Moin Huangnoi beilaeufig, sah ich diesen Einwand dazu:
Bis jetzt war es so
http://www.faz.net/aktuell/politik/eilentscheidung-verfassungsgericht-partnergesetz-kann-in-kraft-treten-132389.htmlDas, wenn Adoptionen in solch einer Beziehung (Partnerschaft) bestehen, nur von einem Lebenspartner adoptiert werden konnte/kann.
Wer bekommt denn im Falle einer Scheidung die adoptierten Kinder??
Wenn gleichgestellt mit der EHE, selbst es so benannt wird, duerfte es kein Unterschied mehr geben,also mit allen Konsequenzen, sollte es wohl auch ein 'normales"Ehescheidungsverfahren" geben, wo u.a. Zugewinnausgleich,Versorgungsausgleich, Unterhalt, Kinderaufenthalt, Sorgerecht etc. geregelt werden muss.
M.M. dazu gleichstellen kann man ja saemtl Konsequenzen, nur weiterhin auch die Ehe parallel, beides aber auch geschuetzt durchs Grundgesetz.
Dazu braucht das Grundgesetz aber nicht geaendert werden, nur in dem Fall wo man es auf unbestimmte Zeit (Immer?) festschreiben will.
Das Partnerschaftsgesetz koennte sonst leichter nach Bedarf auch wieder abgeschaft werden, wenn andere politische Machtverhaeltnisse bestehen.
Ehe fuer Alle
Zum Thema auch nochmal der Verweis/Link vom Lung Tom eingest Artikel aus "Wir schaffen das"
https://philosophia-perennis.com/2017/06/28/warum-ich-als-homosexueller-gegen-die-ehe-fuer-alle-bin/LG W.