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Autor Thema: Rentenanspruch in Thailand  (Gelesen 4165 mal)

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Mario

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Rentenanspruch in Thailand
« am: 11. Mai 2010, 10:07:19 »

Jetzt muss ich auch mal Fragen stellen welche mich schon lange interessieren. Leider habe ich bisher noch keine verbindliche Auskunft diesbezueglich erhalten koennen.

Also folgendes:

Nehmen wir einmal an man arbeitet in Thailand. Man arbeitet legal, mit Visa und Arbeitserlaubnis, zahlt seine Steuern und Sozialabgaben und geht irgendwann nach 25, 30 oder 35 Jahren in Rente.

Jetzt hat man ja Rentenansprueche erworben und vermutlich bekommt man (auch als Auslaender) eine Rente.

1. Bekommt man als Farang eine Rente?

2. Bekommt man die Rente auch wenn man seinen Lebensabend nicht mehr in Thailand verbringt, sondern beispielsweise nach Deutschland zurueck geht?

3. Wie errechnet sich die Rente, wo hoch ist selbige gemessen am Einkommen?

4. Wie lange wird Rente gezahlt? Bis ans Lebensende oder nur befristed fuer eine bestimmte Zeit?

Hat da jemand verlaessliche Informationen?

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unsichtbar

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Re: Rentenanspruch in Thailand
« Antwort #1 am: 11. Mai 2010, 11:30:58 »

Die zuständige Behörde gibt auch Auskunft in Englisch...
http://www.sso.go.th/wpr/eng/retrie.html

Demnach muss man mindestens 180 Monate (15 Jahre) eingezahlt und das Mindestalter von 55 erreicht haben, um Rente beantragen zu können.

Ausgezahlt wird dann 15% des Durchschnittsgehaltes der letzten 60Monate (5 Jahre).
Solltest du länger als 15 Jahre eingezahlt haben, erhöht sich die Rente um jewels 1% pro zusätzlich eingezahltes Jahr.

Ein Zeitlimit habe ich nicht herauslesen können.


Übrigens zahlen nur Angestellte in die "Sozialversicherung" und keine Selbständigen. Du musst also ein Angestelltenverhältnis haben und das mindesens 15 Jahre lang (bedeutet 15 mal Jahresverlängerung von Visa und Arbeitserlaubnis beantragen... und bewilligt bekommen).

Ausländische Angestellte zahlen ebenso in diese "Sozialversicherung" wie Thailänder, daher ist anzunehmen das auch eine Auszahlung der Rente erfolgt, wenn sie beantragt wird. Zu bedenken ist aber, das die 15% des letzten Gehalts evtl. nicht ausreichen um eine Rentnervisum mit Jahresaufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Ob nach Deutschland ausgezahlt wird, steht dort nicht.

« Letzte Änderung: 11. Mai 2010, 11:37:30 von unsichtbar »
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Mario

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Re: Rentenanspruch in Thailand
« Antwort #2 am: 11. Mai 2010, 11:40:44 »

Danke Dir, sehr hilfreich.

Das Angestelltenverhaeltnis liegt vor und knapp 10 der geforderten 15 Jahre hab ich somit schon hinter mir  C--

Ich les mir die Infos auf der Webseite mal durch, das wird ja verbindlich sein. Bisher hat mir jeder was anderes erzaehlt  ???

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Mario

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Re: Rentenanspruch in Thailand
« Antwort #3 am: 11. Mai 2010, 11:51:22 »

Alles durch gelesen soweit alles klar. Muss aber nochmal anrufen und mir erklaeren lassen was genau mit

A copy of the Citizenship Identity Card

gemeint ist. Hoffe die akzeptieren spaeter auch deutsche Paesse...  ;]
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namtok

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Re: Rentenanspruch in Thailand
« Antwort #4 am: 11. Mai 2010, 13:50:03 »

Kommt man auf weniger als 15 Jahre, kann man freiwillig weiter einzahlen um keine Ansprüche zu verlieren, auch wenn man zeitweise im Ausland leben sollte. Thais machen das genauso . Wer mehrere Jahre in Thailand gearbeitet hat wird wohl auch fast zwangsläufig ein Konto haben, auf welches die Rente dann monatlich überwiesen wird.

Verglichen mit den Tarifen der deutschen Rentenversicherung stimmt das Verhältnis zwischen Aufwand sprich Beiträgen und Nutzen, wegen der unterschiedlichen und in Thailand "gesünderen" Altersstruktur ist das auch kein Wunder...
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Bnang

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Re: Rentenanspruch in Thailand
« Antwort #5 am: 11. Mai 2010, 17:22:52 »

Hallo,

Zitat
Ausgezahlt wird dann 15% des Durchschnittsgehaltes der letzten 60Monate (5 Jahre).
Solltest du länger als 15 Jahre eingezahlt haben, erhöht sich die Rente um jeweils 1% pro zusätzlich eingezahltes Jahr.

15% von maximal 15,000,- Baht also eine Rente von 2250,- Baht.
Plus die 1 % pro zusätzlich eingezahlten Jahren.
:'(

Bnang
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Mario

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Re: Rentenanspruch in Thailand
« Antwort #6 am: 11. Mai 2010, 19:53:21 »

Wo steht 15% von maximal 15.000,00?

Es gibt 15% des Durchschnittgehaltes der letzten 5 Jahre vor Rentenbeginn.

Having made contributions for not less than 180 months and is entitled to old age pension benefit on monthly basis at the rate of 15 percent of last 60 months of average wage which is used as a basis for calculation of the contribution before the status of being the insured terminates.

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Bnang

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Re: Rentenanspruch in Thailand
« Antwort #7 am: 11. Mai 2010, 20:13:22 »

Immer schön Träumen;

Wer nur 10 % von 15,000,- Baht Höchstbetrag einzahlt kann doch nicht wirklich Glauben 15% von sagen wir mal 100,000,- zu bekommen!!!!!!!!!!!!!!!! {+

Und von den 1,500,- Baht gehen 60% in die Rentenkasse, 30% Krankenkasse, 10 % Arbeitslosenkasse.

Also 900,- Baht im Monat Einzahlen und dann an Rente 15,000,- im Monat haben wollen???? :]

sorry

Zitat
Thailändische Rentenzahlung und Berechnung

Sozialversicherungsbeiträge und Leistungen.

Der Arbeitnehmer bezahlt 5% und auch der Arbeitgeber 5% vom Brutto Lohn.
Der Höchstbeitrag des vom Arbeitgeber zu zahlenden Sozialversicherungsbeitrags beträgt jedoch pro Arbeitnehmer THB 750,00.
Das entspricht einem Lohn von 15,000,- Baht im Monat.
Davon werden:
3% Altersunterstützung
+ 1,5% Krankenversicherung
+ 0,5% Arbeitslosenunterstützung Bezahlt
= 5% Arbeitgeber – bzw. Arbeitnehmeranteil

Hat der Versicherte mehr als 12, aber weniger als 180 Monate Rentenversicherungsbeiträge gezahlt, so erhält er einen einmaligen Betrag, welcher der Höhe der von ihm und seinem Arbeitgeber insgesamt eingezahlten Beiträgen entspricht, d.h. der Versicherte erhält seine sowie die vom Arbeitgeber eingezahlten Beiträge zurück. Das sind 6% = 900,- Baht pro Monat vom Höchstbetrag.
Die Leistungen der Rentenversicherungen werden gezahlt, wenn der Versicherte
ein Alter von 55 Jahren erreicht hat. 14 Jahre = 168 Monate x 900,- = 151,000,-

Die Höhe der Rente richtet sich grundsätzlich nach der Dauer der Beitragszahlung und der Höhe des durchschnittlich erhaltenen Lohnes bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 15,000,- Baht.

Hat der Versicherte mindestens 180 Monate Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt, so erhält er bis zu seinem Tod eine monatliche Rente in Höhe von 15%
Für den Fall, dass der Versicherte mehr als 180 Monate Rentenbeiträge gezahlt hat, erhöht sich die monatliche Rente um 1% für jeden 12-Monatszeitraum zusätzlicher Beitragszahlungen.

20 Jahre Rentenbeitragszahlung = 240 Monate = 20 % Rente.

15,000,- Baht davon  20 % = 3,000,- Baht Rente im Monat.

Eingezahlte Rentenbeiträge = 6% = 900,- Baht im Monat x 240 = 216,000,- Baht

216,000,- : 3,000,- = 72 Monate = 6 Jahre dann sind die eingezahlten Beiträge aufgebraucht der Staat zahlt drauf oder die Beiträge werden aus der Kasse bezahlt.
Die Versicherungspflicht besteht nur für Personen, die zwischen 15 und 60 Jahre alt sind.
15 – 55 = 40 Jahre Höchstrente 40% von 15,000,- Baht = 6,000,- Baht.
Was mit den Beiträgen über 55 Jahre passiert ist nicht bekannt.

Gruß
Bnang
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Mario

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Re: Rentenanspruch in Thailand
« Antwort #8 am: 11. Mai 2010, 20:19:59 »

Also auf der Webseite  http://www.sso.go.th/wpr/eng/retrie.html steht definitiv was anderes.

Aber egal, ich ruf da morgen an und dann schauen wir was die sagen.
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namtok

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Re: Rentenanspruch in Thailand
« Antwort #9 am: 11. Mai 2010, 20:45:06 »

Da steht aber auch nix explizit davon, dass Ausländer auch bezugsberechtigt sind.  Beiträge zahlen darf man jedoch.  :] Der Knackpunkt könnte sein, dass Arbeitsverträge mit Ausländern in der Regel befristet sind, sagt meine bessere Hälfte.


Sie hatte das in ihrem Fall auf der persönlichen "Rentenberechnung" anhand der gezahlten Beiträge durchgecheckt, die auch auf der Website gemacht werden kann.  
Das waren  immer diese 750 Baht Höchstbetrag. Bei ihrem Brötchengeber gibt es ausserdem wie bei den meisten renommierteren Firmen eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge in Form eines  "Provident Fund", das sind firmeneigene Rentenansprüche, die in einen Investmentfonds wandern und die erworbenen Anteile zum Ende des Arbeitsverhältnisses in einer Summe ausbezahlt werden.

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Bnang

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Re: Rentenanspruch in Thailand
« Antwort #10 am: 11. Mai 2010, 21:11:22 »

Hallo,

Warum zahlen dann die Kassen die Beträge an die Leute über 55 Jahre aus????? ( Falangs)
Über 12 Monate und weniger als 180 Monate einbezahlt.

Dann sollten auch die Renten bezahlt werden!!!!!!!!!!

Das kann sich natürlich ändern in nächster Zeit. >:

Bnang
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boehm

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Re: Rentenanspruch in Thailand
« Antwort #11 am: 11. Mai 2010, 21:23:51 »

Also ich will ja nicht miesjodeln, aber, vorstellen, alleine schon wegen diesem Kopie der ID beifügen, könnte ich mir, dass die Ansprüche und Zahlungen nur an Thais erfolgen....

Wäre ja schön, wenn es ander wäre, und interessant zu erfahren.

In Deutschland erwirbt jeder, der Beiträge zahlt, auf jeden Fall Ansprüche. Die Höhe, ja, auch...... C--
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Bnang

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Re: Rentenanspruch in Thailand
« Antwort #12 am: 11. Mai 2010, 21:42:14 »

Zitat
In Deutschland erwirbt jeder, der Beiträge zahlt, auf jeden Fall Ansprüche. Die Höhe, ja, auch...... Joint

genau wie in Thailand :]

Im Moment ist die Rente in der Verfassung verankert. :D

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Mario

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Re: Rentenanspruch in Thailand
« Antwort #13 am: 12. Mai 2010, 11:38:08 »

Also es ist wohl so wie Bnang sagt und auf der Webseite vom Social Security Office steht eben was anderes.

Nach einem Anruf dort folgendes:

Farangs haben Anspruch auf Rente, genauso wie auf Arbeitslosengeld und Gehaltszahlung im Krankheitsfall. Also alles so wie bei Thailaendern.

Rente berechnet sich wie Bnang sagte, man geht von max. 15,000.00 Baht aus bei der Standardzahlung von 750 Baht monatlich als Arbeitnehmeranteil. Warum das nicht auf der Webseite steht konnte nicht erklaert werden.

Es gibt jedoch die Moeglichkeit selber hoehere Betraege einzuzahlen und somit die Rente zu erhoehen. Auch hier gilt das mindestens 15 Jahre lang eingezahlt werden muss.

Also doch weiterhin besser in Deutschland vorsorgen und spaeter das Geld nach Thailand ueberweisen lassen. Das scheint mir doch etwas sicherer als extra Geld zum thailaendischen Social Security Office zu schicken.


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Waitong

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Re: Rentenanspruch in Thailand
« Antwort #14 am: 12. Mai 2010, 18:19:34 »



Es gibt jedoch die Moeglichkeit selber hoehere Betraege einzuzahlen und somit die Rente zu erhoehen. Auch hier gilt das mindestens 15 Jahre lang eingezahlt werden muss.


Eine weitere Moeglichkeit ist es wie unsere Kinder es machen, ihr Arbeitgeber hat eine Kapital-Lebensversicherung fuer sie abgeschlossen, die Beitraege werden komplett vom Arbeitgeber uebernommen und nach 15, 20 bzw 25 Jahren kommte ein nettes Suemmchen zur Auszahlung. Auf diese Art kann man mehrere Millionen THB ansparen. Unser Juengster hat einen Vertrag ueber 15 J. wobei schon 10 J. eingezahlt wurden, noch 5 J., dann bekommt er 1.000.000,- THB ausgezahlt. Bei unseren Maedels schauts aehnlich aus, da sind die Summen hoeher und der Einzahlungszeitraum laenger...
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