden muss.
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Josef

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Re: Wirtschaft Thailand 2012 bis ...
« Antwort #152 am: 28. Februar 2014, 00:12:10 »

Neues aus der Anstalt !!!

EU-Gericht: Deutschland muss Asyl-Bewerbern Wohnung zahlen
Deutsche Wirtschafts Nachrichten  |  27.02.14, 12:10     |  93 Kommentare
EU-Staaten müssen den Asyl-Bewerbern ab dem ersten Tag ihres Antrags eine Wohnung zur Verfügung stellen. Sollte der Staat keine Unterkunft stellen, müsse er den Bewerbern ausreichend Geld für die Anmietung einer privaten Wohnung geben, so das Urteil des EuGH.

der fröhliche Gruß an Euch bleibt mir im Halse stecken

Josef
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Bruno99

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #153 am: 22. Juli 2014, 22:54:51 »

 C--   Amtlich bewilligter Hanfanbau...    allerdings nicht fuer jedermann 

http://www.tagesanzeiger.ch/leben/gesellschaft/Schwerkranke-duerfen-Cannabis-anbauen/story/29006004

Zitat
In Einzelfällen können Schmerzpatienten in Deutschland darauf hoffen, künftig Cannabis zu Therapiezwecken selbst anzubauen.
Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln soll sich das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm) erneut mit entsprechenden Anträgen zum Eigenanbau der Droge befassen.
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Jean-Jacques Rousseau

jock

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #154 am: 24. Juli 2014, 11:28:10 »

Es hat einige Muehe gekosten,den deutschen Studenten Josef S. zu einem
Jahr Gefaengnis zu verurteilen.

Josef S. war als Demonstrant gegen eine Tanzerei der Burschenschaftler an-
gereist und bei der Demonstration verhaftet worden.

4 Monate sass er in Untersuchungshaft und hatte eben jetzt seinen Prozess.

Obwohl es keinen stichhaltigen Beweis gibt,weder konnte durch Videoaufnahmen
noch durch Indentifikation durch die Polizeibeamten belegt werden,dass er an Gewalttaten be-
teiligt war,wurde er verurteilt.

Der Grundsatz "in dubio pro reo" wurde mit Fuessen getreten und fuer die Ver-
urteilung ein Paragraph herangezogen,der als totes Recht galt.

Landsfriedenbruch nennt sich dieser Paragraph und kein einziger heute lebender Jurist kann
sich daran erinnern,dass dieser jemals angewandt wurde.
Der Sinn dieses Gesetzes ist darauf ausgerichtet,dass man eine Handhabe zu einer
Verurteilung  hat,wenn marodierende Soldaten die Zivilbevoelkerung bedraengen.

Bezeichnend ist auch,dass das Urteil vorsieht,dass von dem einem Jahr 8 Monate be-
dingt ausgesprochen wurden und die restlichen 4 Monate unbedingt .Das hat den Vor-
teil,dass damit keine Haftentschaedigung bezahlt werden muss.

Ein weiterer Vorteil fuer den Staat liegt darin,dass mit Hinblick auf dieses Gesetz,
Demonstranten jederzeit belangt werden koennen um" Friedshofsruhe" einkehren zu lassen.

Wieder ein Sargnagel mehr in das Vertauen der Justiz in Oesterreich.


Jock



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Suksabai

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #155 am: 24. Juli 2014, 18:09:41 »

Es hat einige Muehe gekosten, den deutschen Studenten Josef S. zu einem Jahr Gefaengnis zu verurteilen. Josef S. war als Demonstrant gegen eine Tanzerei der Burschenschaftler angereist und bei der Demonstration verhaftet worden.

Selber schuld! Was tut ein Germane in Österreich bei einer Unmutskundgebung! Ohne jetzt näher auf die Umstände der Verhandlung eingehen zu wollen, "Berufsdemonstranten" haben auch in A schon genug Sachschaden und Unkosten verursacht, ich sehe das Urteil endlich einmal als Signal an die linkslinken Randalierer, dass sie in Zukunft nicht mehr ungestraft davonkommen.

Auch die "Rechten" haben ein Recht auf freie Ausübung ihrer Gebräuche, solange sie im gesetzlichen Rahmen sind.
Nebenbei bemerkt, die Linken glauben ja, das Demonstrationsrecht gepachtet zu haben, die protestieren ja auch gegen die einzige nicht defizitäre Veranstaltung der Wiener Staatsoper, wie bescheuxrt muss man da sein!

lg
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Ich kann, wenn ich will. Und wer will, dass ich muss, der kann mich mal !

jock

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #156 am: 24. Juli 2014, 18:51:14 »

@Suksabai

Was tut ein Germane in Oesterreich bei einer Unmutskundgebung ?

Nun ja,er nimmt sein Recht wahr,zu demonstrieren.Es ist Auslaendern
ja nicht explizit verboten.Es ist auch nicht verboten,dass Auslaender in
Oesterreich eine Demonstration abhalten,wenn sie nur die Formalien ein-
halten.

Das Recht auf Demonstration ist ein gewichtiges "Grundrecht "und sollte
heilig sein.

Aus welchen Grund willst du dem Studenten das Recht abstreiten ?

Das ist nur die eine Frage,die andere ist,wieso wird jemand verurteilt,dem man
nicht nachweisen kann,eine Straftat begangen zu haben.

Die Indizien die man vorschiebt in Verbindung mit dem Strafbestand des Lands-
friedensbruch,sind geeignet,jede zukuenftige Demonstration von vornherein zu
kriminalisieren,wenn man es will.

Klar ist auch,dass Berufsdemonstrierer aus Deutschland angereist sind und be-
traechtlicher Schaden im Zuge der Demonstration entstanden ist.

Es ist aber Aufgabe der Ordnungskraefte,dies zu verhindern bzw. Taeter fest-
zunehmen und der Gerichtsbarkeit zuzufuehren.

Das kostet einiges an Aufwand und Geld und nicht selten bleiben verletzte Polizisten
zurueck.

Und jetzt ist es eine Abwaegungssache,ob unserer Gesellschaft das Demonstrations-
recht mehr wert ist ,als ein allfaelliger Schaden.

Jock
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arthurschmidt2000

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #157 am: 24. Juli 2014, 19:16:07 »

Immerhin haben wir nun ja einen Präzedenzfall.

Ob der auch hier Anwendung findet? 

Wie SPON berichtet, wurde ein Testspiel des israelischen Fußballklubs Maccabi Haifa im österreichischen Bischofshofen … am Mittwochabend nach einem Platzsturm abgebrochen ... Sechs Minuten vor Ende der Partie gegen den OSC Lille waren etwa 20 Zuschauer mit Fahnen Palästinas auf den Rasen gestürmt. Einige Spieler der israelischen Mannschaft wurden von den Zuschauern angegriffen.

http://www.spiegel.de/sport/fussball/maccabi-haifa-kanzler-werner-faymann-verurteilt-angriff-a-982658.html
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Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen.

Suksabai

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #158 am: 24. Juli 2014, 23:30:32 »

Immerhin haben wir nun ja einen Präzedenzfall.
@jock
Ja, und das obige finde ich gut, ob es jetzt den richtigen getroffen hat oder nicht. Wie kommen Anrainer dazu, dass ihr sauer verdientes Eigentum durch (mitunter importierte) "Berufs"-Vandalen zerstört wird?
Ausserdem, was kann einen Deutschen stören, wenn in Österreich althergebrachtes Brauchtum gepflegt wird (übrigens sehr diszipliniert!). Burschenschaften sind historisch gewachsene Vereine, die nach aussen hin wie erwähnt agieren und intern genauso wie Rote Falken und SJ Seilschaften bilden.

Ich bin nicht gegen Demonstrationen und Meinungskundgebungen, doch bitte in einem zivilisierten Rahmen und nur von denen, die es auch angeht!

lg

P.S.: wie heisst es so schön in Österreich: "Mitgefangen - mitgehangen!", wahlweise "warst net auffegstign, warst net obegfoin!"

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dart

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #159 am: 04. September 2014, 06:32:43 »

Hohe Schulden können den Reisepass kosten

Böse Überraschung nach dem Urlaub: Ein 60-Jähriger schuldet dem Staat mehr als 500.000 Euro, bei seiner Rückkehr aus Thailand wird sein Reisepass eingezogen. Zurecht, urteilte das Verwaltungsgericht Berlin nun....

http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/urteile-entscheidungen/urteil-hohe-schulden-koennen-den-reisepass-kosten/10649012.html
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Bruno99

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #160 am: 02. Juli 2015, 22:53:52 »

Zitat
Neben Geldstrafe und Busse bekam D. zwei Jahre auf Bewährung.

und das nach einem Totschlag   {+

http://www.blick.ch/news/schweiz/toedlicher-streit-in-schaffhausen-gast-erschlaegt-kellner-wegen-blutigem-lamm-id3929848.html

kleines Detail am Rande, der Schlag ins Gesicht bescherte dem Gast ebenfalls eine Verletzung:

Zitat
D.s Verteidiger sprach vor Gericht von «unglücklichen Kausalzusammenhängen» und sagte, der Faustschlag sei nicht übermässig hart gewesen – das, obwohl sich sein Mandant dabei den Mittelhandknochen brach.
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Khun Tan

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #161 am: 08. September 2015, 13:42:40 »

Zwei Jahre auf Bewährung für den mehrfachen sexuellen Missbrauch eines Kleinkindes. Unfassbar!  {/ {[

http://www.svz.de/lokales/prignitz/empoerung-ueber-urteil-haelt-an-id10653281.html
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Suksabai

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #162 am: 08. September 2015, 14:43:11 »

Zwei Jahre auf Bewährung für den mehrfachen sexuellen Missbrauch eines Kleinkindes. Unfassbar!

Schade, dass es nicht mehr von denen gibt:

http://www.krone.at/Welt/Biker_schuetzen_Opfer_von_Kindesmissbrauch-Rocker_mit_Herz-Story-452965

Übrigens: auch die "bösen" Rocker sorgen für Schutz und auch Sühne bei Kindesmissbrauch!  >:

lg
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Boy

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #163 am: 09. August 2016, 15:49:54 »

Freispruch für NPD-Politiker - Der Holocaust als „böse Mär“

Ein Skandalurteil erster Klasse: Das Oberlandesgericht in Naumburg spricht den NPD-Politiker Hans Püschel frei, der den Holocaust als Märchen hinstellt...

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/freispruch-fuer-npd-politiker-hans-pueschel-14372152.html
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Narrenhände beschmieren Tische und Wände

Burianer

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #164 am: 10. August 2016, 07:08:14 »

verschoben  in anderen Thraed  RENTE  ,   {+  sorry
 neu
Zitat
 
Magen-Darm-Virus auf Reisen

Urlauber muss Schuld nachweisen
 
 Während des Urlaubs krank zu werden ist übel. Weisen noch andere Gäste desselben Hotels dieselben Symptome auf, liegt der Verdacht nahe, dass die Herberge verantwortlich ist und in die Pflicht genommen werden kann. Doch der Nachweis ist schwierig.
   
  wie kann man das nachweisen, wenn es einen erst am naechsten Tag schlecht geht ?
  http://www.n-tv.de/ratgeber/Urlauber-muss-Schuld-nachweisen-article18373561.html   
« Letzte Änderung: 10. August 2016, 07:15:24 von Burianer »
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