Zur Info
Anfang der 90iger stiegen in Deutschland die Zahlen der Asylbewerber sprunghaft an. Siehe z.B.:

Quelle:
http://www.bildblog.de/61100/asylstatistik-geschnitten-serviert/Nach zähem politischen Ringen wurde Ende 1992 (
um diese Flut zu begrenzen) ein sogenannter "Asylkompromiss" vereinbart und 1993 der Artikel 16a des Grundgesetzes (Politisch Verfolgte genießen Asylrecht) kräftig verändert.
Durch den Asylkompromiss wurde der Zugang zu politischem Asyl in Deutschland stark eingeschränkt. Der Kompromiss ruht auf mehreren Säulen:
1. Prinzip der sicheren Drittstaaten: Wer aus einem Land der EU oder einem als sicheren Drittstaat klassifizierten Land nach Deutschland einreist (Art. 16a Abs. 2), kann sich nicht auf das Grundrecht auf Asyl berufen, wobei alle Deutschland unmittelbar umgebenden Länder unter diese Klassifizierung fallen. Der Betroffene wird im Falle eines gestellten Asylantrags nicht als Asylberechtigter anerkannt (§ 26a AsylG).
2. Prinzip der sicheren Herkunftsstaaten: Stammt eine Person aus einem sicheren Herkunftsstaat, erfolgt in der Regel die Ablehnung des Asylantrages. Die sicheren Herkunftsstaaten werden durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, festgelegt.
3. Flughafenregelung: Eine Einreise mit Asylberechtigung ist somit, abgesehen von der Anlandung per Schiff an der Nord- und Ostseeküste, nur per Flugzeug möglich, da sonst immer über einen sicheren Drittstaat eingewandert wird. Hierbei werden aber Schnellverfahren (Flughafenverfahren) im Transitbereich des Frankfurter Flughafens mit eingeschränkter materieller Prüfung durchgeführt, damit die Asylbegehrenden erst gar nicht Einwohner werden können, sondern direkt zurückgeschickt werden.
4. Einführung eines eigenständigen Leistungsgesetzes für Asylbewerber: Leistungsgewährung außerhalb der Sozialhilfe, deutliche Leistungsabsenkung, Sachleistungsprinzip, Einweisung in Gemeinschaftsunterkünfte (Asylbewerberleistungsgesetz, in Kraft seit November 1993).
5. Schaffung eines eigenständigen Kriegsflüchtlingsstatus, um zu verhindern, dass Kriegsflüchtlinge in das für sie aussichtslose Asylverfahren gedrängt werden (Aufenthaltsbefugnis nach § 32a Ausländergesetz). Dieser Status wurde später in der Praxis allerdings kaum angewandt, die Betroffenen erhielten im Regelfall nur Duldungen.
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Asylkompromiss---
Aber damals gab es in meinem Heimatland noch diverse führende vernünftige Politiker mit Rückgrat, Weitblick, Bodenhaftung und Durchsetzungskraft.
Die jetzigen führenden Polit-Luschen und Polit-Idioten treten dagegen auch diese Gesetze und Verordnungen mit Füßen.---
Zur Erinnerung:
Amtseid ( Teilweise im Art. 56 Absatz 2 des GG)
Der Amtseid ist der verfassungsmäßige Eid, den der Bundespräsident, der Bundeskanzler und die Bundesminister bei ihrem Amtsantritt leisten. Der Bundespräsident leistet den Amtseid auf einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat, der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten den Eid vor den Mitgliedern des Bundestages.
Wortlaut:
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
(Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.)
Zur Umsetzung in der Realität fällt mir in vielen Bereichen nur noch

ein.
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Allerdings geht es noch weiter.
Ähnliche Eide gab es in allen Bundesländern. Aber ... um Nicht-Bio-Deutsche und Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit nicht zu diskriminieren, werden mittlerweile in den meisten deutschen Bundesländern die Minister nicht mehr auf das Wohl des deutschen Volkes vereidigt, sondern sehr schwammig auf das Wohl des jeweiligen Bundeslandes.
Deutsche Politiker schaffen Deutschland ab!