BILD KONTRA VERFASSUNGSGERICHTKarlsruhe war zu maulfaul...Das Bundesverfassungsgericht sichert mit seiner Rechtsprechung die Pressefreiheit. In eigener Sache gab sich Karlsruhe gegenüber einer „Bild“-Journalistin allerdings zugeknöpft. Das hat das Verwaltungsgericht nun sanktioniert.