Ich sehe das wie "Thai.max", kann mich aber auch "Otto-bkk" nicht ganz verschließen, d.h. es sollte geklärt werden.
Wo kein Kläger da kein Richter hatte ich auch schon bemerkt - wer soll schon mitbekommen, was man in seiner Bude am PC macht - aber wie der Zufall so spielt vielleicht doch und dann "Blacklist" oder doch legal.
Meine Meinung ist immer noch, dass das so einfach nicht legal machbar ist und auch der Modeschöpfer in NY hat dort mit Sicherheit eine Firma angemeldet - wenn man es ganz genau betrachtet, ist das Schreiben eines Buches ebenso Arbeit wie z.B. Tauchlehrer oder Reiseleiter nur eben anders.
Das viele in Thailand "freiberuflich" im privaten Büro ohne WP arbeiten und noch keine Probleme hatten heißt noch lange nicht, dass das legal wäre.
Wenn eine Thai schon lange Zeit unbemerkt Geld aus der Firmenkasse abzweigt und das auch viele andere unbemerkt machen, heißt das ja auch nicht, dass das legal wäre.
Eben habe ich mit einem Bekannten, der hier mit WP als Reiseleiter arbeitet gesprochen, und der meinte, das alles was nicht explizit verboten wäre, eben erlaubt ist......hm.....doch arbeiten ohne WP ist verboten, d.h. es ist eine Frage der Definition.
Hier ein Auszug aus einer Abhandlung aus www.leben-in-thailand.de dazu :"Ein Ausländer braucht in Thailand zum legalen Arbeiten eine Arbeitsgenehmigung. So wie ein Ausländer in Deutschland auch, nur ist diese in Thailand ungleich schwieriger zu kriegen.
Wer in Thailand beim Arbeiten ohne dieses kleine blaue Buch erwischt wird, geht gleich erstmal in den Knast, Punktum! Da kann man dann bleiben bis zu einer Verhandlung oder man bezahlt eine Kaution um rauszukommen und wird anschließend des Landes verwiesen, so einfach ist das. Diese Kaution bewegt sich meistens zwischen 2000,- und 4000,- Euro aber nach oben sind keine Grenzen gesetzt.
Die Definition ob man nun arbeitet oder nicht, wird übrigens von dem jeweiligen Immigrations oder Polizeibeamten festgelegt der einen festnagelt, nicht von dem Ausländer selbst.
Sprüche wie "Ich arbeite ja nicht" wie sie von vielen Barbesitzern zu hören sind, werden da sehr schnell Lüge gestraft.
Eine Arbeitsgenehmigung ist auch nicht zu verwechseln mit dem sogenannten Business Visa, dem Non Immigrant "B". Dieses Visa ist nur eine der Voraussetzungen für eine Arbeitsgenehmigung."So oder so ähnlich dürfte die Realität aussehen, wobei es freilich ungleich schwieriger ist jemandem Arbeit in der eigenen Wohnung nachzuweisen, was aber durch die Beschlagnahme des Computers schon schnell machbar wäre.
Ich habe im Internet noch ein interessantes Angebot gefunden, wo man eine "Freelace Workpermit" anbietet.
Dort habe ich eben angerufen und die Dame sagte mir, dass ich auch für eine Freelacer-Tätigkeit wie z.B. Bedienungsanleitungen für eine Chinesische Firma ins Deutsche zu übersetzen (habe mir da ein Beispiel ausgedacht) eine WP nötig ist und das mit einem Non-Immi "O" oder "B" kein Problem wäre.
Warum bietet man dort eine "Freelance Workpermit" an, wenn es keiner bedarf ?
Hier noch was dazu, was ich bei Thai-Visa aufgegabelt habe :"All aliens engaged in any kind of work in Thailand must hold a valid work permit, issued principally by the Department of Employment of the Ministry of Labor and Social Welfare pursuant to the Alien Employment Act B.E. 2521 (A.D. 1978).
The term "work" is defined very broadly, covering both physical and mental activities, whether or not for wages or other remuneration. Working without a valid work permit even for a day is a criminal offense.
The validity period of a work permit is governed by the holder's immigration status, i.e. a work permit usually expires on the last day of the period of stay allowed by immigration officials as shown on the alien's visa. Aliens holding transit and tourist visas are not permitted to work."Also für mich ist die Sache solange nicht das Gegenteil bewiesen ist klar : Egal was man hier wie arbeitet, braucht man eine Workpermit.
Schade, dass dazu von den schon seit Jahrzehnten hier lebenden Spezialisten kein "TIP" kam.
Bagsida