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Autor Thema: Gerichtsurteil aus D-A-CH  (Gelesen 91210 mal)

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jorges

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #315 am: 27. Oktober 2018, 19:26:06 »

"Schon laenger" in ihrem ureigenen Land lebende als Koeterrasse zu bezeichnen, ist dann aber schon gesetzeskonform, wenns nur ein Mohammedaner sagt.

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und bruederlich wie ein Wald
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Benno

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #316 am: 27. Oktober 2018, 20:19:22 »


"Köterrasse": Warum Inländer straflos beschimpft werden dürfen


Symbolfoto deutsche Familie: Pixabay

Ein Urteil erregt Aufsehen: In Deutschland beleidigt ein türkischer Funktionär, Ex-Grünen-Kandidat und ehemaliger Leiter eines Integrationsvereins die Deutschen pauschal als „Köterrasse“. Nun hat die Staatsanwaltschaft Hamburg das Verfahren eingestellt – und die Begründung ist kurios.

Ein Kommentar von Philipp Fehrerberger

Was hat der Herr Malik Karabulut genau gesagt?

– er leitete vier Jahre lang den Verein „Türkischer Elternbund“ – störte sich an der im Sommer 2016 ergangenen Resolution des deutschen Bundestags zum Völkermord an den Armeniern. Daraufhin beschimpfte er Deutsche auf Facebook pauschal als „Köterrasse“ oder auch „Hundeclan“, so die Übersetzungen – denn sein Beitrag war auf Türkisch verfasst.

Er schrieb weiters: „Von ihren Händen fließt immer noch jüdisches Blut. Es hat bislang weltweit kaum ein zweites Volk gegeben, welches Menschen derart verachtet, massakriert und erniedrigt hat. Ihr nennt uns Bösewichte und wir schweigen.“ Und dann: „Erhofft sich Türkei noch immer etwas Gutes von diesem Hundeclan? Erwarte nichts Türkei, übe Macht aus! Sie haben nur Schweinereien im Sinn. Möge Gott ihren Lebensraum zerstören.“

Konkret ging es also  – wie auch für jeden Laien unschwer zu erkennen – um den Straftatbestand der Volksverhetzung. Dieses Verfahren wurde nun eingestellt.

Der Gesetzestext
Der Tatbestand der Volksverhetzung liest sich in Deutschland recht ähnlich wie in Österreich.

§ 130 StGB Volksverhetzung lautet:

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

gegen eine nationale, rassische, religiöse … Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt…,
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, … wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe … beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Die kuriose Begründung: Deutsche sind keine „Gruppe“
Im Detail lautet die Begründung der Staatsanwaltschaft Hamburg: „Es muss sich um eine Gruppe handeln, die sich durch irgendein festes äußeres oder inneres Unterscheidungsmerkmal als äußerlich erkennbare Einheit heraushebt.“  Für die Bezeichnung „Deutsche“ treffe das nicht zu, da diese sich nicht „als unterscheidbarer Teil der Gesamtheit der Bevölkerung abgrenzen lässt“.

Die Erklärung für Menschen mit Hausverstand: Deutsche sind kein Volk.

Es gibt zwar „Türken“ aber keine „Deutschen“. Oder: Es gibt ein Volk der „Türken“, aber nicht ein Volk der „Deutschen“. Oder: Unter „Deutschen“ versteht man Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft, unter „Türken“ aber nicht nur Menschen mit türkischer Staatsbürgerschaft, sondern eine nach „festen äußeren oder inneren Unterscheidungsmerkmalen“ definierte Gruppe. Der Grund? Niemand weiß es. Auch weiß niemand, welche Merkmale die Staatsanwaltschaft Hamburg damit genau meint.

Interessant wäre in diesem Zusammenhang auch, wie eine Staatsanwaltschaft dann etwa dem Türkischen Volk solche „Merkmale“ zuschreiben würde (die Deutsche offenbar nicht haben), ohne dabei gegen ihre eigenen politischen korrekten Anti-Rassismus-Vorgaben zu verstoßen, nach denen sie regelmäßig Personen anklagt. Denn Beleidigungen in diese Richtung sind ja dann doch strafbar.

Wie ist das dann mit in Deutschland geborenen Menschen mit türkischem Migrationshintergrund? Wie bei eingewanderten Türken, die im Nachhinein die Staatsbürgerschaft erhalten haben? Wäre es nicht deutlich einfacher, alle gleich zu behandeln, wie es das deutsche Grundgesetz vorsieht?

Droht Österreich der selbe Schmarrn?

Der österreichische § 283 StGB „Verhetzung“ liest sich auszugweise sehr ähnlich:

1) Wer öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird,

zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den vorhandenen oder fehlenden Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer körperlichen oder geistigen Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder zu Hass gegen sie aufstachelt,
in der Absicht, die Menschenwürde anderer zu verletzen, eine der in Z 1 bezeichneten Gruppen in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, diese Gruppe in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, oder…
ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

Auch hier: Der Gruppenbegriff. Viele werden sich jetzt fragen: Muss man fürchten, dass in Österreich wegen dem sehr ähnlichen Gesetzestext die Staatsanwaltschaften genauso vorgehen werden?

Was bisher schon mal gesagt werden kann: Urteile gegen Migranten, die Inländer beschimpft haben, sucht man auch bei uns vergeblich.

„Präjudizielle Wirkung“: Was ist das?

Faktisch entfaltet ein Urteil nur für den konkreten Einzelfall Recht. Allerdings orientieren sich die Gerichte in der Rechtspraxis an der Rechtsprechung anderer Gerichte – besonders von Höchstgerichten. Das nennt sich juristisch „Präjudizielle Wirkung“. Regelmäßig kommt es auch vor, dass sich etwa der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) an Urteilen des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) orientiert. Dass sich österreichische Staatsanwälte an der Vorgehensweise der Hamburger Staatsanwaltschaft orientieren, ist also durchaus denkbar.

Deutschland hat sich abgeschafft

Bei Nichtjuristen entfaltet eine solche Vorgehensweise auch eine Wirkung – nämlich Wut und Unverständnis. Kein rational denkender und am Boden gebliebener Mensch versteht, warum „Scheis.s Türke“ eine strafrechtlich relevante Beleidigung sein soll, „Scheis.s Deutscher“ oder „Scheis.s Österreicher“ aber nicht – Zurecht!

Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland lautet: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“

Für die Staatsanwaltschaft Hamburg sind aber Migranten gleicher als Deutsche.

Was noch übrig bleibt ist ein Appell an die österreichische Judikative, den Hausverstand nicht genauso abzugeben wie die Kollegen aus Deutschland.

Quelle: https://www.wochenblick.at/deutsche-duerfen-ab-sofort-koeterrasse-genannt-werden/
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In einer Zeit des Universalbetruges ist die Wahrheit zu sagen eine revolutionäre Tat (George Orwell)

franzi

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #317 am: 13. Dezember 2018, 05:45:56 »

Die schweizer Gerichtsbarkeit scheint sich inzwischen nicht mehr viel von der DAler zu unterscheiden.

Zitat
»Sprechverbot, Beweisverbot, Verteidigungsverbot« - Freispruch von Ivo Sasek www.kla.tv/12904
23.08.2018


               Freispruch für Ivo Sasek. Sasek wurde am 21. August 2018 von Schweizer Gericht vom Vorwurf der Rassendiskriminierung und Holocaustleugnung befreit. Was bisher geschah:

Am 24. November 2012 ließ Kla-TV- und AZK-Gründer Ivo Sasek die ehemalige Strafverteidigerin Sylvia Stolz an der 8. AZK sprechen. Inhalt ihres Referats war ihr persönlicher Erfahrungsbericht, in dem sie schilderte wie sie einen Mandanten wegen Bestreitung des Holocausts verteidigen sollte, ihr aber vom Gericht spontan ein Beweisverbot, dann ein Sprechverbot und schließlich ein absolutes Verteidigungsverbot auferlegt wurde. Weil Sylvia Stolz ohne Rücksicht auf eigene Verluste an ihrer Berufspflicht festhielt, widersetzte sie sich der richterlichen Verfügung und wurde, noch plädierend, von Sicherheitskräften aus dem Gerichtssaal getragen. Dann wurde sie angezeigt und für diese Tat dreieinhalbjährig hinter Gitter gebracht. Nach Verbüßung ihrer dreieinhalb jährigen Strafe schilderte Sylvia Stolz ihre Erfahrungen bei der 8. AZK und wurde deshalb gleich abermals verklagt und zu weiteren 18 Monaten Gefängnis verurteilt, wogegen sie seit nun aber fast 6 Jahren wiederholt Berufung eingelegt hat. Aber auch Ivo Sasek wurde von den Schweizer Rechtsanwälten David Gibor und Daniel Kettiger mit Strafanzeigen überzogen, so dass die Staatsanwaltschaft Sasek am 21. August 2018 mit einem Strafbefehl vor Gericht zog – wegen Rassendiskriminierung und Mithilfe zur Holocaustleugnung.

Ivo Sasek verteidigte sich an besagtem 21. August 2018 ohne Anwalt selbst vor Gericht und erzielte  einen Freispruch! Die öffentliche Gerichtsverhandlung fand in einem bis zum letzten Platz besetzten Gerichtssaal statt. Verschiedene Medienvertreter waren anwesend. Letztere erlebten den richterlichen Freispruch somit live mit. Ivo Sasek ist nun rechtskräftig von jedem Vorwurf der Rassendiskriminierung und Holocaustleugnung befreit. Diese Unschuldsbekräftigung bedeutet auf der anderen Seite, dass sowohl die Strafanzeigen seiner Ankläger Daniel Kettiger und David Gibor, als auch der daraus resultierende Strafbefehl durch die Staatsanwaltschaft nicht rechtens waren. So wurden alle erhobenen Bussen, Anwalts- und Gerichtskosten gegen Ivo Sasek auf die Staatsanwaltschaft, bzw. den Schweizer Staat abgewälzt. Während nun alle Androhungen gegen Ivo Sasek rechtmässig fallen gelassen wurden, verbleibt dennoch – und dies ist die schlechte Nachricht – der böse Nachruf durch den widerrechtlichen Rufmord vorschneller Massenmedien. Denn sämtliche Medien hätten so lange an der Unschuldsvermutung festhalten müssen, bis dass ein Gericht ordnungsgemäss eine Schuld festgestellt hat. Doch dies hat genau am 21.8.2018 das 1. Mal überhaupt stattgefunden. Einmal mehr brachten es Massenmedien widerrechtlich fertig, Kla-TV-Gründer Ivo Sasek im gesamten deutschsprachigen Raum vorlaut und vor allem vorschnell als verurteilter Straftäter zu brandmarken: natürlich wie immer gewürzt mit diskriminierendn Schandtiteln wie etwa Sektenguru, Sektenchef oder zumindest Sektenprediger, der sich der Rassendiskriminierung schuldig gemacht habe:

Weil Sasek´s Gegendarstellungen seit Jahrzehnten von allen Mainstream-Medien konsequent verweigert werden, nimmt Kla-TV seine Zuschauerschaft in den kommenden Tagen wieder einmal auf eine kleine Reise mit. Begleiten Sie uns auf dieser Reise und erleben Sie hautnah, wie unsere sogenannten Staats-und Qualitätsmedien ticken. Die Reise beginnt gleich jetzt, mit einer kleinen Rückschau  auf das was war, und mit welchen Worten Kla-TV-und AZK-Gründer Ivo Sasek nach vergeblichen Beweisanträgen an die Staatsanwaltschaft dann schliesslich an seine 3 Richter gelangt ist. Weiter geht später die Reise, wenn Sasek seinen Freispruch an die Verleumder-Medien heranträgt und sie wieder einmal zu einer rechtmässigen Veröffentlichung aufruft. Wir wollen miteinander beobachten, wie sie im Einzelnen damit umgehen. Werden sie ihre Verleumdungskampagnen einsehen und bereuen? Werden sie ihre Irrtümer und Lügen berichtigen und irgendwie versuchen, den entstandenen Schaden wiedergutzumachen? Antworten dazu erwarten Sie in den kommenden Tagen – hier bei Kla-TV.
Gibt noch mehr, man kann sichs auch als Video anschauen.

https://www.klagemauer.tv/2018-08-23

Mir neu, dass auch die Schweiz dem juedischen Nachdenk/forschungsparagrafen HL anwendet.

fr
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Wenn ich nur "hier" schreibe, meine ich Nakhon Si Thammarat und Umgebung

Lung Tom

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Re: Sprüche, die zum Nachdenken anregen könnten..:
« Antwort #318 am: 15. Dezember 2018, 19:42:56 »

   
Was würden Sie von einem Strafrichter halten, der ausnahmslos jeden Angeklagten verurteilt?


Oder ausnahmslos jeden freispricht?


Man würde sich fragen, ob dieser Mensch für das Richteramt geeignet ist.


Der EuGH winkt alles durch, was EU-Staaten, der EU selbst, der EZB und anderen dient.

Und wieder eines der sensationellen Urteile des EuGH: „Deutscher Rundfunkbeitrag ist rechtens.“

Und vor ein paar Tagen „urteilte“ der EuGH: „Anleihenkäufe der EZB sind rechtmäßig„.

Furchtbar.

Naja, die nationalen Gerichte sind da auch keinen Deut besser.....


Quelle:
https://heerlagerderheiligen.wordpress.com/2018/12/13/was-wuerden-sie-von-einem-strafrichter-halten-der-ausnahmslos-jeden-angeklagten-verurteilt/
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boehm

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #319 am: 15. Dezember 2018, 20:13:51 »

Ja, wir brauchen wieder Richter Gnadenlos...

Wo ist der eigentlich hin??

Ronald Schill war mal ein guter Richter, ging dann in die Politik, und nu isser wech...

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwjL_d729KHfAhVBgI8KHQWpB9YQFjAAegQIDRAB&url=https%3A%2F%2Fde.wikipedia.org%2Fwiki%2FRonald_Schill&usg=AOvVaw0D0J32_AddcgBC7AEZUvjy

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Dantos

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #320 am: 15. Dezember 2018, 20:25:06 »

Ja, wir brauchen wieder Richter Gnadenlos...

Wo ist der eigentlich hin??

Rio Zuckerhut.
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boehm

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #321 am: 15. Dezember 2018, 20:26:57 »

Hab es auch gerade gelesen..., na ja, der ist schlau, wie wir hier auch...  ;]
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Lung Tom

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #322 am: 25. Dezember 2018, 18:58:33 »


Gerade zum Fest der Nächstenliebe wäre eine Realisierung dieses Wunsches ein schoenes Zeichen gewesen. Aber wer darauf hofft, dem ist nicht mehr zu helfen.
Für Deutsche, und vor allem für deutsche Patrioten, gibt es keine Gnade:



Mehr verkneife ich mir hier. Aufschlussreich die angegebene Internet-Seite.

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Bruno99

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #323 am: 31. Dezember 2018, 08:15:10 »

Dass solche Taeter mit 4 Jahren Gefaengnis fuer ihre Taten "belohnt" werden, muss fuer das Opfer wohl blanker Hohn sein.

Das Kriminalgericht Luzern hat einen Mann (46) wegen mehrfacher Vergewaltigung verurteilt. Er muss über vier Jahre ins Gefängnis.

https://www.20min.ch/schweiz/zentralschweiz/story/Mann-vergewaltigt-Nichte--14--mehrmals-22884719

Zitat
Der Küchen-Officemitarbeiter soll die Taten in den Jahren 2013 und 2014 begangen haben, als seine damals rund 14-jährige Nichte als «Pflegekind» bei ihm wohnte.
Laut der Anklage zeigte er dem Mädchen Porno-Videos, berührte sich vor ihr im Intimbereich und forderte sie zum Mitmachen auf.
Vor den Sommerferien 2013 soll er sie dann gegen ihren Willen anal sowie zwei Mal vaginal penetriert haben.
Im Herbst des Folgejahres verabreichte er dem Opfer einen Tee mit starken Beruhigungsmitteln, wodurch sie widerstandsunfähig wurde und er Geschlechtsverkehr vollzog.
    {/

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Wer Politik und Moral auseinander halten will,
versteht von beidem nichts.
Jean-Jacques Rousseau

jock

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #324 am: 31. Dezember 2018, 11:17:48 »

Das vorlaeufige Urteil lautet auf 4 Jahre und 5 Monate und blieb damit nur
7 Monate unter der Strafforderung des Staatsanwalts.

Zudem ist das Urteil nicht rechtskraeftigt und kann von der Oberinstanz noch
erhoeht werden.

Vielleicht sollte man auch wissen,dass der Strafrahmen in CH,D und A gleich
hoch fuer Vergewaltigungsdelikte ist,naemlich zwischen 1 und 10 Jahren.

In der Schweiz ist die Mindesstrafe fuer Vergewaltigung an Kindern 7 Jahre Haft.

Eine 13 jaehrige gilt aber nicht mehr als " Kind".

Um von Thailand aus das Urteil (wenn es rechtskraeftig geworden ist) zu werten,
muss man den gesamten Verfahrensakt kennen und Bescheid wissen,wie sehr
Milderungs-oder Verschaerfungsumstaende durchgeschlagen haben.

Zuletzt wird sich ein Richter bei der Urteilsbemessung auch danach orientieren,wie
die anderen,vergleichsbaren Vergewaltigungsfaelle beurteilt worden sind..

Ein Richter "Gnadenlos",der stets zum obersten Strafrahmen tendiert,wird bald in
Ungnade fallen,wenn es auffaellt,dass seine Urteile alle beeinsprucht werden und
somit Zusatzarbeit fuer den nachfolgenden Senat schafft.

Jock
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Suksabai

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #325 am: 31. Dezember 2018, 11:35:09 »



@jock

was das Urteil betrifft, muss ich dir recht geben.

Hier scheitert härtere Bestrafung am Strafrahmen und an der ungenügenden Differenzierung dessen, ob einfaches Vergehen oder mehrmaliges.

Überhaupt sind m.E. die Strafen in unserer westlichen Welt ungenügend (speziell aus der Sicht des Opfers und dessen Angehörigen),

es wird immer auch der Aspekt der Resozialisierung mit berücksichtigt - was in meinen Augen speziell bei Sexual- und Gewaltdelikten Nonsens ist.

Die Crux bei der Sache ist die, dass es mitunter schon vorgekommen sein soll, dass Halbwüchsige eine "lebhafte Fantasie" entwickeln -

was ich ausdrücklich für diesen Fall nicht behaupten will!

ICH möchte in solchen Fällen nicht der Richter sein, es wird immer wieder jemand geben, dem diese Urteile missfallen...

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Ich kann, wenn ich will. Und wer will, dass ich muss, der kann mich mal !

jock

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #326 am: 27. Januar 2019, 15:44:44 »

14 Jahre Haft fuer die Praesidentin des "Staatenbundes Oesterreich" und 10 Jahre
fuer ihren Stellvertreter.

Nicht rechtskraeftig,da Rechtmittel angemeldet wurden und es ist zu erwarten,dass
die Strafhoehe herabgesetzt wird.

Das ist ein gewaltiges "Schmalz",das sie und ihr Stellvertreter ausgefasst haben,doch
was haben sie verbrochen ?

War es der Befehl an das Bundesheer,die Regierungsmitglieder zu verhaften,war es die
Bitte an Herrn Putin,doch gelegentlich in Oesterreich einzumarschieren ? Oder waren
es erboste "Buerger" des Staatenbundes,die ihre KFZ abgemeldet und die Nummern -
schilder zurueckgegeben haben,stattdessen eigene Nummernschildern des Staatenbund-
es erwarben,aber von der Polizei dafuer bestraft wurden ?

War es der Gewerbetreibende,der die Schnauze von den Behoerden gestrichen voll hatte,
den Gewerbeschein zurueckgab und ohne jede Konzession oder Steuernummer "frei"ar-
beitete,aber dadurch von der Betriebsstilllegung bedroht war ?

Ja,der Bericht handelt von den "Freibuergern"oder " Freemen" von Oestereich.

Davon soll es ein paar Tausend geben,die Staat,Behoerden und Gesetze ignorieren und
in Deutschland sich sogar bewaffnet haben,was schon zu Ungluecken kam.

Diese Urteile ( es waren noch einige andere Personen angeklagt) fuehrte zu einem erfreu-
lichen Effekt.

Bei Beginn des Prozesses,der im Oktober 2018 begann,waren sowohl vor Ort als auch in
den sozialen Medien,zahlreiche Sympatisanten und Unterstuetzer zu bemerken,die laut-
hals/schriftlich ihren Unmut ueber das Vorgehen der Firma Oesterreich,die den Rothschilds,
Soros und den USA gehoert,aeusserten.

Seither ist auf dieser Front Ruhe eingetreten und Grund dafuer ist,dass der Rechtsstaat die
Krallen gezeigt hat.

Morgen schon werden sie ihre Autos wieder anmelden und beim Nummernautomaten eine
Nummer ziehen,wenn sie ihr Gewerbe wieder anmelden.

Hartnaeckige werden die Kosten jedoch in den USA im Schuldenregister anmelden und so-
bald die Bestaetigung vorliegt,eine Anwaltskanzlei auf Malta beauftragen,die(manchmal)
astronomischen Summen,einzutreiben.

Jock
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Lung Tom

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #327 am: 12. März 2019, 21:27:17 »


Ist hier wie drüben interessant - ob wohl eine "wasserdichte" Verfügung hilft ?


Bundesgerichtshof klärt

Haften Ärzte für sinnloses Leiden am Lebensende?

https://www.morgenpost.de/vermischtes/article216642981/Haften-Aerzte-fuer-sinnloses-Leiden-am-Lebensende.html

Wie bei Allem, Hauptsache die Kasse der Industrie klingelt.... {:}

Urteil folgt...
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kiauwan

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #328 am: 16. März 2019, 21:26:16 »

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Bruno99

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #329 am: 20. März 2019, 13:13:07 »

Besinnen sich manche Gerichte und kommen langsam vom Taeterschutz weg?

Das Zürcher Obergericht hat eine 38-jährige Frau von der Elfenbeinküste wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt.

https://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/eine-tat-die-punkto-vorgehen-und-brutalitaet-ihresgleichen-sucht/story/10096355

Zitat
Im November 2015, zu einer Zeit, als die Frau von der Elfenbeinküste auf den Entscheid wartete, ob ihr abgelehntes Asylgesuch noch einmal in Wiedererwägung gezogen wird, sollte sie vom Durchgangszentrum in Embrach in die Notunterkunft Adliswil verlegt werden.

Als sie davon erfuhr, versuchte sie bei einer Psychiaterin und einer Gynäkologin erfolglos, für die gut 30 Kilometer ein Reiseunfähigkeitszeugnis zu erhalten, weil sie nicht schon wieder zügeln wollte. Und so unternahm sie am Tag der Abreise keinerlei Anstalten, ihre Sachen zu packen.

Als eine 26-jährige Betreuerin in ihr Zimmer kam, um ihr beim Packen zu helfen, nahm die Frau aus ihrem Schrank einen 43 cm langen Gertel, der eine 31 cm lange, sehr scharfe Klinge aufwies. Damit schlug sie etwa zwanzigmal auf Kopf, Rumpf und Extremitäten ihres Opfers ein.

Die Schläge waren so heftig, dass die Klinge teilweise fast 15 Zentimeter in den Körper eindrang. Beim Schädeldurchstich wurde das Gehirn nur um wenige Millimeter verpasst. Die lebensgefährlich verletzte Betreuerin erlitt 21 verschiedene Stich- und Schnittwunden.
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