Lieber Jock (Antwort 713), lieber Arthur (Antwort 717),
zu der Bemerkung von Jock "eine Rente in Dänemark von mindestens 1.500 Euro sagt gar nichts aus" moechte ich nochmals auf meinen Beitrag 709 vom 04.11.2014 hinweisen:
1) Unter 18 OECD-Ländern belegt das Rentensystem Deutschlands lediglich Platz 12.
2) Im Jahr 2013 betrug die Durchschnittsrente der Männer in Berlin-W. 1.004 Euro - wohlgemerkt: dies ist ein Durchschnittswert, einige Männer liegen mit ihrer Rente darüber, andere Rentner erhalten weniger als 1.000 Euro. Frauen erhalten in der Regel weitaus weniger Rente als Männer.
Ich kann bei bestem Willen nicht erkennen, dass ich leichtfertig mit Zahlen umging.
In meinem Beitrag war auch nicht von Umverteilen die Rede (Arthur: "Umverteilern empfehle ich immer..."), sondern ich habe nur den Sachverhalt "Renten/Pensionen" dargestellt. Den Pensionisten habe ich keineswegs den Vorwurf gemacht, dass sie zu hohe Pensionen erhalten. Vielmehr erhalten die Rentner zu geringe Renten für die gezahlten Beiträge, welches den Regierenden zum Vorwurf gemacht werden muss.
Und nun sollen laut TV-Frontal 21-Sendung nochmals die Arbeitgeber entlastet werden, die bereits bei der fragwürdigen Riester-Reform entlastet wurden, indem der Rentenversicherungsbeitrag reduziert wird. Dagegen müssten die Beiträge erhoeht werden und eine betriebliche Altersversorgung muss zur Pflicht werden, damit künftige Rentner nicht in der Altersarmut landen.
Wenn selbst die konservative und regierungsfreundliche FAZ feststellt, dass die deutsche Renten-Strategie versagt hat (FAZ 11.11.2014: "Die Renten-Strategie hat versagt") und am 19.11.2014 mit dem Beitrag "Ältere im Westen häufiger von Armut betroffen" auch noch die Renten-Diskussion anheizt, so zeigt dies, dass bei vielen Menschen das Gerechtigkeitsgefühl verletzt ist.
Allerdings kann man nicht den Rentnern im Osten vorwerfen, dass sie eine vergleichsweise hohe Rente bekommen bzw. erhalten werden, sondern die Unterschiede, die teilweise als ungerecht empfunden werden, hat die Politik zu verantworten. Und so haben wir künftig und auch schon jetzt Rentner und Pensionisten sowie West-Rentner und Ost-Rentner mit sehr unterschiedlichen Altersversorgungen.
Zu den FAZ-Beiträgen vom 11.11.2014 und 19.11.2014 las ich folgenden lesenswerten Leser-Kommentar von Aloys Haydn:
"Man muss die Rentenformel kennen: Ein Durchschnittsverdiener (z. Z. 35.000 Euro Jahresverdienst) erwirbt mit seinen Rentenbeiträgen pro Jahr einen Rentenpunkt, welcher 28,60 Euro wert ist. Wenn dieser Arbeitnehmer demnach 40 Jahre arbeitet, erwirbt er einen Rentenanspruch von ca. 1.120 Euro brutto pro Monat.
Und selbst ein Topverdiener kann aufgrund der Bemessungsgrenzen maximal 2 Rentenpunkte pro Jahr erwerben. Das heißt: Selbst solch ein Gutverdiener landet fast in der Altersarmut. Dagegen geht ein Beamter nach 40 Dienstjahren mit 71,75% seines letzten Einkommens in Pension, welche im Schnitt 2.860 Euro pro Monat beträgt.
Man sollte daher nicht immer versuchen, hier West gegen Ost aufzuhetzen, sondern den Blick auf diese auseinander driftende Versorgungswerke lenken. Auf der einen Seite Arbeitnehmer, die mit erheblichen Beiträgen nur Minirenten erwirtschaften, und auf der anderen Seite eine von der Politik priviligierte Kaste, welche ohne eigenen Beitrag eine üppigste Altersversorgung bekommt.
Der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor wurde bei den Pensionen nicht eingeführt. Ebenso wurde der Trick mit der Reinnahme der Niedrigloehner nur bei den Renten angewendet. Ich moechte Sie (gemeint ist ein anderer FAZ-Leser)auch korrigieren: Die Pensionen betragen im Schnitt 2.860 Euro (wie bereits oben vermerkt), die Renten im Schnitt 937 Euro, d. h. die Pensionen sind im Schnitt 3 x so hoch. Und dass eine Pensionserhoehung um 3% eine ganz andere Erhoehung ergibt als eine 1%ige Rentenerhoehung, kann sich jeder wohl ausrechnen." ENDE LESER-KOMMENTAR
Zum Schluss moechte ich mein Versprechen vom 04.11.2014 einloesen, den Beitrag zur Steuervermeidung von Auslandsrentnern bekanntzugeben für den Fall, dass Ihr einmal zur Zahlung von Steuern auf die Rente und moeglicherweise Nebeneinkünften aufgefordert werdet.
Da bei Auslandsrentnern der Grundfreibetrag von 8.004 Euro entfällt, ist der Ausweg zur Steuervermeidung oder -verminderung, beim Fiskus einen "Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht" zu stellen (Süddeutsche, 07.03.2012: "Auslandsrentner in der Steuerfalle - Wenn der Fiskus die Rentneridylle stoert."). Wir lassen uns die Altersidylle in Thailand vom deutschen Fiskus nicht vermiesen!