@Burianer
Das solltest du dir aber anhoeren,speziell den Post den @schiene oben eine-
stellt hat.
Nicht nur das,sondern auch die Begruendung der LINKEN und GRUENEN fuer
den Antrag.
Es geht dabei zu ueberlegen,ob man den Paragraphen 265 a abaendert.
Der besagte Paragraph bedroht fuer "Schwarzfahren"entweder Geldstrafe oder
Gefaengnisstrafe bis zu einem Jahr.
Dieses Delikt bringt jaehrlich ueber 7.000 Uebertreter ins Gefaengnis,wo ein
Tag 130 Euro der Allgemeinheit kostet.
Die Ueberlegung ist,den Straftatsbestand fuer Schwarzfahren aus dem 265 a
herauszunehmen und eine andere Sanktion dafuer einzufuehren.Etwa gemein-
nuetzige Arbeiten.
Das entlastet die Gefaengnisse enorm und die Gerichtsverfahren wuerden ent-
fallen,wenn man den Kommunen das Recht dafuer einraeumt,diesen Weg gehen
zu koennen.( Ausnahmen bestehen bereits).
Nach Stand der Dinge ist Schwarzfahren kein unbedingtes Offizialdelikt,d.h.ein
Verfahren,das zu Geldstrafe und/oder Gefaengnisaufenthalt fuehrt,wird erst durch
einen Antrag der Verkehrsbetriebe eingeleitet und das auch nur dann,wenn die
"Schadenshoehe" 50 Euro ueberschritten wird.
Darunter wird kein Verfahren vom Gericht angesetzt.
Ein erwischter Schwarzfahrer kann sich mit einem Ordnungsgeld von 60 Euros frei-
kaufen und die Sache ist erledigt.
Auch das rechtsexreme Pack der AfD kann sich eine Aenderung vorstellen und zwar
dahingehend,dass auslaendische Schwarzfahrer einen Grund fuer Abbruch des Asyl-
verfahrens und Ausweisung der Betreffenden darstellen.
Jock